Kontollbericht was tun? - Seite 9

Seiten: 11« Erste < 67891011>

  • Nickpage von Passat3bW8 anzeigen Passat3bW8



    Schiermeier Camper


    646 Beiträge
    Kennzeichen: ST

  • Nickpage von Passat3bW8 anzeigen Passat3bW8



    Schiermeier Camper


    646 Beiträge
    Kennzeichen: ST
  • | 02.07.2007 06:51

Zitat:
Zitat von McClane
Zitat:
Zitat von Passat3bW8


ganze geschehen letztes jahr carfreitag in rheine als die polizei meinte den passat stillzulegen ohne wissen des strassenverkehrsamtes.. für mich war und IST das alles reine abzocke...wenn ich sowas sehe das sich in deutschland zwei angesehende tüv unternehmen so dermassen den schwarzen peter zuschieben wollen..für mich sieht das so aus als wenn die dekra menschen versuchen die vollabnahmen im westen zu übernehmen..wie wir ja alle wissen darf hier im westen nur der tüv nord/süd/rheinland/etc zb ein vollgutachten erstellen..was wiederum im osten genau umgekehrt ist..komisch oder???in meinen augen alles unterläufer die zusammen mit der polizei arbeiten und versuchen hier eine monopolstellung aufzubauen.basta
Ohne Wissen des Strassenverkehramtes? Ja und? Ich habe auch schon stillgelegt UND sichergestellt, um dann einen Prüfungsauftrag zu veranlassen. Davon muß das SVA vorher gar nichts wissen.
Ich könnt mich wegschmeissen, wenn ich hier manche Postings lese, ob oder was die Polizei vermeintlich alles darf oder nicht darf. Sehr amüsant, immer noch.
Die hier postenden Cops bemühen sich redlich, die Arbeit für euch etwas transparenter zu machen, ich hab den Eindruck, ihr versteht das überhaupt nicht zum Teil. Also wirklich, ich habe den Eindruck, dass hier der ein oder andere wirklich nicht verstehen will oder kann (?) oder nur das verstehen will oder kann was für ihn gerade am besten passt.

Gestern hab ich einen angehalten, der hatte sich so eine Bastelbude zusammengeschraubt, nix, aber auch gar nix davon war abgenommen. Der hat, sogar als ich ihm die entsprechenden Stellen im Teilegutachten gezeigt habe, nicht begriffen, dass er damit zu einem aaS muß.
Wenn man dem ne Banane gegeben hätte, hätteste gesagt "Komm, ick man se uff!".
Und ne Frage:
Was sind Unterläufer?
Hm, komisch, mit mir arbeitet keiner zusammen, sollte mich da wohl mal beschweren um an meine Kohle ranzukommen.
entschuldigung wenn du den zünismus meiner aussage nicht verstehst.:frage: ich weiss selber was für karren auf deutschen strassen rumfahren.ich selber versuche ja auch den leuten begreiflich zu machen dass es ohne ordentliche eintragungen nur probleme gibt.ich fand es damals einfach nur lächerlich dass da son aufstand betrieben wurde ,wegen ein paar selbst zusammengeschweisste verbindungsrohre von kat zum original endschalldämpfer und versäumniss des strassenverkehrsamt den zweiten teil vom fahrzeugschein auszuhändigen indem ein teil der eintragungen vermerkt war,die plakketten abzukratzen.ich seh jeden tag bei uns an der tanke wie sich so mancher seine lippe ankratzt..mit der einzuhaltenden midesthöhe von 8cm würde das nicht passieren.da find ichs dann auch in ordnung wenn die belangt werden.
aber nichts für ungut..wir sind ja alle nur menschen.
gruss ralf


  • Nickpage von uboot anzeigen uboot



    Happymeal-Esser


    446 Beiträge
    Kennzeichen: OS

  • Nickpage von uboot anzeigen uboot



    Happymeal-Esser


    446 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 02.07.2007 13:42

Zitat:
[b]
aber nichts für ungut..wir sind ja alle nur menschen.
gruss ralf
und wo menschen sind und arbeiten entstehen fehler.
von daher ist das doch alles nunmal in gewisser weise hinfällig...
man muss doch mit seinem auto nicht bis auf den straßen belag runter... man muss sich doch "nur" an die richtlinen halten... und auch mit erlaubten bekommt man sehr schöne dinge hin...

nun ja... ich brauch an sich gar net groß reden ;) bin ja erst seit "kurzem" dabei :D


