3 Monate laufen oder was? - Seite 2

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  • | 03.09.2007 20:11

Juhu ein Selbstloser Fahrer weniger !! Also von mir aus könn wer auch aus den 3 Monaten 3 Jahre machen. 0,7 hin oder her auch wenns 0,4 sind. Wer trinkt und fährt kann laufen.

P.s.: Und ich glaube nicht das sie ihn gef....t haben sonst würde er breitbeinig durch die Gegend laufen. Da haben lediglich welche ihren Job gemacht und mal die richtigen rausgezogen.


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  • | 03.09.2007 20:14

Zitat:
Zitat von gnmpf74
Mit 0,7 Promille gef**ckt zu werden is doch normal, zumindest auf Malle oder so passiert das im Sommer Tausenden jede Nacht. Aber gleich dafür 500 € hinzulegen, find ich übertrieben, würde max. 50 € dafür ausgeben. Aber da es ja schon das 2. Mal ist, scheint er drauf zu stehen, soviel fürs F**cken auszugeben. Tja, und dass er 3 Monate zu Fuß gehen muss dadurch, tut mir leid, sollte mal zum Urologen gehen. Vlt. hat der ein Mittel, sodass das Sitzen im Auto net mehr so weh tut..

Oder hab ich da was falsch verstanden??

:D:D

Es geht nix über ne klare, verständliche und gesittete Ausdrucksweise!

Mit 500 €, 4 Punkten und 3 Monaten Auto-Pause isser noch gut bedient. Wenn er im besoffenen Kopf jemanden angefahren hätte, wer wäre dann wohl der gef**ckte??
:roll:


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  • | 03.09.2007 20:14

Zitat:
Zitat von gnmpf74
Mit 0,7 Promille gef**ckt zu werden is doch normal, zumindest auf Malle oder so passiert das im Sommer Tausenden jede Nacht. Aber gleich dafür 500 € hinzulegen, find ich übertrieben, würde max. 50 € dafür ausgeben. Aber da es ja schon das 2. Mal ist, scheint er drauf zu stehen, soviel fürs F**cken auszugeben. Tja, und dass er 3 Monate zu Fuß gehen muss dadurch, tut mir leid, sollte mal zum Urologen gehen. Vlt. hat der ein Mittel, sodass das Sitzen im Auto net mehr so weh tut..

Oder hab ich da was falsch verstanden??

:D:D

Es geht nix über ne klare, verständliche und gesittete Ausdrucksweise!

Mit 500 €, 4 Punkten und 3 Monaten Auto-Pause isser noch gut bedient. Wenn er im besoffenen Kopf jemanden angefahren hätte, wer wäre dann wohl der gef**ckte??
genau, ficken oder gefickt werden ... das ist hier die Frage .... !!


Wie sagt der Meister des guten deutschen Tons Bushido (Kotz) ?? ICh ficke deine Mutter und das ganze Dorf ....



Was fürn ne Welt ...


aber der Post war echt gut :D


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  • | 03.09.2007 20:17

Zitat:
Juhu ein Selbstloser Fahrer weniger
öhm... "selbstlos" bedeutet "nicht an sich selbst denkend!" also im sinne von hilfsbereit, uneigennützig, aufopfernd, gemeinnützig, hilfreich usw... :D:D:D:D

ich glaub, das hast du nicht gemeint, oder? :D:D
es wäre wohl eher wünschenswert, MEHR selbstlose fahrer im straßenverkehr zu haben!!
nichts für ungut... =):D:D

das war wohl eher ein HIRNloser fahrer...


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  • | 03.09.2007 20:26

Zitat:
Zitat von Laskko StyleZ
Hey Leudz ihr geht ja ma voll ab ey :roll:

Das erste mal wo die Polizei ihn herausgewunken hat und er auch nachweislich zu viel Alkohohl im Blut hatte (auch 0,7 Promille) war vor 2 Jahren...

wasn nun kann mir nun jemand ne Antowrt geben mit der ich auch was anfangen kann?

MfG
Wie wäre es wenn du den Post 001 mal lesen würdest. Der Grafik kannst du entnehmen, was auf ihn zukommt ;)

Zitat:
§ 24a 0,5 Promille-Grenze

(1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.

(2) Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.

(3) Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht.

(4) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu eintausendfünfhundert Euro geahndet werden.

