Kontollbericht was tun? - Seite 10

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  • | 03.07.2007 02:47

Warum überhaupt ? Weil man sonst wieder gegen einige andere Gesetze verstößt. Aber das hatten wir alles schon. Walpurgis ist von der DEKRA und hat echt Ahnung, zumindest was die DEKRA angeht (sorry Walpurgis). Nightwish ist Polizist im Außendienst und weiß worauf er achten muß und kennt die Gesetze ganz genau.
Es wurden schon viele Diskussionen in den letzten Jahren hier geführt über Mindestbodenfreiheit, Unterbodenbeleuchtungen, §19.3 und §21, über die deutsche und EU-weite Gesetzeslage und und und, und jedesmal hatte irgendwann der Schreiber eingesehen, daß er das Gesetz und die Äußerungen der beiden hier falsch interpretierte, falsch verstanden hat und Dinge vorher falsch sah. Und das ist auch gut, so hat ein jeder die Möglichkeit vorab seine Fragen zu stellen und Unklarheiten aus den Weg zu räumen bevor es sehr sehr teuer für ihn wird. Die beiden sind echt eine große Hilfe hier im Netz. Glaube ihnen wenn sie was sagen oder eben nicht und du wirst vielleicht früher oder später deine Erfahrungen machen. Bisher hat jeder eingesehen, daß er in Deutschland mit dem Gesetz als Gegner nicht weit kommt. Da sitzen Polizisten als Richter, Gutachter die ein Gutachten erstellen, daß genau das Gegenteil von dem wiederspiegelt was dein Prüfer damals eingetragen hat und und und.
Es bringt nichts sich gegen die beiden aufzubocken, vielmehr würde es was bringen ihren Rat anzunehmen.
Ist jetzt mal mein Fazit aus der Sache.
Danke an euch beiden :applaus:


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  • | 03.07.2007 02:59

@ XBM

Nur mal so zur Info..das was Nightwish sagt hat schon hand und fuß.. mein 323ti wurde stillgelegt weil zu tief 7,7 cm hatte er und einige schleifspuren im inneren Radkasten die allerdings vor gericht nicht gezählt haben... fakt ist einfach wirst du angehalten mit einem wagen der weniger wie 8 cm Bodenfreiheit hat.. hsat du Pech gehabt. !!!
Durch einen Verfahrens Fehler auf Seiten des Dekra Prüfers wurde mein Verfahren zum Glück eingestellt ob wohl ich die Punkte trotzdem bekommen habe :(


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  • | 03.07.2007 07:44

Zitat:
Zitat von XBM
Ich bin jemand der noch nie was mit dem Thema zu tun hatte, erwartungsvoll fahre ich also zur Prüfstelle und möchte Änderungen am Fahrzeug begutachten und "eintragen" lassen.

Der Prüfer trägt alles ordnungsgemäß ein und schwupps werde ich angehalten und es wird mir eine Verkehrsgefährdung mit meinem Fahrzeug unterstellt.

Ende vom Lied ab zur nächsten Prüfstelle und schauen ob sich der Verdacht der Beamten bestätigt.

Ich rede hier nicht von den Asitunern die gegen Geld alles eingetragen bekommen und dann mit ihren Ranztonnen den Willi machen sondern von einem ganz normalen Menschen.

Wie kann sich dieser Mensch sicher sein das alles in Ordnung ist ?

Man kann ja nicht jeden Menschen in Deutschland zum a.a.S.o.P. machen oder ?

Denn auf den Kosten und dem Ärger bleibt dieser Mensch zu 99% alleine sitzen.

Man wird quasi verdächtigt eine Straftat ( OWI ? ) begangen zu haben obwohl man in gutem Glauben zu einer ordentlichen Prüfstelle gefahren ist.

Warum macht man das dann überhaupt ?