  • Nickpage von 36 anzeigen 36



    Mofafahrer


    110 Beiträge
    Kennzeichen: OS

  • Nickpage von 36 anzeigen 36



    Mofafahrer


    110 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 02.07.2007 21:23

Und ich finde es sehr Merkwürdig, das vor Jahren noch Massen an Polos z.B mit 175/50 er Reifen auf 13 Zoll Felgen rumfuhren oder noch fahren.
Die haben alle Fahrwerke drinn für die es Gutachten gibt und alles ist ganz normal eingetragen.Nur mit dieser Kombination hat keiner über 7cm Bodenfreiheit!
Ich spreche hier nicht von 20 Polos es waren bestimmt Tausende.....
Das kann nicht alles illegal gewesen sein...............


  • Nickpage von Dagobert_Berlin anzeigen Dagobert_Berlin



    Radkappenfetischist


    661 Beiträge
    Kennzeichen: TF
  • | 02.07.2007 21:32

Ich hatte auch 80/60 Weitec und 7x13 Mattig SSF mit 175/50 P7F auf einem Kadett D eingetragen. Mein Querlenker war 7cm über der Fahrbahn.
Dann hatte ein Kumpel einen Corsa B mit 100/80 B&G und 7+8x13 Classic Line mit 175/50.
Alles eingetragen gewesen.
Das war alles so vor ca. 12 Jahren


  • Nickpage von 36 anzeigen 36



    Mofafahrer


    110 Beiträge
    Kennzeichen: OS

  • Nickpage von 36 anzeigen 36



    Mofafahrer


    110 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 02.07.2007 21:47

genau und so kennt jeder mindestens ein Auto was so war oder ist.Ich selber kann noch heute 2 Autos mit dieser Kombination mein Eigen nennen.Die liegen alle so um 5cm Restbodenfreiheit.Ganz normal abgenommen und nicht abgesackt,was sich ja leicht an der Dachhöhe nachmessen läßt......
Im übrigen haben alle gültige HU ganz nomal an der Station abgenommen und das schon seit 18 Jahren immer wieder und ohne Bestechungen oder Beziehungen.....
Wie gesagt ,ich finde das Ganze alles ziemlich seltsam

  • McClane
    Gast
  • McClane
    Gast
  • | 02.07.2007 21:49

Tja...das mag daran liegen, dass sich da in den letzten Jahren so dies und das geändert hat.
Nimm es hin, ändern kann man es doch eh nicht.
Was früher richtig war, muß nicht automatisch heute noch gültig sein.

Ein Beispiel: Einarmwischer wurden früher in Mittelstellung eingetragen. Diese Eintragung ist heutzutage unwirksam und wird widerrufen, wenn man das SVA darauf aufmerksam macht.


  • Nickpage von Dagobert_Berlin anzeigen Dagobert_Berlin



    Radkappenfetischist


    661 Beiträge
    Kennzeichen: TF
  • | 02.07.2007 21:55

wobei wir wieder beim Thema wären: Bekomme ich eine UBB eingetragen ? :D

Hier nochmal einige dieser Oldschool-Exemplare:
Name: 139370-9878.jpg Größe: 600x450 Dateigröße: 83157 Bytes
Name: 139371-9878.jpg Größe: 640x480 Dateigröße: 103193 Bytes
Name: 139372-9878.jpg Größe: 640x480 Dateigröße: 61175 Bytes
Name: 139373-9878.jpg Größe: 500x375 Dateigröße: 55509 Bytes
Name: 139374-9878.jpg Größe: 1105x390 Dateigröße: 91433 Bytes


  • Nickpage von XBM anzeigen XBM



    Happymeal-Esser


    420 Beiträge
    Kennzeichen: KR

  • Nickpage von XBM anzeigen XBM



    Happymeal-Esser


    420 Beiträge
    Kennzeichen: KR
  • | 02.07.2007 23:38

Zitat:
Zitat von -Necrite-
Zitat:
Zitat von walpurgis
VDTÜV751 in Verbindung mit §30 StVZO. Diskussionen über Bodenfreiheit bitte in einen der zahlreichen Threads dazu verlagern.
das merkblatt 751 ist aber nicht rechtsverbindlich, außer dass hat sich in den letzten 3 jahren geändert?
es dient als vorlage für dieprüfung durch den aas, aber ein "muß" war es nicht.
wenn mich nicht alles täuscht ist dort auch die rede von 11 cm?
§30stvzo sagt ebenfalls nur aus, dass fzg nicht zu behinderung wird oder gefährdete teile beschädigt werden (kurzform) auch hier kein verbindlicher hinweis auf ein maß bezogen. :)

