Kontollbericht was tun? - Seite 7


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  • | 30.06.2007 12:55

Sicher gibt es da Regelungen. Genau die gleichen sollten auch bei Kontrollen Anwendung finden.

Wenn dort steht "verkehrsüblich" dann wurde dieser Begriff sicher auch irgendwo definiert. Andernfalls ist voll beladen, voller Tank und Profil an der Verschleißgrenze auch verkehrüblich und dieser Zustand müsste dann bei der Abnahme auch berücksichtigt werden, ganz im Sinne der Verkehrssicherheit. Das hingegen würde erhebliche Nachteile für alle bedeuten, die ihr Auto möglichst tief haben wollen.

Darüber könnten wir jetzt noch stundenlang diskutieren.

Tatsache ist, dass es immer und überall Menschen gibt, die schlechte Arbeit leisten. Ich gehe außerdem jede Wette ein, dass jeder von uns auch schonmal einen Fehler gemacht hat.

Leider hat schlechte Arbeit immer auch einen Nachteil für irgendjemanden. Egal, welchen Job man ausübt.


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  • | 30.06.2007 13:00

@ nightwish:

ich wollte damit ja auch nicht die polizei kritisieren, das die kontrollen durchführen müssen is klar, darum gehts mir doch auch nicht! es geht mir doch nur darum das ich als autofahrer doch darauf angewiesen bin das der prüfer seine arbeit gut macht!

in meinem beispiel gings ja auch darum das nichts nachträglich verändert wird, es aber dennoch illegal is!?

außerdem sprichst du von illegalen eintragungen, tolle sache, nur wie kann es dazu kommen!?

mag ja sein das die prüfer auch einen aufn deckel bekommen wenn die scheiße bauen, aber anscheinend nicht ausreichend! wenn unser einer stillgelegt wird kann er schonmal mit ca 1000€ pauschal rechnen, plus fahrzeugrückrüstung, was dann also preislich nach oben offen is, was bekommt der prüfer? eine abmahnung? lächerlich!

und das argument das der fahrzeughalter/führer ja für das fahrzeug zuständig is is meiner meinung nach auch mumpitz. es gibt nunmal sachen die kann ein fahrzeugführer nicht beurteilen! wir können wohl darauf achten das wir immer genug profil auf den reifen haben, einen defekten auspuff, das hören wir auch noch, aber dann hört es doch schon bald auf! wieviele autofahrer wissen denn schon das federn nach ner zeit nachgeben? und wie will man das messen? wenn eh immer nur der fahrer für sein fahrzeug verantwortlich is können wir uns ja sogar die hu sparen, dann mieten wir uns in zukuft einfach regelmäßig ne hebebühne bei atu und schauen unser auto selber durch. ich weiß, das is nu etwas übertrieben dargestellt, aber im prinzip richtig, denn wo will man mit der "eigenverantwortung" anfangen und wo aufhören!?

aber um auf dein beispiel einzugehen, wenn ich mir vom maurer was mauern lasse muß er garantie darauf geben, fällt die mauer nach 2 jahren ein kann ich ihn belangen,so wie jeden anderen handwerker auch. dem tüv prüfer kann ich aber anscheinende garnichts, da dieser sich jederzeit damit rausreden kann das ja wahrscheinlich irgendwas nachträglich verändert wurde!

und nur mal so nebenbei: wieviele autofahrer wissen denn das federn nach ner zeit nachgeben und das fahrzeug somit tiefer wird?


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  • | 30.06.2007 13:22

Zitat:
Zitat von CandyRed
@ nightwish:

ich wollte damit ja auch nicht die polizei kritisieren, das die kontrollen durchführen müssen is klar, darum gehts mir doch auch nicht! es geht mir doch nur darum das ich als autofahrer doch darauf angewiesen bin das der prüfer seine arbeit gut macht!
Ich habe das nicht als Kritik aufgefasst, sondern wollte darauf hinweisen, dass man überall darauf angewiesen ist, dass gute Arbeit geleistet wird. Und dennoch passiert das oft nicht.

Zitat:
in meinem beispiel gings ja auch darum das nichts nachträglich verändert wird, es aber dennoch illegal is!?
Dann hat der Prüfer Mist gemacht. Kann man ihm das nachweisen, wird er Konsequenzen tragen müssen.

Zitat:
außerdem sprichst du von illegalen eintragungen, tolle sache, nur wie kann es dazu kommen!?
Zum einen durch unsauber arbeitende Prüfer. Dann durch unsauber arbeitende Mitarbeiter beim Straßenverkehrsamt. Und dann noch durch gezielt mogelnde Tuner.

