Kontollbericht was tun? - Seite 5


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  • | 29.06.2007 10:38

Moinsen

Also ich habe grade auch mal den ganzen Thread gelesen. Habe da nun mal ne Frage zu dem Ganzen.
Ist es nicht so wenn einem ein Prüfer etwas einträgt, z.B. ein Sportfahrwerk und das setzt sich mit der Zeit noch ein wenig, die Bodenfreiheit ist nicht mehr gegeben und ich fahr damit rum. Dass die Polizei mich stilllegen kann, wobei das eingetragen ist, weil es den Verkehr gefährdet, bzw. so nicht mehr zulässig ist. Unabhängig davon was im FZ-Schein steht oder was der Prüfer vor Gericht aussagt????

Und zum eigentlichen Fall: Ich sehe das so, dass die Polizisten, die dich angehalten haben auf jeden Fall einen Bericht geschrieben haben und da wird schon drin stehen, dass an dem Fahrzeug Tuningteile verbaut waren und wenn da nun keine eingetragen sind bzw. die Teile erst nachgetragen sind gibst wahrscheinlich doch Probleme.
Ich habe die Erfahrung mit den Grünen gemacht: EHRLICH WÄRT AM LÄNGSTEN!!
Wenn man denen freundlich begegnet reagieren die auch freundlich, aber wenn ich denen sofort blöd komme oder mit zehn Ausreden fühlen die sich nämlich auch verarscht.

Werden die meisten zwar net glauben aber Polizisten sind auch nur :staunen:MENSCHEN!! :staunen:


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  • | 29.06.2007 13:48

lol... doch, ich glaub dir das :D
und es stimmt, am besten ist echt du bist ehrlich zu dehnen... die verstehen das sicherlich auch... wann hatten die dich denn angehalten? das man vlt. sagt du hattest den krams noch den an dem tag eingebaut und wolltest nur ne rudne ztestfahren und dann nächste woche eintragen lassen...

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  • | 29.06.2007 15:15

Zitat:
Zitat von Black_VR6

Naja nach SAT Autosport werd ich auf jeden fall fahren, steht ja später nicht drin im FZ schein von wem die eintragung ist außerdem hab ich schon mit diversen TÜV prüfern in meiner umgebung telefoniert die haben alle ein problem mit meinen Felgen und der Auspuffanlage leider ist SAT die einzige firma die ich gefunden hab die mir des eintragen....
Ach was?! Wie kommst das nur...
Habe mich gerade eben noch mit einem Kollegen über SAT unterhalten. Die tragen angeblich sogar die lackierten Scheiben von MABO-Glas ein.
Also unwirksame Eintragungen, die ich Dir ruck-zuck wieder austragen lassen würde.


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  • | 29.06.2007 15:20

Genauso war es bei mir, alles eingetragen (von der Dekra), Fahrwerk muß wohl etwas gesackt sein, aber das ist denen egal ob eingetragen oder nicht.

Bei der 2. Stillegung waren die grünen auch ganz nett (nicht wie beim 1.mal), aber aber trotzdem nix genützt


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  • | 29.06.2007 15:22

Vielleicht trägt man am besten alles bei dem Gutachter der Dekra ein der alles Stillegt. Sich selber wird der wohl nachher keinen reinwürgen


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  • | 29.06.2007 18:53

mal ne grundsätzliche frage, darf die dekra eigentlich eintragungen die nach §21 (sonderabnahme) vom tüv nord z.b. durchgeführt wurden anzweifeln bzw austregen oder als nicht verkehrstauglich einstufen? das recht solche abnahmen durchzuführen haben sie ja nicht, haben sie das recht diese also rückgäng zu machen?
kann man drauf bestehen zum tüv zum vorführen zwecks gutachten zu fahren, oder geht dass dann nur, wenn ich das gutachten anzweifele und ein gegengutachten erstellen lasse?

ps. nein mein auto hat keiner stillgelegt, ne rein interessenhalber gestellte frage :)


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  • | 29.06.2007 21:20

Es geht überhaupt nicht darum, Eintragungen anzuzweifeln oder für ungültig zu erklären. Es gibt auch kein "Austragen".

Bei so einer Untersuchung wird schlicht und einfach festgestellt, ob das Fahrzeug so wie es da steht den Vorschriften entsricht oder nicht. Wenn es das nicht tut, wird es auch durch Eintragungen in die Papiere nicht vorschriftsmäßig. So einfach ist das.

