Brauche eure Meinung Dringend !!!


  • Nickpage von Stambo anzeigen Stambo


    Radler


    21 Beiträge
    Kennzeichen: MI

  • Nickpage von Stambo anzeigen Stambo


    Radler


    21 Beiträge
    Kennzeichen: MI
  • | 25.07.2007 14:17

Wollte am We. zum VW Blasen, habe aber keinen tüv, da ich mein Fahrwerk höher geschraubt habe und ich noch auf ein Festigkeitsgutachten warte damit man mir halt die höhe radmitte radkasten einträgt. Was könnte passieren wenn ich nun mit nen 5 tages Kennzeichen fahre ( Grund halt das ich den Wagen dort zum Verkauf anbiete ), aber die sehen das die höhe nicht passt, ist ja alles eingetragen, nur halt mit alter höhe! Können die mir den Wagen Stillegen ???

Was denkt ihr ???

Danke im vorraus.


  • Nickpage von Boensel anzeigen Boensel



    Pagen-Freak


    325 Beiträge
    Kennzeichen: CvD

  • Nickpage von Boensel anzeigen Boensel



    Pagen-Freak


    325 Beiträge
    Kennzeichen: CvD
  • | 25.07.2007 14:47

Zitat:
Zitat von Nightwish
Ich weiß nicht, ob ich das geschrieben habe, aber es ist richtig: Ein Kurzzeitkennzeichen ist kein Freibrief.

Zu einer "normalen" Zulassung gibt es zwei gravierende Unterschiede:

1. Das Fahrzeug benötigt keine gültige Betriebserlaubnis. Das heißt aber nicht, dass plötzlich Umbauten erlaubt wären, die sonst keine Chance hätten. Zudem darf die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt sein. Um diesen Zustand zu erreichen, muss dass Fahrzeug schon ziemlich vielen Vorschriften der StVZO entsprechen.

Wenn die Polizei erhebliche Zweifel an der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges hat, kann sie die Weiterfahrt untersagen und das Fahrzeug ggf. einem Sachverständigen vorführen. Je nach Mangel ist vom Verwarngeld über das Bußgeld bis hin zur Sicherstellung mit Gutachten und allen dazugehörigen Kosten alles möglich.

2. Es dürfen nur Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten durchgeführt werden. Mal eben zum Einkaufen oder abends an der Page den neusten Umbau vorführen ist davon nicht abgedeckt. Auch nicht Motor einfahren oder sonst irgendwelche Späße.

Wenn die Polizei den dringenden Verdacht hat, dass du dich nicht auf einer solchen Fahrt befindest, wäre von diversen Anzeigen bis zur gefahrenabwehrden Sicherstellung auch hier so einiges möglich.

Letztendlich entscheidet es sich wie immer am Einzelfall.
siehe: HIER aber da hattest ja auch schon gepostet...

Vielleicht solltest Du mal beim Technischen Überwachungsverein oder der DEKRA anrufen. Denke die haben eine Antwort für Dich.


  • Nickpage von .:Querulant:. anzeigen .:Querulant:.



    Schiermeier Camper


    556 Beiträge
    Kennzeichen: SO
  • | 25.07.2007 15:04

ich glaube das hängt davon ab, ob ob dein wagen nun höher oder tiefer ist als vorher! fürden fall, dass er tiefer ist erzählen die dir ganz schnell mal, dass der wagen verkehrsgefährdend ist! wenn er jetzt höher ist und sogar eine tieferer fahrzeugzustand eingetragen ist und du glaubhaft machen kannst, dass du den wagen auf dem event verkaufen willst steht der tour meines erachtens nach nichts im weg! denn wenn wirklich alles andere eingetragen können sie dir ja eh nichts! nur weil der wagen dann höher ist rechtfertigt das keine stillegung! wie gesagt, WENN er HÖHER ist ;)


  • Nickpage von Dr.nos anzeigen Dr.nos



    Strafzettelsammler


    6910 Beiträge
    Kennzeichen: ST

  • Nickpage von Dr.nos anzeigen Dr.nos



    Strafzettelsammler


    6910 Beiträge
    Kennzeichen: ST
  • | 25.07.2007 15:35

die holst 2threads hoch und eröffnest einen neuen ist das nicht ein wenig viel?


