Kontollbericht was tun? - Seite 6

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  • | 30.06.2007 10:08

Zitat:
Zitat von walpurgis
Es geht überhaupt nicht darum, Eintragungen anzuzweifeln oder für ungültig zu erklären. Es gibt auch kein "Austragen".

Bei so einer Untersuchung wird schlicht und einfach festgestellt, ob das Fahrzeug so wie es da steht den Vorschriften entsricht oder nicht. Wenn es das nicht tut, wird es auch durch Eintragungen in die Papiere nicht vorschriftsmäßig. So einfach ist das.

Wenn dir für deine Umbauten ein aaS seinen Segen gegeben hat, dann gibt´s daran nichts anzuzweifeln oder auszutragen. Wenn der Umbau aber nicht den Vorschriften der StVZO entspricht, dann ist er unzulässig. Eintragung hin oder her.

Zur zweiten Frage:

Es gibt den § 17(3) StVZO, der die zuständige Behörde (Zulassungsstelle) bemächtigt, von jedem Fahrzeughalter ein Gutachten zu forder, welches belegt, dass das Fahrzeug in Ordnung ist, wenn sie den Verdacht hat (z.B. durch eine Meldung der Polizei), dass dem nicht so ist.

Wenn dich die Polizei aufgrund begründeter "Verdachtsmomente", z.B. weil sie bei der Kontrolle schon verschiedene erhebliche Mängel festgestellt hat, direkt mit zu einem Sachverständigen begleitet, geschieht das im Zuge der Beweissicherung. Dagegen kannst du erstmal nichts machen, die Beamten dürfen aber freilich nicht willkürlich handeln.
Da muß ich Dir widersprechen bzw. das "Mißverständnis" beilegen: Wenn ich von "Austragen" schreibe, spreche ich von auf Grund einer fehlerhaften, unwirksamen Änderungsabnahme zustandegekommenen Eintragung in den Fahrzeugpapieren.
Diese Änderungen, die nun in den Fahrzeugpapieren vom SVA eingetragen worden sind, werden wieder entfernt, die Zulassungsbeschescheinigung muß erneut ausgestellt werden.
So ist es vielleicht verständlicher.

Zudem besteht bei einigen, die sich diese Änderungsabnahmen trotz besserem Wissens in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen der Verdacht der mittelbaren Falschbeurkundung.

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  • | 30.06.2007 10:10

Zitat:
Zitat von walpurgis
VDTÜV751 in Verbindung mit §30 StVZO. Diskussionen über Bodenfreiheit bitte in einen der zahlreichen Threads dazu verlagern.
ZUDEM sagt die aktuelle Rechtsprechung, dass eine Mindestbodenfreiheit von 8 cm gewährleistet sein muß.
Das Urteil habe ich leider noch immer nicht in schriftform, poste aber gerne mal das Aktenzeichen.


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  • | 30.06.2007 10:29

Zitat:
Urteil vom 04.12.2006, rechtskräftig seit dem 29.12.2006

In diesem Verfahren wurde festgelegt, dass bei allen Kraftfahrzeugen eine Mindestboden-freiheit von 80 mm am untersten Punkt des Fahrzeuges (festverbaute Fahrzeugteile) vorhanden sein muss. Die Mindestbodenfreiheit gilt für ein Kraftfahrzeug, dass mindestens mit einer Person besetzt ist.
Die erstinstanzliche Rechtsprechung des Amtsgericht Mönchengladbach wurde unter dem Aktenzeichen 70 Owi/403 JS 1017/06-215/06 entschieden.

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  • | 30.06.2007 10:38

Das ist es, danke!

Zitat:
Zitat von McClane
Zitat:
Zitat von walpurgis
Es geht überhaupt nicht darum, Eintragungen anzuzweifeln oder für ungültig zu erklären. Es gibt auch kein "Austragen".

Bei so einer Untersuchung wird schlicht und einfach festgestellt, ob das Fahrzeug so wie es da steht den Vorschriften entsricht oder nicht. Wenn es das nicht tut, wird es auch durch Eintragungen in die Papiere nicht vorschriftsmäßig. So einfach ist das.

Wenn dir für deine Umbauten ein aaS seinen Segen gegeben hat, dann gibt´s daran nichts anzuzweifeln oder auszutragen. Wenn der Umbau aber nicht den Vorschriften der StVZO entspricht, dann ist er unzulässig. Eintragung hin oder her.

