Kontollbericht was tun? - Seite 8

Seiten: 11« Erste < 567891011>

  • Nickpage von Dr.nos anzeigen Dr.nos



    Strafzettelsammler


    6910 Beiträge
    Kennzeichen: ST

  • Nickpage von Dr.nos anzeigen Dr.nos



    Strafzettelsammler


    6910 Beiträge
    Kennzeichen: ST
  • | 01.07.2007 11:37

mal ne andere frage kurz:zu laute auspuffanlagen kosten nur noch 25euro verwarngeld seit dem 1.3.2007????

das heisst ich kann mir jetzt ne durchgehende brülltüte unters auto bauen??


  • Nickpage von Dagobert_Berlin anzeigen Dagobert_Berlin



    Radkappenfetischist


    661 Beiträge
    Kennzeichen: TF
  • | 01.07.2007 11:50

Nein, dazu wurde schonmal was geschrieben:

Zitat:
Seit 01.03.2007 darf die Polizei keine Auspuffe mehr beschlagnahmen, die keine ABE haben oder zu laut sind. Weiterhing darf sie auch keine Krads, an denen solche Auspuffanlagen verbaut sind, mehr stillegen oder beschlagnahmen. Lediglich kann eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige mit einem Bußgeld von bis zu 25Euro erhoben werden.

Quelle dieser Aussage war folgender Forenbeitrag: http://210468.homepagemodules.de/t5..trolle-ab-.html

1.
Richtig ist, dass es eine Änderung gab. Der Bereich Zulassungsverfahren und ähnliches wurde aus der StVZO gestrichen. An Stelle dieser Vorschriften tritt nun die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). In diesem Zusammenhang haben sich einige Dinge geändert. Stichtag war der 01.03.2007. Zu diesem Termin trat auch ein veränderter Bußgeldkatalog in Kraft.


2.
Heiß diskutiert wird im Moment, wie das Erlöschen der BE in Zukunft geahndet werden kann.

Wann die BE erlischt, steht immer noch im § 19 StVZO. Man kann aber nach § 19 nicht abrechnen. Das geschah stets über den § 18. Der wurde jetzt gestrichen. In der neuen FZV gibt es zwar etwas ähnliches, aber eben nichts identisches.

Das führt dazu, dass die BE weiterhin erlöschen kann, aber momentan niemand so recht weiß, wie man das am Cleversten zu einer Ordnungswidrigkeit macht.


3.
Man kann sich immer noch der StVZO bedienen, was dann aber nur noch 25 Euro wert ist und keine Punkte mehr bringt. Oder aber man "strickt" sich etwas mit der FZV. Bann bleiben es 50 Euro, allerdings nur noch als B-Verstoß (was ich im übrigen auch für eine gute Änderung halten würde).

Einige Länder scheinen sich darauf geeinigt zu habe, nur die 25 Euro zu nehmen - vorübergehend, bis die Sache geklärt ist. Vorübergehend kann manchmal viele Jahre dauern aber auch mal ganz schnell gehen.


4.
Ganz unabhängig von der Ahndung brauchen Fahrzeuge nach wie vor eine BE und die kann auch immer noch erlöschen. Maßnahmen wie Mängelkarte, Untersagung der Weiterfahrt, Sicherstellung oder Beschlagnahme sind auch weiterhin möglich. Die üblichen Folgen wie Rückbau, Einzelbetriebserlaubnis etc. dürften weiterhin so bestehen bleiben.

Warum? Weil das nicht in der StVZO geregelt ist, sondern im OwiG und in den Polizeigesetzen der Länder. Geändert wurde aber nur die StVZO.

Daran würden lediglich interne Regelungen etwas ändern. Mag es in Schleswig-Holstein geben - weiß ich nicht - aber das muss und wird nicht für überall gelten.


5.
Wenn irgendwo Endtöpfe sichergestellt wurden, dann sehe ich persönlich jetzt keinen Grund das nicht weiterhin zu tun – auf welche Vorschrift auch immer das gestützt war. Gibt es aber irgendwo eine interne Anweisung, das nicht mehr zu tun, dann lässt man das eben. Vorschriftsmäßig wird der Pott dadurch noch lange nicht. Und an einer Mängelkarte kommt man damit auch nicht vorbei. Das kann auch keine Dienstanweisung verhindern.


6.
Ich hab das schon ein paar Mal geschrieben: Die Polizei legt nicht still. Das hat sie nie und wird sie auch nie tun. Einzige mir bekannte Ausnahme ist ein süddeutsches Bundesland, wo die Polizei das Ausnahmsweise mal darf.