  • Nickpage von Stambo anzeigen Stambo


    Radler


    21 Beiträge
    Kennzeichen: MI

  • Nickpage von Stambo anzeigen Stambo


    Radler


    21 Beiträge
    Kennzeichen: MI
  • | 25.07.2007 16:10

Sorry, aber hab nur noch heute und morgen zeit, bei den anderen kam nichts, da hab ich es mit "dringend" probiert, sorry! Der ist jetzt höher. Vorher war der abstand 325 und nun 360 ! Kann es mir eigentlich auch nicht vorstellen das es da probleme gibt, aber wenn es so währe dann hätte ich nen problem, weil es ja nicht gerade um die ecke ist. Was mich noch ärgert ist das ich alleine für die Doppelkarte 77 € loswerde!

:boese:

@ Boensel Gute idee mit der Dekra.


  • Nickpage von Henebums anzeigen Henebums



    Schiermeier Camper


    559 Beiträge
    Kennzeichen: St-H

  • Nickpage von Henebums anzeigen Henebums



    Schiermeier Camper


    559 Beiträge
    Kennzeichen: St-H
  • | 25.07.2007 16:51

Zitat:
Zitat von Stambo
Sorry, aber hab nur noch heute und morgen zeit, bei den anderen kam nichts, da hab ich es mit "dringend" probiert, sorry! Der ist jetzt höher. Vorher war der abstand 325 und nun 360 ! Kann es mir eigentlich auch nicht vorstellen das es da probleme gibt, aber wenn es so währe dann hätte ich nen problem, weil es ja nicht gerade um die ecke ist. Was mich noch ärgert ist das ich alleine für die Doppelkarte 77 € loswerde!

:boese:

@ Boensel Gute idee mit der Dekra.
Bitte ? 77€ bei welcher Versicherung bist du den ? Ich zahle für die Doppelkarte nix und den Versicherrungsschutz gibts auch ab und an mal 5 tage umsonst ..


  • Nickpage von Boensel anzeigen Boensel



    Pagen-Freak


    325 Beiträge
    Kennzeichen: CvD

  • Nickpage von Boensel anzeigen Boensel



    Pagen-Freak


    325 Beiträge
    Kennzeichen: CvD
  • | 25.07.2007 17:19

Zitat:
Zitat von Stambo

@ Boensel Gute idee mit der Dekra.

Das sollte eigentlich am naheliegendsten sein, da Du meines Erachtens nur dort die richtige Antwort bekommen wirst.

Ich sonne mich derweil in meinem Ruhm :D


  • Nickpage von Stambo anzeigen Stambo


    Radler


    21 Beiträge
    Kennzeichen: MI

  • Nickpage von Stambo anzeigen Stambo


    Radler


    21 Beiträge
    Kennzeichen: MI
  • | 25.07.2007 17:24

Bei der LVM, der sagte mir wenn ich zb. nen Wagen kaufen wollte und den dann bei denen Versichere, werden die 77 € wieder Gutgeschrieben!


  • Nickpage von .:Querulant:. anzeigen .:Querulant:.



    Schiermeier Camper


    556 Beiträge
    Kennzeichen: SO
  • | 25.07.2007 17:36

aber ne doppelkarte kostet doch nicht 77€ ich kenn das vn der kurzzeitzulassung, dass die, wenn der wagen dann bei der versicherungversichert wird, erstattet werden...


  • Nickpage von CandyRed anzeigen CandyRed



    Kupplungsmörder


    5113 Beiträge
    Kennzeichen: OS-C

  • Nickpage von CandyRed anzeigen CandyRed



    Kupplungsmörder


    5113 Beiträge
    Kennzeichen: OS-C
  • | 25.07.2007 18:57

@ querulant:

nicht die doppelkarte kostet 77€ , sondern die versicherung ;)

also wenn du den höher gedreht hast und alles eingetragen is is das schon in ordnung! du hast ja eh einen gewissen verstellbereich beim gewindefahrwerk und eingetragen wird immer nur die maximale tiefe! sprich alles was höher is als der wert der eingetragen is is okay!


  • Nickpage von dokbandy anzeigen dokbandy


    pagenGrillmeister


    917 Beiträge
    Kennzeichen: ST .

  • Nickpage von dokbandy anzeigen dokbandy


    pagenGrillmeister


    917 Beiträge
    Kennzeichen: ST .
  • | 25.07.2007 20:59

Ein 5 Tageskennzeichen darfst du aber nur an ein nicht zugelassenes Auto machen, wenn dein Wagen angemeldet ist und kein TÜV hat, kannste das vergessen.:hut:

Deinen Freunden empfehlen