Zur zweiten Frage:

Es gibt den § 17(3) StVZO, der die zuständige Behörde (Zulassungsstelle) bemächtigt, von jedem Fahrzeughalter ein Gutachten zu forder, welches belegt, dass das Fahrzeug in Ordnung ist, wenn sie den Verdacht hat (z.B. durch eine Meldung der Polizei), dass dem nicht so ist.

Wenn dich die Polizei aufgrund begründeter "Verdachtsmomente", z.B. weil sie bei der Kontrolle schon verschiedene erhebliche Mängel festgestellt hat, direkt mit zu einem Sachverständigen begleitet, geschieht das im Zuge der Beweissicherung. Dagegen kannst du erstmal nichts machen, die Beamten dürfen aber freilich nicht willkürlich handeln.
Da muß ich Dir widersprechen bzw. das "Mißverständnis" beilegen: Wenn ich von "Austragen" schreibe, spreche ich von auf Grund einer fehlerhaften, unwirksamen Änderungsabnahme zustandegekommenen Eintragung in den Fahrzeugpapieren.
Diese Änderungen, die nun in den Fahrzeugpapieren vom SVA eingetragen worden sind, werden wieder entfernt, die Zulassungsbeschescheinigung muß erneut ausgestellt werden.
So ist es vielleicht verständlicher.

Zudem besteht bei einigen, die sich diese Änderungsabnahmen trotz besserem Wissens in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen der Verdacht der mittelbaren Falschbeurkundung.
Ich sehe das so...
Es gibt Leute die bauen sich ein Gewindefahrwerk ein...Sie halten sich was die Tieferlegung angeht an die Vorschriften und lassen das alles eintragen...Nachträglich wird dann das Fahrwerk weiter unter die Mindesthöhe runtergeschraubt und die Leute haben dann noch die Frechheit zu behaupten dass das Fahrwerk eingetragen und Vorschriftsmässig sein :rolleyes: Naja...wer so was macht ist selbst schuld. Kenne da solche Fälle und kann solche Leute nicht bedauern...


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  • | 30.06.2007 11:43

Es gibt aber auch den Fall, daß du dir nagelneue Federn kaufst, sie einbaust, und eintragen läßt. Zu den Federn gibt es ein Gutachten, du hälst auch alle Auflagen ein wie Achsvermessung, Mindestbodenfreihait usw.

Nun wird die Feder älter und älter und gibt mit der Zeit nach. Das Reifenprofil wird abgefahren, der Reifenluftdruck stimmt nicht mehr so ganz und schon ist der Wagen 1cm oder mehr tiefer als damals bei der EIntragung.

Du hast ja nicht wissentlich oder bewußt etwas verändert. Bist kein TÜVer und hast davon auch keine Ahnung. Den Einbau hat eine Fachwerkstatt fachgerecht ausgeführt und der TÜVer war auch aus dem Hause des Fachbetriebes.

Dennoch machst du dich strafbar ?? Das kann es ja nicht sein. Strafbar kann ich mich doch nur wissentlich mit Vorsatz oder wegen Unwissenheit (schützt vor Strafe nicht) machen. Aber du bist Maurer, Bäcker, Chirurg oder sonst was und hast von Autos absolut keine Ahnung. Deine Brieftasche ist voll und du willst deinen Wagen vorschriftsmäßig etwas verschönern.
Wie willst du da bestraft werden ?? Auf welcher Grundlage soll denn da ein Urteil gesprochen werden ?????


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  • | 30.06.2007 12:11

die diskussion is ja toll, allerdings leider auch sehr sinnlos! prinzipiell gesehen habt ihr alle recht, wenns eingetragen is müßte man z.b. als leie ( und das sind in der beziehung wohl alle die nicht selber tüv prüfer sind ) mehr oder minder sicher sein! es is meiner meinung nach eine große und unfaire lücke in der gesetzsprechung!