Zitat:
mag ja sein das die prüfer auch einen aufn deckel bekommen wenn die scheiße bauen, aber anscheinend nicht ausreichend! wenn unser einer stillgelegt wird kann er schonmal mit ca 1000€ pauschal rechnen, plus fahrzeugrückrüstung, was dann also preislich nach oben offen is, was bekommt der prüfer? eine abmahnung? lächerlich!
Das Strafverfahren nicht zu vergessen und so mancher Prüfer bezieht jetzt Hartz 4.

Zitat:
und das argument das der fahrzeughalter/führer ja für das fahrzeug zuständig is is meiner meinung nach auch mumpitz. es gibt nunmal sachen die kann ein fahrzeugführer nicht beurteilen! wir können wohl darauf achten das wir immer genug profil auf den reifen haben, einen defekten auspuff, das hören wir auch noch, aber dann hört es doch schon bald auf! wieviele autofahrer wissen denn schon das federn nach ner zeit nachgeben? und wie will man das messen? wenn eh immer nur der fahrer für sein fahrzeug verantwortlich is können wir uns ja sogar die hu sparen, dann mieten wir uns in zukuft einfach regelmäßig ne hebebühne bei atu und schauen unser auto selber durch. ich weiß, das is nu etwas übertrieben dargestellt, aber im prinzip richtig, denn wo will man mit der "eigenverantwortung" anfangen und wo aufhören!?
Du magst das Argument für Mumpitz halten, das ändert aber nichts daran, dass der Gesetzestext das so vorsieht. Sicher gibt es Dinge, die der Fahrzeugführer nicht beurteilen kann. Darum gibt es Werkstätten und Inspektionen und außerdem die HU. Die HU ist unbedingt notwendig - weil eben nicht jeder auf sein Fahrzeug achtet.

Zitat:
aber um auf dein beispiel einzugehen, wenn ich mir vom maurer was mauern lasse muß er garantie darauf geben, fällt die mauer nach 2 jahren ein kann ich ihn belangen,so wie jeden anderen handwerker auch. dem tüv prüfer kann ich aber anscheinende garnichts, da dieser sich jederzeit damit rausreden kann das ja wahrscheinlich irgendwas nachträglich verändert wurde!
Du würdest dich wundern, wie oft das nachweisbar ist. Natürlich versucht der Prüfer sich herauszureden (tut der Mauerer übrigens auch). Verantwortung zu übenehmen ist für viele Menschen anscheinend ein Problem. Schau dich hier im Recht und Ordnung-Bbereich um - wieviele Fragen beziehen sich darauf, dass jemand nach einer Ausrede sucht?!

Zitat:
und nur mal so nebenbei: wieviele autofahrer wissen denn das federn nach ner zeit nachgeben und das fahrzeug somit tiefer wird?
Für die meisten Autofahrer ist das auch kein Problem. Wer ein Serienfahrzeug fährt und unter die Bodenfreiheit gerät, bei dem sind die Federn mindestens mehrfach gebrochen. Der Tuner hat eine erhöhte Verantwortung. Ich habe vor Gericht ein paar mal erlebt, dass jemand behauptete, von der zu geringen Bodenfreiheit nichts zu wissen. Der Richter hat ihm dann vorgeworfen, dass er sehr wohl bemerkt haben muss, dass er nicht mehr überall problemlos fahren kann. Auch wenn er nicht weiß, woher das Problem kommt, so muss er doch dafür sorgen, dass es behoben wird - Werkstatt.

Wird andernfalls die Vorwerfbarkeit nicht festgestellt, so muss man auch kein Bußgeld zahlen.


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  • | 30.06.2007 14:11

@ nightwish:

cih gebe dir insofern recht das ihr auch nur nach dem gesetz handelt und das mit den schwarzen scharfen is ebenfalls richtig, das hab ich auch alles nie bestritten, mein ansatz sollte ledeglich dazu dienen darauf hinzuweisen das das gesetz dort meiner meinung nach erhebliche lücken hat, das wir die nicht beseitigen können is klar, dafür fehlen uns die möglichkeiten.