Die Polizei stellt sicher. Die Polizei berichtet dem Straßenverkehrsamt. Das Straßenverkehrsamt entscheidet über die Stilllegung und bittet dann die Polizei, wo sie nun schon grad da ist, die Siegel zu entfernen und den Schein einzuziehen. Aber: Stillgelegt hat das StVA. Und das darf es auch weiterhin - steht jetzt in der FZV.

Dieselbe Frage wurde an mich auch herangetragen.

Mängel werden nach wie vor in Anlehnung an den § 29/Anl. VIII eingestuft und was die Frage nach dem Erlöschen der BE angeht, sehe ich nach der neuen FZV keine Änderung. Und die Konsequenzen daraus haben sowieso die Sachbearbeiter der Bußgeldstelle in der Hand.

Beschlagnahme oder Sicherstellung von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen geschieht nach wie vor meist aus Gründen der Beweissicherung, da können sich die Polizeibeamten und zuständigen Behörden gerne auf den Sachverständigen berufen, was eigentlich auch nie Probleme macht.

Die regionalen Unterschiede kann ich nicht beurteilen, aber bei uns hat sich außer ein paar standardmäßigen Umformulierungen in den Beweissicherungsgutachten nichts geändert.


  • Nickpage von CandyRed anzeigen CandyRed



    Kupplungsmörder


    5113 Beiträge
    Kennzeichen: OS-C

  • Nickpage von CandyRed anzeigen CandyRed



    Kupplungsmörder


    5113 Beiträge
    Kennzeichen: OS-C
  • | 01.07.2007 11:52

ich frag mich grad was das straßenverehrsamt damit zu tun hat!? :frage: wenn die erstmal ihr okay geben müßten wäre ja alles super, die machen freitags nämlich um 12 uhr feierabend ;)

@ passat 3bw8:

naja, man kann sich ja so einige verschwörungstheorien zusammen reimen, aber deine hat leider weder hand noch fuß! das die einen hier und die anderen dort sonderabnahmen machen dürfen hat wohl wenn dann eher was damit zu tun eine monopolstellung zu verhindern. außerdem gibt es nicht nur die dekra und den tüv , da rennen noch so einige andere prüfgesellschaften rum.

@ mc clane:

bei solchen leuten is ja auch die einzigst logische konsequenz die stilllegung des fahrzeuges, aber hin und wieder gibts ja auch den fall das der beamte förmlich danach sucht etwas zu finden was dann eine stilllegung "wert" is, was dann natürlich keinen guten eindruck hinterläßt!

ich selber wurde z.b. schonmal stillgelegt weil der nette beamte sich sicher war das ich nicht mehr den originalen motor drin hatte! das lächerliche daran is das das fahrzeug bj 83 war und ursprünglich ledeglich 5000 fahrzeuge mit diesem mortor nach deutschland ausgelliefert wurden. geschehen is das ganze ca. 2002. bei sowas kann ich echt nur von einer top leistung sprechen die "leider" zu kosten des steuerzahlers gingen. was ich damit sagen möchte: nicht nur die tuner verhalten sich nicht immer fair und intelligent ;)


  • Nickpage von Dr.nos anzeigen Dr.nos



    Strafzettelsammler


    6910 Beiträge
    Kennzeichen: ST

  • Nickpage von Dr.nos anzeigen Dr.nos



    Strafzettelsammler


    6910 Beiträge
    Kennzeichen: ST
  • | 01.07.2007 11:54

kann mir das mal einer auf deutsch erklären?@gagobert berlin


  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --

  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --
  • | 01.07.2007 13:06

Zitat:
Zitat von Dr.nos
kann mir das mal einer auf deutsch erklären?@gagobert berlin
Nein, du darfst dir keine durchgehende "Brülltüte" unter dein Auto klemmen.

Zitat:
Zitat von CandyRed
ich frag mich grad was das straßenverehrsamt damit zu tun hat!? :frage: wenn die erstmal ihr okay geben müßten wäre ja alles super, die machen freitags nämlich um 12 uhr feierabend ;)
Das Straßenverkehrsamt ist die zuständige Behörde - dort wird entschieden. Das die am Wochenende nicht arbeiten, ist kein Problem. Außerhalb der Öffnungszeiten darf die Polizei ersatzweise Maßnahmen treffen.


  • Nickpage von Black_VR6 anzeigen Black_VR6


    Fahrschüler


    36 Beiträge
    Kennzeichen: GL

  • Nickpage von Black_VR6 anzeigen Black_VR6


    Fahrschüler


    36 Beiträge
    Kennzeichen: GL
  • | 01.07.2007 17:09

Also war gestern abend bei der Polizei hab mein FZ schein, Führerschein und den Kontrollbericht vorgelegt die hat 30 sekunden drauf geschaut und ich konnt wieder gehen.