normaler weise müßte es doch so sein das wenn ich mit meinem auto zum tüv, dekra oder wie sie nicht alle heißen hinfahre zwecks eintragung und mir alles anstandslos eingetragen wird, dann sollte ich doch eigentlich "unantastbar" sein. wenn dann irgendwann jemand meint das wäre nicht rechtens was da an meinem fahrzeug verändert wurde und sich dann wirklich rausstellt das er recht hat, dann kann es doch nicht angehen das ich dafür belangt werde, zumindest wenn ich nachweisen kann das ich nichts mehr verändert habe, was ja kein problem darstellt,, denn jedes tuningteil hat ja ne nummer die mit eingetragen wird. meiner meinung nach sollte der tüv prüfer dann dafür belangt werden und nicht ich, denn wie gesagt, ich als leie gehe davon aus das der prüfer seine arbeit richtig macht und ich mich darauf verlassen kann!

aber bei der hier gängigen rechtslage kann man eintragungen ja gleich sein lassen! dann kann man auch gleich sagen: ihr wißt was erlaubt is und was nicht, erwischen wir euch beim überschreiten der richtlinien wirds teuer! da hätte man dann wenigstens die eintragungskosten gespart, die einem wenns hart auf hart kommt ja eh nichts bringen!

interessant find ich von walpurgis die aussage das wenn alle prüfer sauber arbeiten würden es solche diskussionen nicht mehr geben würde, aber woher zum teufel soll ich wissen welcher prüfer sauber arbeitet? bei welchem kann ich mir sicher sein das alles rechtens is? wäre nett wenn mir die frage jemand beantworten könnte!


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  • | 30.06.2007 12:16

Zitat:
interessant find ich von walpurgis die aussage das wenn alle prüfer sauber arbeiten würden es solche diskussionen nicht mehr geben würde, aber woher zum teufel soll ich wissen welcher prüfer sauber arbeitet? bei welchem kann ich mir sicher sein das alles rechtens is? wäre nett wenn mir die frage jemand beantworten könnte!
Und meine Frage auch...


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  • | 30.06.2007 12:18

Zitat:
Zitat von Dagobert_Berlin
Nun wird die Feder älter und älter und gibt mit der Zeit nach. Das Reifenprofil wird abgefahren, der Reifenluftdruck stimmt nicht mehr so ganz und schon ist der Wagen 1cm oder mehr tiefer als damals bei der EIntragung.

Du hast ja nicht wissentlich oder bewußt etwas verändert.

Dennoch machst du dich strafbar ?? Das kann es ja nicht sein. Strafbar kann ich mich doch nur wissentlich mit Vorsatz oder wegen Unwissenheit (schützt vor Strafe nicht) machen.

Wie willst du da bestraft werden ?? Auf welcher Grundlage soll denn da ein Urteil gesprochen werden ?????
Wer sich Reifen kauft, der muss damit rechnen, dass sie sich abnutzen und irgendwann nicht mehr die vorgeschriebene Profiltiefe haben. Derjenige verändert die Profiltiefe auch nicht willentlich, bzw. vorsätzlich. Trotzdem zahlt er ein Bußgeld, wenn die Tiefe nicht ausreicht. Das gleiche gilt bei Bremsen, Stoßdämpfern, Beleuchtung, Abgasanlage, Scheiben und vielen anderen Dingen.

Der Halter ist für den Zustand verantwortlich, oft auch der Fahrer. Wer Tieferlegungsfedern hat, der muss dafür sorgen, dass die Bodenfreiheit stets ausreicht.

Strafbar im Sinne des Ordnungsrecht macht man sich im übrigen in erster Linie nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig. Bei Vorsatz würde es sonst immer das doppelte kosten.


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  • | 30.06.2007 12:28

Der Übersichtlichkeit halber ein Doppelpost.

Zitat:
Zitat von CandyRed
interessant find ich von walpurgis die aussage das wenn alle prüfer sauber arbeiten würden es solche diskussionen nicht mehr geben würde, aber woher zum teufel soll ich wissen welcher prüfer sauber arbeitet? bei welchem kann ich mir sicher sein das alles rechtens is? wäre nett wenn mir die frage jemand beantworten könnte!
Das weißt du nicht. Allgemeines Lebensrisiko.

Gegenfrage:
Woher soll die Polizei wissen, wer von Euch sauber arbeitet?

Wenn alle Tuner sauber tunen würden, brav ihre Abnahmen machen lassen, nie etwas nachträglich verändern, nie versuchen, unzulässige Eintragungen zu bekommen, etc., dann wäre das für die Polizei alles kein Problem mehr.