8cm machen aber durchaus sinn, die 8 cm dürfte legal sprich mit 50cm lichtaustrittskante eh kaum einer schaffen...
die 8cm beziehen sich ja auf feste teile, wie z.b. auspuffanlage, lenker, achse etc. spoiler stossstangen etc sofern flexibel dürfen tiefer sein... obs sinn macht ist wieder ne andere sache...
War heute selber beim TÜV und meine Bodenfreiheit ist weniger als 8 cm ( H&R Gewinde / 215/40/18 auf 8x18" ET 33 )

Die 8 cm sind NIRGENDS verzeichnet und sind eine Empfehlung des TÜV die nicht rechtsverbindlich ist.

Was zählt sind : Lichtaustrittskante und Nummerschildhöhe was auch in der STVZO angegeben ist.

Und selbst da ist das wieder vom Baujahr abhängig da nur das zählt was zum Zeitpunkt wo das Fahrzeug gebaut worden ist in der STVZO drin stand.

Ich fahre seit über 14 Jahren Autos die weniger Bodenfreiheit als 8 cm haben.

Die Dekra darf z.b. überhaupt keine Abnahmen anzweifeln die über Eintragungen anhand von Teilegutachten hinausgehen ( müsste 19.3 sein ) ( "West-Deutschland" ).

Gruß

Dirk


  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --

  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --
  • | 02.07.2007 23:53

Zitat:
Zitat von XBM
War heute selber beim TÜV und meine Bodenfreiheit ist weniger als 8 cm ( H&R Gewinde / 215/40/18 auf 8x18" ET 33 )
Was in vielen Gegenden der Republik zur Stillegung führen könnte.

Zitat:
Die 8 cm sind NIRGENDS verzeichnet und sind eine Empfehlung des TÜV die nicht rechtsverbindlich ist.
Natürlich ist das irgendwo verzeichnet. Nämlich im VDTÜV 751. Über den § 30 StVZO wird das ganze auch rechtsverbindlich. Details findest du in den zahllosen Threads zur Bodenfreiheit.

Zitat:
Was zählt sind : Lichtaustrittskante und Nummerschildhöhe was auch in der STVZO angegeben ist.

Und selbst da ist das wieder vom Baujahr abhängig da nur das zählt was zum Zeitpunkt wo das Fahrzeug gebaut worden ist in der STVZO drin stand.
Richtig. Zumindest oberflächlich betrachtet.

Zitat:
Die Dekra darf z.b. überhaupt keine Abnahmen anzweifeln die über Eintragungen anhand von Teilegutachten hinausgehen ( müsste 19.3 sein ) ( "West-Deutschland" ).
Das widerum ist tatsächlich nirgends verzeichnet. Warum nicht? Weil es humbug ist.

§ 19.3 StVZO hat damit kaum was zu tun. Der Begriff "anzweifeln von Eintragungen" eigentlich auch nicht. Dafür aber die Begriffe "Übereinstimmung des Fahrzeugs mit der StVZO" und "Gutachten" im Sinne des alten § 18 StVZO, bzw. dessen Äquivalent in der neuen FZV.


  • Nickpage von XBM anzeigen XBM



    Happymeal-Esser


    420 Beiträge
    Kennzeichen: KR

  • Nickpage von XBM anzeigen XBM



    Happymeal-Esser


    420 Beiträge
    Kennzeichen: KR
  • | 03.07.2007 00:08

Sorry aber das ist leider nicht korrekt.

Der TÜV schreibt keine Gesetze sondern spricht Empfehlungen aus da er genau wie die anderen lediglich eine vom Staat beauftragte FIRMA ist.

Stillegung ? Aus welchem Grund ? Bodenfreiheit ? Gibt es kein Gesetz für.

Und wer gibt einer FIRMA das Recht etwas was eine andere Firma beglaubigt hat anzuzweifeln wenn diese FIRMA damit in der Region überhaupt nicht betraut ist ?

Richtig, Niemand !

Ist genauso wie manche meinen Felgen und Fahrwerk nach Teilegutachten dürfe die Dekra eintragen.

Sobald sowas im Spiel ist handelt es sich um eine "Sonderabnahme" und damit ist die DEKRA aus dem Spiel, zumindest hier in "West-Deutschland" da sich die Teilegutachten auf ansonsten verbaute Serienteile beziehen.

Ich hab mehrere TÜV Beamte in anderen Bundesländern gefragt und alle bestätigen mir das die 8 cm Bullshit sind.