aber um auf deinen letzten punkt zu kommen und dem hinweis werkstatt: wenn ich in die werkstatt fahre suchen die auch nur nach defekten teilen, aber is eine feder die 3 monate "alt" is defekt? und is der tuner daran schuld oder vielleicht in dem fall doch eher der herrsteller!? denn der hersteller is doch verpfllichtet langzeittest`s durchzuführen, die müßten eigentlich auch belegen das das fahrzeug nach wenigen wochen nochmal einen satz nach unten macht. warum also wird sowas nicht im gutachten mit angegeben!? warum drängt der gesetzgeber da nicht drauf?

liegt es vielleicht daran das anscheinend jeder mit "tuning" ne menge kohle macht? nicht nur der herrsteller, sondern auch der staat?

wie gesagt, ich bin der meinung das man das alles ganz anders handhaben müßte, im endeffekt is zur zeit noch immer der endkunde der trottel, ich finde die hersteller und die prüfer müßten auch mehr verantwortung übernehmen!


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  • | 30.06.2007 15:43

Müßten die Prüfer mehr Verantwortung übernehmen würden sie noch weniger eintragen. Logisch, sie wollen ja im Zweifel nicht der dumme sein. Somit würden §21er wohl gar nicht mehr abgenommen werden. Dadurch würde aber auch die Zahl derjenigen ansteigen, die mit illegalen Eintragungen ihr Geld machen.
Vom Prinzip her müßte der kontrollierende Polizist besser ausgebildet und ausgestattet sein. Er sollte wissen, daß sich Federn auch mal setzen oder so.

Meinem Kumpel ist das mal passiert, daß er ne Reifenpanne hatte. Er hielt an, wechselte den Reifen. Nun hatte er einen Reifen mit anderem Profil und anderer Größe drauf. Im Gutachten der Felgen stand drin: Bei Verwendung des Reserverades sind nur kurze Strecken zu fahren. OK, er also sich nix dabei gedacht, Reifen rauf und ab nach Hause. Er kam genau 3 Ecken weit. Dann kam die Kelle. Verkehrskontrolle. Sie haben ja unterschiedliches Profil. Au waia. Er sagte denen, daß er ja noch dreckige Hände habe vom Reifenwechsel vor 5 Minuten. Das hat denen nicht interessiert. Sie gaben ihm ein Ticket über 40 Mark. Super gelaufen die Sache. Den defekten Reifen, die dreckigen Hände, den lose im Kofferraum liegenden Wagenheber und das Radkreuz hat denen nicht interessiert.
Das sind so Sachen wo ich mir in Deutschland echt an den Kopf fasse.
Und zwar nicht wegen den Gesetzen oder den Prüfern, sondern vielmehr wegen den Polizisten. Und dann wundern die sich, warum man auf die nicht so gut zu sprechen ist. Echt nur Kopfschüttel


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  • | 30.06.2007 20:10

Ähm gegen das was DU da schreibst Dagobert hätte man echt vorgehen können. Aber wirklich. DENN so wie Du es es schreibst liegt es auf der Hand. Fotos mit Datum bestätigen lassen gleich zum Anwalt oder bei ner anderen Wache vorbei und sich beschweren sind Dinge die man probieren kann.

Weiß auch nicht wie Dein Kumpel sich verhalten hatte. Vielleicht auffällig gefahren?

Zitat:
Zitat von Dagobert_Berlin
Vom Prinzip her müßte der kontrollierende Polizist besser ausgebildet und ausgestattet sein. Er sollte wissen, daß sich Federn auch mal setzen oder so.
Schön dass Du oder so geschrieben hast...
nun weiß mal nach was gesetzt ist und was (oder so) verändert / modifiziert...


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  • | 30.06.2007 22:41

Zitat:
Zitat von CandyRed
ich finde die hersteller und die prüfer müßten auch mehr verantwortung übernehmen!
Zustimmung.

Zitat:
Zitat von Dagobert_Berlin
Sie gaben ihm ein Ticket über 40 Mark. Super gelaufen die Sache. Den defekten Reifen, die dreckigen Hände, den lose im Kofferraum liegenden Wagenheber und das Radkreuz hat denen nicht interessiert.
Für sinnvoll würde ich es halten, wenn man in der Schule lernt, wie man mit so einem Fall umgehen könnte. Denn gefallen lassen muss man sich das nicht.

Zitat:
Vom Prinzip her müßte der kontrollierende Polizist besser ausgebildet und ausgestattet sein. Er sollte wissen, daß sich Federn auch mal setzen oder so.
Das wissen sie. Aber dadurch wird es trotzdem nicht richtiger. Ob du durch Veränderungen oder durch Setzen der Federn unter 8 cm kommst, spielt zwar für die Einordnung des Tatbestandes eine Rolle. Falsch ist es aber in beiden Fällen.