Wenn dir für deine Umbauten ein aaS seinen Segen gegeben hat, dann gibt´s daran nichts anzuzweifeln oder auszutragen. Wenn der Umbau aber nicht den Vorschriften der StVZO entspricht, dann ist er unzulässig. Eintragung hin oder her.

Zur zweiten Frage:

Es gibt den § 17(3) StVZO, der die zuständige Behörde (Zulassungsstelle) bemächtigt, von jedem Fahrzeughalter ein Gutachten zu forder, welches belegt, dass das Fahrzeug in Ordnung ist, wenn sie den Verdacht hat (z.B. durch eine Meldung der Polizei), dass dem nicht so ist.

Wenn dich die Polizei aufgrund begründeter "Verdachtsmomente", z.B. weil sie bei der Kontrolle schon verschiedene erhebliche Mängel festgestellt hat, direkt mit zu einem Sachverständigen begleitet, geschieht das im Zuge der Beweissicherung. Dagegen kannst du erstmal nichts machen, die Beamten dürfen aber freilich nicht willkürlich handeln.


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  • | 29.06.2007 23:09

Zitat:
Wenn dir für deine Umbauten ein aaS seinen Segen gegeben hat, dann gibt´s daran nichts anzuzweifeln oder auszutragen. Wenn der Umbau aber nicht den Vorschriften der StVZO entspricht, dann ist er unzulässig. Eintragung hin oder her.
Zitat:
ja und wie schaut es aus wenn zb der auspuff marke eigenbau ist und alles andere per vollgutachten vom tüv abgenommen geprüft und eingetragen ist. ist das ein grund die plaketten an ort und stelle abzukratzen? zwei wochen später war dem strassenverkehrsamt da noch nichts von bekannt.das fahrzeug ist dann wieder zugelassen worden und fertig.(mit originaler anlage und abe rohren)


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  • | 29.06.2007 23:19

Zitat:
Zitat von walpurgis
Wenn dir für deine Umbauten ein aaS seinen Segen gegeben hat, dann gibt´s daran nichts anzuzweifeln oder auszutragen. Wenn der Umbau aber nicht den Vorschriften der StVZO entspricht, dann ist er unzulässig. Eintragung hin oder her.
Ja wie denn jetzt? Wenn der aaS den Segen gibt und das nicht anzuzweifeln ist, wie kann der Umbau dann unzulässig sein und der STVZO nicht entsprechen? Das widerspricht sich doch irgendwie oder?


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  • | 29.06.2007 23:37

Zitat:
Zitat von walpurgis
So einfach ist das.
Wenn dir für deine Umbauten ein aaS seinen Segen gegeben hat, dann gibt´s daran nichts anzuzweifeln oder auszutragen. Wenn der Umbau aber nicht den Vorschriften der StVZO entspricht, dann ist er unzulässig. Eintragung hin oder her.
Ich weiß zwar was du sagen willst aber nach zweimaligen durchlesen....wiederspricht sich das schon ziemlich
:rolleyes::frage:Die Polizei hält einen an und findet das dies oder jenes so nicht zulässig ist und legt einem im Extremfall die Karre still...:( nun is das angezweifelte aber durch einen AAS begutachtet und abgenommen! In Grenzfällen vielleicht durch seine Erfahrung(Ermessenspielraum)...ich rede noch nicht von einer bewußten Falschbeurkundung sondern zb. von einer Einzelabnahme eines Eigenbaus wo der Prüfer sich ja auf sein Urteilsermögen verlassen muss! die Polizisten setzen sich aber in dem Moment über diese Eintragung hinweg nur weil es ihnen eben anders "scheint":boese:un was sagtest du "wenn ein AAS sein Segen gegben hat gibt es aber nichts anzuzweifel oder auszutragen";) das schneidet sich jawohl sehr versteh mich net falsch aber wer is denn die dann in dem Staate die entscheidende Stelle....:frage::frage::rolleyes:die Frage kommt einem ja zwangsläufig vor allem weil das tagtäglich so gemacht wird mir der "Tunerfraktion" wenn die Beamten manchmal mit hämischen grin´sen am Straßenrand stehn,so nach dem Motto -"guck mal schon wieder einer dem die DEKRA/TüV scheiße eingetragen hat hahahoho den nehmen wir jetz schön aus :D...und wenn ma weiter oben ließt das sogar Klüngellei zwischen DEKRA Polizei un Stadt möglich is wird einem ganz anders...:oah::oah::heul:wir sin freiwild so seh ichs;):D