Das macht so wie es zur Zeit gehandhabt wird für mich keinen Sinn.
Doch es macht Sinn für den Staat! denn der kassiert doppelt und dreifach....:rolleyes: wenn du alles einhältst an was es sich zu halten gilt hast du vielleicht ein schönes Fahrzeug aber noch lang nich die Gewissheit das damit auch Ruhe ist bei den Objektiven Ordnungshütern:rolleyes:das sollte jedem klar sein....;)
allein das in EINEM! Land zig verschiedene stellen gibt wo die Sicherheit von Fahrzeugen überwacht und begutachtet wird...wo an anderer Stelle alles zentral un einheitlich geregelt is weil sonst Chaos regiert sagt doch schon alles...oder anders gesagt viele Köche verderben den Brei..un die die etwas mit einem individualisierten Fahrzeug aus der Masse herausschauen dürfen ihn auslöffeln.das is meine schlussfolgerung der letzten Jahre nach dem Tuning so Populär wie lange nicht ist hat die "andere" Seite nachgezogen.

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  • | 03.07.2007 07:59

Zitat:
Zitat von XBM

Stillegung ? Aus welchem Grund ? Bodenfreiheit ? Gibt es kein Gesetz für.

Und wer gibt einer FIRMA das Recht etwas was eine andere Firma beglaubigt hat anzuzweifeln wenn diese FIRMA damit in der Region überhaupt nicht betraut ist ?

Richtig, Niemand !

Ist genauso wie manche meinen Felgen und Fahrwerk nach Teilegutachten dürfe die Dekra eintragen.


Ich hab mehrere TÜV Beamte in anderen Bundesländern gefragt und alle bestätigen mir das die 8 cm Bullshit sind.

So what ?
Es gibt zumindest ein erstes amtsgerichtliches Urteil, hättest Du diesen Thread gelesen, wüßtest Du das.
Und BTW: Beim TÜV goibt's keine Beamten!
Davon abgesehen gibt eine es Menge Verordungen (=Gesetze), die es mir gestatten, Deinen Wagen auf grund von Verkehrsunsicherheit aus dem Verkehr zu ziehen.


Ob DU das glaubst oder nicht, ist mir relativ egal, ich garantier Dir nur, dass es so ist und warne Neugierige ;-).


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  • | 03.07.2007 09:05

@mcclane........ich glaub dich geilt es so richtig auf wenn du die möglichkeit hast,getunte karren aus dem verkehr zuziehen,wenn ich deinen letzten post so sehe............


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  • | 03.07.2007 09:40

Ach Dr.Nos, da war doch n Smilie hinten dran...

@McClane: Übrigens baut sich n Kumpel gerade einen Daewoo mit nem V6-Opel-Motor zusammen. Der wird dann nächstes Jahr durch Osna rollern... Grüß ihn mal lieb von mir, wenn du ihn hast :D


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  • | 03.07.2007 10:32

zur bodenfreiheit:

vorgeschrieben sind 10cm. es gibt allerdings aktuelle rechtssprechung, die bis 8 cm erlauben. alles was da drunter liegt kann eingetragen sein und gibt trotzdem punkte! (ich habs selber erlebt ---> anwalt konnte auch nichts daran ändern)!


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  • | 03.07.2007 10:36

Zitat:
Zitat von XBM
Dann beantworte mir bitte noch 1 Frage :

Wie kann sich dieser Mensch sicher sein das alles in Ordnung ist ?

Denn auf den Kosten und dem Ärger bleibt dieser Mensch zu 99% alleine sitzen.

Man wird quasi verdächtigt eine Straftat ( OWI ? ) begangen zu haben obwohl man in gutem Glauben zu einer ordentlichen Prüfstelle gefahren ist.

Warum macht man das dann überhaupt ?
Er kann sich nicht hundertprozentig sicher sein.

Es ist aber auch so, dass eine Owi "vorwerfbar" sein muss.

Die Sache ist kompliziert. Beispiel:
Ein Fahrzeug ist zu tief und wurde stillgelegt. Das Gutachten zeigt aber auf, dass es in dem Zustand war, der im Fahrzeugschein eingetragen ist. Der Tuner hat also die Sache Abnehmen lassen und nichts weiter verändert. Wenn er es auf ein Verfahren ankommen lässt, so hat er Chancen, dass es eingestellt wird, denn er hat mit seinem TÜV-Besuch eigentlich alles getan, was man verlangen kann.
Also kein Bußgeld, aber das Fahrzeug ist natürlich trotzdem stillgelegt.