Wenn du einen Maurer bestellst, weißt du nicht, ob der ordentlich gearbeitet hat, es sei denn, du kennst dich aus. Leider ist es so, dass es Menschen gibt, die nicht sauber arbeiten.

Wenn man dem Prüfer nachweisen kann, dass er Mist gebaut hat, dann bekommt er seine Anzeige hinterher und der Tuner ist in den meisten Fällen nicht zu belangen. Kann aber auch sein, dass beide belangt werden können. Das alles hängt aber davon ab, wie sauber der Polizeibeamte arbeitet. Manch einer tut das nicht.

Wie überall auf der Welt.... damit muss man leben.


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  • | 30.06.2007 12:29

Danke, aber da hast du mich falsch verstanden. Ich meinte er hatte eine Dachhöhe bei der Eintragung von 1400mm, sagen wir mal der Tank war leer, die Reifen neu, der Reifenluftdruck war top, das Ersatzrad war nicht an board.
Nun wird man auf der Straße angehalten, die Beamten messen eine Dachhöhe vom 1380mm, also 2cm tiefer wie eingetragen. Das kam, weil die Federn nachgegeben haben, der Reifenluftdruk um 0,5 bar gesunken ist, das Profil um 4mm abgefahren ist (neu 8mm, jetzt 4mm, das liegt im gesetzlichen Rahmen), dann ist das Reserverad wieder drin, der Tank ist voll, im Kofferraum ist ne schwere Sporttasche. So kam der Wagen nun 20mm tiefer als bei der Eintragung. Schon hab ich mich fahrlässig verhalten ? Was ist das denn? Muß ich die Sporttasche auch eintragen lassen ? Und wenn ich sie wieder rausnehme, mir neue Reifen kaufe usw. wieder alles eintragen lassen ?
Ich weiß, daß hört sich jetzt kleinlich an, aber mir ging es mal so. Nachts angehalten worden und die Dachhöhe wurde mit Zollstaock auf unebenen Boden mit Beifahrer drin und vollen Tank gemessen. Die Federn waren eingetragen und schon 2 Jahre alt. Nun meinte der Beamte, das Fahrwerk sei nicht eingetragen bzw. entspricht ncht der Eintragung. Da half nur ein Auslachen und konkrete Aufführung seiner Meßfehler, daß er es einsah, daß er da Mist gemessen hat. Er ließ mich dann weiterfahren ohne irgendwas. So nach dem Motto "Man kann es ja mal versuchen".


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  • | 30.06.2007 12:34

Womit wir wieder beim unsauberen Arbeiten - diesmal des Polizeibeamten - sind. Möglicherweise auch des Prüfers - das weiß walpurgis aber besser.


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  • | 30.06.2007 12:38

Nee nee, ich war bei der Eintragung dabei. Das Auto bekam eine Wasserwaage auf's Dach gelegt und dann wurde der Abstand vom Boden zur Wasserwaage gemessen und notiert. Die Eintragung war schon völlig korrekt soweit.

Edit: Was wäre, wenn meine Mutter mit dem Wagen unterwegs gewesen wäre ? Die hätte dem Typen noch geglaubt und die unsachgemäße Kontrolle für rechtens gehalten.
Und dann hätte ich den Salat gehabt.


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  • | 30.06.2007 12:42

Hast du vorher auch in den Richtlinien gelesen, unter welchen Bedingungen (Beladungszustand, Tankfüllung, etc.) so eine Abnahme erfolgen sollte und darauf geachtet, dass der Prüfer das einhält?

Mir klingt da was im Ohr von "mit einer Person besetzt und vollem Tank".

Ich kenne diese Richtlinien aber nicht wirklich, deswegen der Verweis auf walpurgis.


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  • | 30.06.2007 12:46

Gibt es Richtlinien beim Eintragen ? Ich meine, der Wagen war unbesetzt und der Tank viertel voll. Muß man beim Eintragen volltanken ? Ich weiß nicht, kann es mir aber auch nicht vorstellen. Ich denke wenn es so eine Richtlinie geben sollte wird da drin stehen "In verkehrsüblichen Zustand". Somit ist viertel voll ja auch verkehrsüblich, genauso wie 4mm weniger Reifenprofil, wie eine Sporttasche im Kofferraum usw.

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