(5) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung und dem Bundesministerium der Justiz mit Zustimmung des Bundesrates die Liste der berauschenden Mittel und Substanzen in der Anlage zu dieser Vorschrift zu ändern oder zu ergänzen, wenn dies nach wissenschaftlicher Erkenntnis im Hinblick auf die Sicherheit des Straßenverkehrs erforderlich ist.
Zitat:
Alkoholgehalt im Blut ab 0,3 (bis unter 0,5) Promille:

A. nicht strafbar, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen

B. strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

C. strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

Alkoholgehalt im Blut ab 0,5 Promille:

A. Geldbuße und Fahrverbot, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen (§ 24a Abs. 1 StVG)
1. Erstverstoß: 4 Punkte, 250 Euro Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot
2. Zweitverstoß: 4 Punkte, 500 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot
3. Weiterer Verstoß: 4 Punkte, 750 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot

B. strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen: (Evtl. ist auch dies relevant)
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

C. strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer),
- Schadenersatz, Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer

Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille:

A. strafbar, wenn keine oder Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

B. strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
- Schadenersatz; Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer
MFG

HAIDUK

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  • | 03.09.2007 20:33

Bin auch für 0,0. Der Post 001 erklärt das system was auf deinen Freund zukommt.:hut:


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  • | 03.09.2007 20:44

vielleicht wird sein hirn jetzt mal besser durchblutet wenn er zu fuss geht.wobei 3monate zu wenig sind,den würde 3 jahre laufen lassen.DUMPFBACKEN STERBEN LEIDER NIE AUS.

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  • | 03.09.2007 21:25

Man ey mich kotzt mich echt an euer Verhalten hab euch ne ganz normale Frage gestellt und dann is der ganze Thread hier voller Dummquatscher...ne einfache Antwort hätte gereicht...aber ne


Vorallen Dingen ist 2 Jahre her...2 Jahre wo er 0,2 Promille zuviel drin hatte...also man kanns auch übertrieben:rolleyes::rolleyes:

Danke HAIDUK:)


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  • | 03.09.2007 21:38

jo und in 2 jahren fährt er nen kind an, die anderen beiden male mit "nur" 0,2 (hoffentlich bisdahin 0,5) zuviel liegen ja schon soo lange zurück, nicht wahr?
da kann man sich das ja ma erlauben, oder?
selbst nen erwachsenen anzufahren wäre schlimm genug...
wahrscheinlich dann aber nicht genug kohl auf der kante um auch nur einen bruchteil des verursachten schades zahlen zu können, naja zumglück sind die versicherungen in dem fall sehr auf ihr gutes recht bedacht sich alles wieder zu holen, viel spaß im restlichen leben an der armutsgrenze...


werd ma klar im kopf, gerade bei alk am steuer verstehen die wenigsten spaß, evtl kapiert es dein kumpel auch mal, aber dafür müsste er wohl mehr als 3 monate laufen, naja vielleicht hat er ja nen aufmerksamen bearbeiter, der ihn zur mpu jagt wo er hoffentlich als fahruntauglich eingestuft wird...
du am besten gleich mit...


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  • | 03.09.2007 21:45

fahr in puff da kommt das ficken billieger ;)


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  • | 03.09.2007 21:51

Zitat:
Zitat von Laskko StyleZ
Vorallen Dingen ist 2 Jahre her...2 Jahre wo er 0,2 Promille zuviel drin hatte...also man kanns auch übertrieben:rolleyes::rolleyes:
0,2 Promille ZUVIEL aber selbst mit 0,5 zu fahren ist schon dumm.
@der_boese_golf : Danke wenn ich dich nicht hätte :)


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  • | 03.09.2007 22:21

...immer zur stelle wenn's brennt! :D:D:D:D:D

Ich bin auch gegen Alkohol am Steuer...Doch manche übertreiben hier finde ich...
Bei uns in Luxemburg gelten 0,8 Promille als Grenzwert. Und bei 0,8 Promille kann man nicht von besoffen sein sprechen :rolleyes: Natürlich gibt es auch Dummköpfe die mit nur 0,5 Promille durch die Gegend rasen...aber das tun die dann auch nüchtern.
Ich erinnere mich an die Zeit als ich Führerscheinneuling war. Da fuhren die meisten Jugendlichen mit 1,5 bis 2 Promille durch die Gegend. Keiner hat ein Kind angestossen, die lagen schliesslich im Bett :rolleyes:
D.h. nicht dass ich das gut heisse, aber bei 0,7 Promille hat keiner ein Grund dermassen Wind zu machen. 0,7 Promille kann man schon bei einem gemütlichen Abendessen erreichen ohne dass man sich dabei schlecht fühlt.


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  • | 03.09.2007 23:14

Also find das auch alles ein bisschen zu streng! Die 0,8 Promille Grenze, die die ganzen Jahre galt war in Ordnung! Wenn man heute zum Abendessen 1 oder 2 Bier trinkt und man wird angehlaten, wirds schon kritisch! Und dran halten tut sich sowieso keiner. Egal wo die Grenze liegt. Aber wer so dumm ist und sich 2 mal erwischen lässt, hats nicht anders verdient.


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  • | 04.09.2007 00:27

Mal wieder das typische gelaber hier...packt euch an die eigene Nase in sachen Verkehrswidrigkeiten. Die wirklich Hilfreichen Kommentare in diesen grandiosen Forum, sind wohl nurnoch im Offtopic zu finden...:hut:

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