Zitat:
Und zwar nicht wegen den Gesetzen oder den Prüfern, sondern vielmehr wegen den Polizisten. Und dann wundern die sich, warum man auf die nicht so gut zu sprechen ist. Echt nur Kopfschüttel
Du musst ein glückliches Leben führen, wenn alle anderen Berufsgruppen in deinem Umfeld immer alles richtig machen - so wie du. Glückwunsch! =)


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  • | 01.07.2007 00:19

Zitat:
Zitat von Shadow-Man
Zitat:
Urteil vom 04.12.2006, rechtskräftig seit dem 29.12.2006

In diesem Verfahren wurde festgelegt, dass bei allen Kraftfahrzeugen eine Mindestboden-freiheit von 80 mm am untersten Punkt des Fahrzeuges (festverbaute Fahrzeugteile) vorhanden sein muss. Die Mindestbodenfreiheit gilt für ein Kraftfahrzeug, dass mindestens mit einer Person besetzt ist.
Die erstinstanzliche Rechtsprechung des Amtsgericht Mönchengladbach wurde unter dem Aktenzeichen 70 Owi/403 JS 1017/06-215/06 entschieden.
Das bedeutet für mich, wenn mein Fahrwerk schon vorher drin war kann einem keiner was, denn Rückwirkend ist wohl unzumutbar


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  • | 01.07.2007 00:25

Zitat:
Zitat von marcop325
Zitat:
Zitat von Shadow-Man
Zitat:
Urteil vom 04.12.2006, rechtskräftig seit dem 29.12.2006

In diesem Verfahren wurde festgelegt, dass bei allen Kraftfahrzeugen eine Mindestboden-freiheit von 80 mm am untersten Punkt des Fahrzeuges (festverbaute Fahrzeugteile) vorhanden sein muss. Die Mindestbodenfreiheit gilt für ein Kraftfahrzeug, dass mindestens mit einer Person besetzt ist.
Die erstinstanzliche Rechtsprechung des Amtsgericht Mönchengladbach wurde unter dem Aktenzeichen 70 Owi/403 JS 1017/06-215/06 entschieden.
Das bedeutet für mich, wenn mein Fahrwerk schon vorher drin war kann einem keiner was, denn Rückwirkend ist wohl unzumutbar
Das ist ein Urteil, kein Gesetz. Das Gesetz dazu gibt es schon viele Jahre länger... also nix mit Rückwirkungsverbot =)


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  • | 01.07.2007 00:39

Zitat:
Zitat von walpurgis
VDTÜV751 in Verbindung mit §30 StVZO. Diskussionen über Bodenfreiheit bitte in einen der zahlreichen Threads dazu verlagern.
das merkblatt 751 ist aber nicht rechtsverbindlich, außer dass hat sich in den letzten 3 jahren geändert?
es dient als vorlage für dieprüfung durch den aas, aber ein "muß" war es nicht.
wenn mich nicht alles täuscht ist dort auch die rede von 11 cm?
§30stvzo sagt ebenfalls nur aus, dass fzg nicht zu behinderung wird oder gefährdete teile beschädigt werden (kurzform) auch hier kein verbindlicher hinweis auf ein maß bezogen. :)

8cm machen aber durchaus sinn, die 8 cm dürfte legal sprich mit 50cm lichtaustrittskante eh kaum einer schaffen...
die 8cm beziehen sich ja auf feste teile, wie z.b. auspuffanlage, lenker, achse etc. spoiler stossstangen etc sofern flexibel dürfen tiefer sein... obs sinn macht ist wieder ne andere sache...


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  • | 01.07.2007 00:45

Zitat:
wenn mich nicht alles täuscht ist dort auch die rede von 7 cm?
Nein. 11 cm über eine Breite von 80 cm.


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  • | 01.07.2007 00:47

Zitat:
Zitat von walpurgis
Zitat:
wenn mich nicht alles täuscht ist dort auch die rede von 7 cm?
Nein. 11 cm über eine Breite von 80 cm.
danke, habs gerade selbst gefunden gehabt :) und oben geändert, wobei 11cm wirklich hart sind, dass hat manch ein wagenserie nicht ;)


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  • | 01.07.2007 05:14

Zitat:
Du musst ein glückliches Leben führen, wenn alle anderen Berufsgruppen in deinem Umfeld immer alles richtig machen - so wie du. Glückwunsch! =)
Darum geht es doch gar nicht.