  • Nickpage von Shadow-Man anzeigen Shadow-Man


    Abgasjunkie


    193 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 01.07.2007 17:25

Na dann herzlichen Glückwunsch, war doch garnicht so schlimm wie vermutet! Nur in Zukunft fährst du besser nichtmehr mit uneingetragenen Sachen durch die Gegend! :P


  • Nickpage von Dr.nos anzeigen Dr.nos



    Strafzettelsammler


    6910 Beiträge
    Kennzeichen: ST

  • Nickpage von Dr.nos anzeigen Dr.nos



    Strafzettelsammler


    6910 Beiträge
    Kennzeichen: ST
  • | 01.07.2007 17:26

Zitat:
Zitat von Nightwish
Zitat:
Zitat von Dr.nos
kann mir das mal einer auf deutsch erklären?@gagobert berlin
Nein, du darfst dir keine durchgehende "Brülltüte" unter dein Auto klemmen.
wieso,dachte ab 1.3 kostet das nur noch 25euro und gut is
:frage:


  • Nickpage von Black_VR6 anzeigen Black_VR6


    Fahrschüler


    36 Beiträge
    Kennzeichen: GL

  • Nickpage von Black_VR6 anzeigen Black_VR6


    Fahrschüler


    36 Beiträge
    Kennzeichen: GL
  • | 01.07.2007 17:30

Hab am Mittwoch alles eintragen lassen...


  • Nickpage von 6NfLaSh anzeigen 6NfLaSh


    Fahrschüler


    28 Beiträge
    Kennzeichen: HH

  • Nickpage von 6NfLaSh anzeigen 6NfLaSh


    Fahrschüler


    28 Beiträge
    Kennzeichen: HH
  • | 01.07.2007 20:05

na siehsu :P
glück gehabt würd ich sagen


  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --

  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --
  • | 01.07.2007 21:00

Zitat:
Zitat von Dr.nos
Zitat:
Zitat von Nightwish
Zitat:
Zitat von Dr.nos
kann mir das mal einer auf deutsch erklären?@gagobert berlin
Nein, du darfst dir keine durchgehende "Brülltüte" unter dein Auto klemmen.
wieso,dachte ab 1.3 kostet das nur noch 25euro und gut is
:frage:
Achso... na dann ist es ja erlaubt. Man braucht bloß 25 Euro zu zahlen und dann darf man das.

Geht ab sofort übrigens auch mit Ampeln: einmal 50 € bezahlt, nie mehr bei Rot anhalten müssen - im Sonderangebot bis zum 15.7. jetzt sogar ohne Punkte.


  • Nickpage von Dr.nos anzeigen Dr.nos



    Strafzettelsammler


    6910 Beiträge
    Kennzeichen: ST

  • Nickpage von Dr.nos anzeigen Dr.nos



    Strafzettelsammler


    6910 Beiträge
    Kennzeichen: ST
  • | 01.07.2007 21:08

herr shlauberger ich hab nur gefragt,ob mir der spass 25euro kosten würde und das wars oder krieg ich ne mängelkarte und muss das auto vorführen?

  • McClane
    Gast
  • McClane
    Gast
  • | 01.07.2007 21:12

Klar muß das Auto danach auch vorgeführt werden.

Ihr kommt auf Ideen, ey:D.


  • Nickpage von Dr.nos anzeigen Dr.nos



    Strafzettelsammler


    6910 Beiträge
    Kennzeichen: ST

  • Nickpage von Dr.nos anzeigen Dr.nos



    Strafzettelsammler


    6910 Beiträge
    Kennzeichen: ST
  • | 01.07.2007 21:18

Zitat:
Zitat von McClane
Klar muß das Auto danach auch vorgeführt werden.

Ihr kommt auf Ideen, ey:D.
dann sag das doch........dann behalt ich meine anlage,dachte ich kann mir ne brülltüte drunter bauen,falls ich erwischt werde 25euro zahlen und gut is,weil das wäre mir der spass wert gewesen..........


  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --

  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --
  • | 01.07.2007 21:20

Im Gegenteil: du hast gefragt, ob du dir nun eine "Brülltüte" unter das Auto klemmen darfst und meine Antwort darauf war: Nein.

Auf die Frage "wieso nicht", blieb mir leider nichts anderes übrig, als obige Erwiderung. Sorry, aber das gehört in die Kategorie von "Entschuldigung Herr Wachtmeister, ist da gesperrt?" - "ja" - "darf ich dann da jetzt nicht durchfahren?" :D

Mal abgesehen davon, dass die ganze Angelegenheit viel komplizierter ist - dazu musst du oben den kopierten Beitrag von Dagobert lesen - wäre es doch wohl naiv anzunehmen, man würde dich nur 25 Euro zahlen lassen und dir dann damit einen schönen Tag wünschen, oder?!

Das volle Programm ist wie eh und je möglich!

Seiten: 11« Erste < 567891011>

Deinen Freunden empfehlen