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  • | 30.06.2007 01:11

Zitat:
Zitat von garett
Die Polizei hält einen an und findet das dies oder jenes so nicht zulässig ist und legt einem im Extremfall die Karre still...:( nun is das angezweifelte aber durch einen AAS begutachtet und abgenommen! In Grenzfällen vielleicht durch seine Erfahrung(Ermessenspielraum)...ich rede noch nicht von einer bewußten Falschbeurkundung sondern zb. von einer Einzelabnahme eines Eigenbaus wo der Prüfer sich ja auf sein Urteilsermögen verlassen muss! die Polizisten setzen sich aber in dem Moment über diese Eintragung hinweg nur weil es ihnen eben anders "scheint"
Das ist alles nur das, was ihr oberflächlich wahrnehmt, bzw. was ihr sehen wollt. Im Detail läuft der Hase doch ganz anders.

Bei einer Polizeikontrolle geht es nicht darum irgendwelche Eintragungen anzuzweifeln oder Austragungen vornehmen zu lassen. Die Polizei prüft lediglich, ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden. Das bezieht sich bei getunten Fahrzeugen unter anderem auf zwei bestimmte Dinge:

1. Entspricht das Fahrzeug trotz der Änderungen noch den gesetzlichen Vorschriften?
2. Sind die abnahmepflichtigen Änderungen abgenommen (eingetragen) worden?

Und zwar genau in dieser Reihenfolge. Es gilt (Grobformel) StVZO vor Eintragung. Denn wenn das Fahrzeug nicht mehr den Vorschriften entspricht, dann kann die Änderung zehnmal eingetragen sein, es hilft nichts.

Der Punkt ist - und es wäre gut, wenn die Szene das endlich mal begreift -, dass keine Eintragung die gesetzlichen Regelungen außer Kraft setzen kann. Entspricht das Fahrzeug nicht mehr der StVZO, dann braucht man nach Eintragungen also gar nicht mehr schauen!

Somit setzt sich nicht der Polizeibeamte über die Eintragung hinweg, sondern die Eintragung versucht sich über die StVZO hinwegzusetzen.

Abgesehen davon ist für eine Stilllegung nicht die Polizei zuständig, sondern das Straßenverkehrsamt. Das Straßenverkehrsamt ist im übrigen die entscheidende Stelle für alles in diesem Zusammenhang. Weder TÜV, Dekra, Polizei noch sonstwer ist der Chef im Ring, sondern das StVA.


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  • | 30.06.2007 09:21

Muß zugeben mein Auto war etwas tief, aber wie geasgt alles eingetragen. Dann sollte man den Prüfer belangen und nicht mich. Außerdem ist das doch wohl`n Witz über 1cm Bodenfreiheit zu streiten. Dann sollen die einen Anzeigen oder ne Mängelkarte geben und so ein lächerlichen Aufwand zubetreiben steht doch in keinem Verhältnis. Dabei noch die ganzen Frechheiten über sich ergehen zulassen und wie ein Schwerverbrecher behandelt zu werden gränzt schon an Nötigung. Als gäbe es keine anderen Probleme auf der Welt


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  • | 30.06.2007 09:23

Zitat:
Wenn der aaS den Segen gibt und das nicht anzuzweifeln ist, wie kann der Umbau dann unzulässig sein und der STVZO nicht entsprechen?
Genau das ist der Knackpunkt. Wenn alle Prüfer sauber arbeiten würden, dann gäbe es das auch nicht. Dann gäbe es auch die ganze Diskussion über den Wert einer Eintragung, über Anzweifeln und Austragen nicht.

Es ist nunmal so, dass der Segen des aaS in dem Fall nichts Wert ist, wenn seine Abnahme eindeutig gegen geltendes Recht verstößt, z.B. Eintragung von lasierten Leuchten, gefluteten Scheiben, Xenonumbau von Halogenscheinwerfern usw.


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  • | 30.06.2007 09:58

Sorry !
Aber wenn ich das richtig verstanden habe geht es bei der Kontrole nur darum ,ob das Fahrzeug der STVO entspricht ?
Wo ist denn dann bitte ,in der STVO die Restbodenfreiheit genau beschrieben........


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  • | 30.06.2007 10:02

VDTÜV751 in Verbindung mit §30 StVZO. Diskussionen über Bodenfreiheit bitte in einen der zahlreichen Threads dazu verlagern.

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