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  • | 01.07.2007 09:16

Zitat:
Zitat von Dagobert_Berlin
Gibt es Richtlinien beim Eintragen ? Ich meine, der Wagen war unbesetzt und der Tank viertel voll. Muß man beim Eintragen volltanken ? Ich weiß nicht, kann es mir aber auch nicht vorstellen. Ich denke wenn es so eine Richtlinie geben sollte wird da drin stehen "In verkehrsüblichen Zustand". Somit ist viertel voll ja auch verkehrsüblich, genauso wie 4mm weniger Reifenprofil, wie eine Sporttasche im Kofferraum usw.
eine eintragung eines fahrwerks sieht eine prüfung mit fünf personen und gepäck im kofferraum vor.zusätzlich dazu sollte die karosse am besten verschränkt werden.das heisst zb bei der abnahme des passats in meinem avator ist das auto aufgebockt worden und vorne rechts sowie hinten links mit den reifen auf zwei liegende stahlfelgen gestellt worden und mit der bühne abgelassen.dann wurde geschaut wie es so mit der freigängigkeit aussieht bei extremverschränkung..war alles in ordnung...fand die prüfung extrem übertrieben..zumahl sich eine mitabeiterin der DE... nochmal zusätzlich hinten auf die ladekante setzte..und die hatte gut 130kg..ich fands lächerlich..das ganze geschehen letztes jahr carfreitag in rheine als die polizei meinte den passat stillzulegen ohne wissen des strassenverkehrsamtes.. für mich war und IST das alles reine abzocke...wenn ich sowas sehe das sich in deutschland zwei angesehende tüv unternehmen so dermassen den schwarzen peter zuschieben wollen..für mich sieht das so aus als wenn die dekra menschen versuchen die vollabnahmen im westen zu übernehmen..wie wir ja alle wissen darf hier im westen nur der tüv nord/süd/rheinland/etc zb ein vollgutachten erstellen..was wiederum im osten genau umgekehrt ist..komisch oder???in meinen augen alles unterläufer die zusammen mit der polizei arbeiten und versuchen hier eine monopolstellung aufzubauen.basta

  • McClane
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  • | 01.07.2007 11:06

Zitat:
Zitat von Passat3bW8


ganze geschehen letztes jahr carfreitag in rheine als die polizei meinte den passat stillzulegen ohne wissen des strassenverkehrsamtes.. für mich war und IST das alles reine abzocke...wenn ich sowas sehe das sich in deutschland zwei angesehende tüv unternehmen so dermassen den schwarzen peter zuschieben wollen..für mich sieht das so aus als wenn die dekra menschen versuchen die vollabnahmen im westen zu übernehmen..wie wir ja alle wissen darf hier im westen nur der tüv nord/süd/rheinland/etc zb ein vollgutachten erstellen..was wiederum im osten genau umgekehrt ist..komisch oder???in meinen augen alles unterläufer die zusammen mit der polizei arbeiten und versuchen hier eine monopolstellung aufzubauen.basta
Ohne Wissen des Strassenverkehramtes? Ja und? Ich habe auch schon stillgelegt UND sichergestellt, um dann einen Prüfungsauftrag zu veranlassen. Davon muß das SVA vorher gar nichts wissen.
Ich könnt mich wegschmeissen, wenn ich hier manche Postings lese, ob oder was die Polizei vermeintlich alles darf oder nicht darf. Sehr amüsant, immer noch.
Die hier postenden Cops bemühen sich redlich, die Arbeit für euch etwas transparenter zu machen, ich hab den Eindruck, ihr versteht das überhaupt nicht zum Teil. Also wirklich, ich habe den Eindruck, dass hier der ein oder andere wirklich nicht verstehen will oder kann (?) oder nur das verstehen will oder kann was für ihn gerade am besten passt.

Gestern hab ich einen angehalten, der hatte sich so eine Bastelbude zusammengeschraubt, nix, aber auch gar nix davon war abgenommen. Der hat, sogar als ich ihm die entsprechenden Stellen im Teilegutachten gezeigt habe, nicht begriffen, dass er damit zu einem aaS muß.
Wenn man dem ne Banane gegeben hätte, hätteste gesagt "Komm, ick man se uff!".
Und ne Frage:
Was sind Unterläufer?
Hm, komisch, mit mir arbeitet keiner zusammen, sollte mich da wohl mal beschweren um an meine Kohle ranzukommen.

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