Der einzige Aspekt der zählt ist das mit dem Verkehrshinderniss und tja ich komme super durch den Verkehr und würde an gewissen Stellen auch mit einem Serienauto defintiv nicht schneller fahren.

So what ?


  • Nickpage von polo_fahrer anzeigen polo_fahrer



    Zufahrtdichtparker


    1240 Beiträge
    Kennzeichen: SI

  • Nickpage von polo_fahrer anzeigen polo_fahrer



    Zufahrtdichtparker


    1240 Beiträge
    Kennzeichen: SI
  • | 03.07.2007 00:33

Hab da mal ne Frage, die evtl hier reinpasst:

zu den 175/50/13 Reifen auf den 7*13 Felgen, solche Reifen haben meines Wissens nach keine Freigabe mehr für solche Felgen, kann das wirklich sein?


  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --

  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --
  • | 03.07.2007 00:42

Na wenn du das sagst.....

Zwischenfrage 1:
Wenn der Tüv eine Firma ist, wieso konntest du dort mit Beamten sprechen? Dachte, die gibt es nur beim Staat.

Zwischenfrage 2:
Wenn eine Eintragung mit Teilegutachten eine "Sonderabnahme" ist, was ist dann eine normale Abnahme?

Zwischenfrage 3:
Wieso ist in all den Bußgeld- und/oder Gerichtsverfahren von denen ich Kenntnis habe, niemals in Zweifel gezogen worden, dass es eine Mindesbodenfreiheit gibt?

Zwischenfrage 4:
Wieso glaubst du das VDTÜV nur etwas mit TÜV zu tun hat? Und wer hat behautptet, dass die Richtlinie VDTÜV 751 ein Gesetz wäre?


Aber ich will natürlich auch deine Fragen beantworten:

Zitat:
Stillegung ? Aus welchem Grund ? Bodenfreiheit ? Gibt es kein Gesetz für.
Für gewöhnlich nimmt das StVA die ersten §§ der FZV dafür, noch ein wenig vom § 30 StVZO, etwas 19 StVZO dazu und dazu VDTÜV 751. Das meiste davon sind Gesetze.

Zitat:
Und wer gibt einer FIRMA das Recht etwas was eine andere Firma beglaubigt hat anzuzweifeln wenn diese FIRMA damit in der Region überhaupt nicht betraut ist ?

Richtig, Niemand !
Was du meinst sind Änderungsabnahmen nach § 19 III StVZO. Die dürfen tatsächlich in Westdeutschland nur vom TÜV gemacht werden. Aber um die Durchführung einer solchen Abnahme geht es gar nicht.

Ich habe es oben schon mal geschrieben - vielleicht nicht deutlich genug um es zu verstehen?! Die Dekra zweifelt nicht an, was der TÜV eingetragen hat. Der TÜV nicht, was die Dekra abgenommen hat. Das gleiche mit TÜV/TÜV, DEKRA/DEKRA, DEKRA/KÜS, etc.

Der Gutachter erhält nicht den Auftrag etwas anzuzweifeln, sondern zu überprüfen, ob der Zustand des Fahrzeugs der Straßenverkehrszulassungsordnung entspricht und eine Beweissicherung durchzuführen.

Sollte sich dann ergeben, dass die Eintragungen und das Gutachten nicht so recht zusammen passen, dann wird die Eintragung allerdings tatsächlich angezweifelt. Von Polizei, Bußgeldstelle, Staatsanwaltschaft und Straßenverkehrsamt. Alles keine Firmen und vom Gesetzgeber mit dem Recht... nein, sogar mit der Aufgabe versehen, Dinge anzuzweifeln, wenn das erforderlich scheint. Die §§ kann ich bei Interesse gerne nachreichen - PM reicht.


  • Nickpage von XBM anzeigen XBM



    Happymeal-Esser


    420 Beiträge
    Kennzeichen: KR

  • Nickpage von XBM anzeigen XBM



    Happymeal-Esser


    420 Beiträge
    Kennzeichen: KR
  • | 03.07.2007 01:02

Ok also :

1. Ich kenne nur den Begriff TÜV-Beamte aber laut dem TÜV ist der TÜV ein Dienstleistungsunternehmen also streichen wir wegen mir den Begriff "Beamter"

2. Du hast leider nicht richtig gelesen oder ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Es geht hier um 2 Teilegutachten die zusammen eingetragen werden sollen und im Zuhammenhang stehen ( Felgen und Fahrwerk ) die einzelnen Teilegutachten sich aber auf ansonsten verbaute Serienteile beziehen.