Variante:
Gleicher Fall wie oben, aber deutliche Schleifspuren unter dem Fahrzeug. Der Fahrer hat das Aufsetzen sicherlich bemerkt. Als kluger Mensch sollte er wissen, dass das nicht normal ist und hätte das abstellen lassen müssen - Eintragung hin oder her. Hat er aber nicht und schon ist er wieder am Fliegenfänger.


Wenn man meint, dass man ungerecht behandelt wurde, dann kann man Widerspruch einlegen und landet notfalls vor Gericht. Dort würde sowas dann geklärt. Aber wie überall kann man auch dort nicht 100%ig sicher sein.

Nirgendwo kann man das.


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  • | 03.07.2007 11:02

Hoffentlich ist das Sommerloch bald vorbei... :rolleyes:


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  • | 03.07.2007 11:51

Mal zum Beamtenstatus:

Weder beim TÜV, noch bei der DEKRA gibt es Beamte. Aber wir haben eine amtliche Betrauung, im Auftrag des Staates Verwaltungsakte durchzuführen. Dabei kann man z.B. Vorteilsnahme im Amt oder Falschbeuurkundung im Amt begehen.


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  • | 04.07.2007 07:30

ich bin dafür alle verkehrsberuhigte bereiche in denen sowieso schon überall 30 ist mittlerweile mal die alten huckel zu entfernen..der schreck für so manchen schweller und unterboden.würde auch viel vereinfachen..da diese dinger wohl oft der grund für aufsetzter sind auch wenn die bodenfreiheit ausreichend und über 8cm betragen.spritsparfördernd sind die dinger ja auch nicht.

ist halt alles an der grenze..da wird man wohl nie eine einigung für finden..der eine polizist meint der ist zu tief dann ist der halt zu tief..wie nightwish schon schrieb


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  • | 04.07.2007 09:37

Es gibt ja verschiedene Huckel. Die meisten gehen ja noch, da komm ich locker drüber. Wie z.B. die bei McDonalds. Kein Problem.
Aber dann gibt es noch diese "Balken" über der Straße. Da denkst du dir haut es die Achse raus wenn du mit nem Serien-Benz und 2 km/h drüber fährst. Da ist echt angesagt: ranrollen bis der Reifen anliegt, zum stehen kommen, dann Gas geben und hoffen, daß es nicht so hart wird.

Hier mal Bilder von den Teilen die kein Problem darstellen für mich.
http://www.stadtentwicklung.berlin...uhigung1_gr.jpg
http://www.kern-studer.ch/pics/prod..beruhigung2.jpg

Und hier das Teil was garnicht geht.
http://www.kern-studer.ch/pics/prod..beruhigung1.jpg
Das gibt es in verschiedenen Breiten. Je schmaler der Balken ist desto schlimmer.


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  • | 04.07.2007 12:03

Zitat:
Zitat von Dagobert_Berlin
Und hier das Teil was garnicht geht.
http://www.kern-studer.ch/pics/prod..beruhigung1.jpg
Das gibt es in verschiedenen Breiten. Je schmaler der Balken ist desto schlimmer.
stimmt ich dir zu da biegen sich die schweller immer so schön.........doch damnk airride jetzt auch das no problem mehr
;)


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  • | 23.08.2007 22:42

Zitat:
Zitat von walpurgis
Es gibt den § 17(3) StVZO, der (...)
Will ja nicht klug scheißen, aber den gibts nimmer, das ist nun der § 5 FZV. Und außer dass der frühere (larifari-) "Sachverständige" nun ein Tatsächlicher mit Anerkennung oder Betrauung ist, hat sich nix geändert.
Nur der Form halber ;)

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  • | 24.08.2007 10:22

Zitat:
Zitat von Dr.nos
@mcclane........ich glaub dich geilt es so richtig auf wenn du die möglichkeit hast,getunte karren aus dem verkehr zuziehen,wenn ich deinen letzten post so sehe............
Stimmt. Insbesondere meine eigene, vollkommen legal getunte Karre geilt mich auf.
Ansonsten mach ich meine Arbeit. So wie Du Deine. Wenn Du eine hast.

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