3. Weil die eine Krähe der anderen kein Auge aushackt z.B.

4. Niemand und wenn Du das lesen würdest was ich schreibe und nicht versuchst etwas hinein zu interpretieren würdest das auch erkennen ;)

klick hier :

http://de.wikipedia.org/wiki/VdT%C3%9CV

&

http://www.tuv.com/de/ueber_uns.html

---

Aber natürlich hat es was damit zu tun was das Dienstleistungsunternehmen darf und was nicht.

Ich gehe doch auch nicht zu einem Statiker und sag dem was er zu tun hat bzw zweifel das an was er abgenommen hat oder ?

Wie will er was überprüfen wenn er überhaupt keine Befugniss und zum Teil auch keine Sachkenntnis hat ?

Abschließend :

Was bekleidest Du für eine Position wenn Du Dich so gut auskennst ?


  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --

  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --
  • | 03.07.2007 01:16

zu 3:
Unfug. Denn das dies nie bezweifelt wurde, führt manchmal zu gewissen unangenehmen Folgen für einzelne Gutachter.

Zitat:
Aber natürlich hat es was damit zu tun was das Dienstleistungsunternehmen darf und was nicht.
Ja sicher. Aber es verlangt niemand, dass das eine Unternehmen das andere anzweifelt.

Verlangt ist ein Gutachter mit der Kompetenz gerichtsverwertbare Gutachten zu erstellen. Diejenigen, die jene Art von Gutachten erstellen, sind amtlich anerkannte Sachverständige und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr - a.a.S.o.P. Wer diese Buchstabenfolge in seiner Berufsbezeichnung trägt, darf gerichtsverwertbare Gutachen erstellen, ganz egal, bei welchem Unternehmen er arbeitet. Das hat mit der Befugnis eine Abnahme nach § 19 III machen zu dürfen, nichts zu tun.

Zitat:
Wie will er was überprüfen wenn er überhaupt keine Befugniss und zum Teil auch keine Sachkenntnis hat ?
Ein a.a.S.o.P. hat sowohl die Befugnis, als auch die erforderliche Sachkenntnis ein gerichtsverwertbares Gutachen zu erstellen. Das ist es, wofür ihn die Polizei beauftragt. Und wenn es für ein Gerichtsverfahren ausreicht, dann genügt es in aller Regel auch dem StVA für eine Stillegungsanordnung.

Zitat:
Was bekleidest Du für eine Position wenn Du Dich so gut auskennst ?
Ich bin Polizeibeamter.


  • Nickpage von XBM anzeigen XBM



    Happymeal-Esser


    420 Beiträge
    Kennzeichen: KR

  • Nickpage von XBM anzeigen XBM



    Happymeal-Esser


    420 Beiträge
    Kennzeichen: KR
  • | 03.07.2007 01:47

Ok also dreht es sich hier alleine um den a.a.S.o.P.

D.h. würde der Ernstfall eintreten kann ich das Gutachten theoretisch wieder von einem anderen a.a.S.o.P. anfechten lassen.

Dann beantworte mir bitte noch 1 Frage :

Ich bin jemand der noch nie was mit dem Thema zu tun hatte, erwartungsvoll fahre ich also zur Prüfstelle und möchte Änderungen am Fahrzeug begutachten und "eintragen" lassen.

Der Prüfer trägt alles ordnungsgemäß ein und schwupps werde ich angehalten und es wird mir eine Verkehrsgefährdung mit meinem Fahrzeug unterstellt.

Ende vom Lied ab zur nächsten Prüfstelle und schauen ob sich der Verdacht der Beamten bestätigt.

Ich rede hier nicht von den Asitunern die gegen Geld alles eingetragen bekommen und dann mit ihren Ranztonnen den Willi machen sondern von einem ganz normalen Menschen.

Wie kann sich dieser Mensch sicher sein das alles in Ordnung ist ?

Man kann ja nicht jeden Menschen in Deutschland zum a.a.S.o.P. machen oder ?

Denn auf den Kosten und dem Ärger bleibt dieser Mensch zu 99% alleine sitzen.

Man wird quasi verdächtigt eine Straftat ( OWI ? ) begangen zu haben obwohl man in gutem Glauben zu einer ordentlichen Prüfstelle gefahren ist.

Warum macht man das dann überhaupt ?

Das macht so wie es zur Zeit gehandhabt wird für mich keinen Sinn.

Seiten: 11« Erste < 67891011>

Deinen Freunden empfehlen