geblitzt beim überfahren des Rotlichts - Seite 1

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  • | 28.03.2008 18:28

hi ich denk zwar mal das es dieses thema shcon öfters gab aber ich hab nichts konkretes in der sufu gefunden..

also vor nem monat ungefähr bin ich auf einer zweispurigen straße gefahren auf der 90 dann 70 und kurz vor der ampel 50 erlaubt ist.
dann so paar meter vor der ampel hab ich halt etwas abgebremst weil es gleich um die kurve geht.
dann ist sie auf gelb umgeschalten und ich bin halt noch schnell drüber >> es war aufkeinenfall rot...und dann 2x mal blitzlicht.

dann kam post OHNE FOTO und meine mutter hat aussageverweigerungsrecht gemacht weil es ihr auto ist.

jetzt kam aber heute morgen wieder post mit einem foto aufdem ich klar zu erkennen bin.

meine frage ist jetz wie es weitergeht.
es gibt doch eine regel, dass wenn noch keine sekunde rot ist nicht so viel passiert oder so ähnlich?

soll ich da jetz anfragen, dass die mir erstmal sagen sollen wie lange rot war? da stand nämlich nichs dabei.

was meint ihr wie ich vorgehen soll?
und was werden die folgen sein?
bin auch noch in der probezeit :(


danke im voraus


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  • | 28.03.2008 18:51

rotlicht ist rotlicht. da kannste nicht verhandeln. die folgen werden sein das du zu einem Aufbauseminar für fahranfänger gebeten wirst. dieses kostet in der regel um die 400 euro da musst du dran teilnehmen. zudem wird deine probezeit um weitere 2 jahre verlängert. die punkte wirst du behalten werden aber nach zwei jahren (sofern du nicht nochmal auffällig wirst) gelöscht


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  • | 28.03.2008 18:59

von der schnellstraße richtung wersener straße oder wo war das wenn man fragen darf?


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  • | 28.03.2008 19:31

Frage wenn man schon aus der Probezeit raus ist, muß man denn nur ein Aufbauseminar machen??die Fleppen behält man aufjedenfall oder !?!


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  • | 28.03.2008 19:55

Ich glaube bei Rot gibst du die karte für einen Monat ab.


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  • | 28.03.2008 20:16

Unter einer Sekunde Rot oder drüber? Macht einen gewaltigen Unterschied, was das Strafmaß betrifft.

Im Bussgeldkatalog finde ich da:

Zitat:
Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt

(auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 50,- EUR; 3 Punkte
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

Daraus ergibt sich meines Wissens nach auch, ob man nun nen A-Verstoss oder doch noch "nur" nen B-Verstoss begangen hat.


Zuletzt geändert 28.03.2008 20:18 von KingofBohmte. Insgesamt 1 mal.


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  • | 28.03.2008 20:17

Servus!

Soweit ich des mal mitbekommen habe gibts da schon ne "Regel" mit dieser einen Sekunde. Man wird erst geblitzt wenn man 1 Sekunde, nachdem die Ampel auf Rot umgeschaltet hat, über rot fährt.

Wenn man seine Probezeit bestanden hat muss man kein Aufbauseminar mehr machen...das gibt es dann nur in sehr schwerwiegenden Fällen, wie z.B. Unfall gebaut durch Trunkenheit.

MfG


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  • | 29.03.2008 07:49

Durch Nutzung des Aussageverweigerungsrechts hat hier der Halter praktisch schon auf den richtigen Fahrer gezeigt.

Die Aussage darf man zwar verweigern, allerdings nur dann, wenn direkte Familienangehörige betroffen sind. Bedeutet nichts anderes, dass man mit einer Aussageverweigerung den ermittelnden Behörden ganz genau zeigt, wo sie zu suchen haben.

Was nun kommen kann ?
Gibt es nur einen Familienanghörigen kann gleich ein Bußgeldbescheid an diesen einen Angehörigen kommen, die Polizei kann auch in der Nachbarschaft rumfragen, ob jemand diese Person auf dem Foto kennt, erkennt, auch sehr angenehm, oft wird auch nur ein Bildabgleich mit den hinterlegten Ausweisbildern bei der EMA gemacht, denn man weiß ja nun, wo man suchen muss.

Abwarten, ob innerhalb der Verjährungsfrist etwas kommt, wenn was kommt, dann muss man eben durch.



Zitat:
Zitat von Momo
rotlicht ist rotlicht. da kannste nicht verhandeln. die folgen werden sein das du zu einem Aufbauseminar für fahranfänger gebeten wirst.
...
die punkte wirst du behalten werden aber nach zwei jahren (sofern du nicht nochmal auffällig wirst) gelöscht
Das stimmt nicht, diese Punkte bleiben 5 (fünf) Jahre stehen.

Normalerweise für Punkte aus Ordnungswidrigkeiten zwar 2 Jahre mit eventueller Verlängerung bei neuen Einträgen, aber Punkte, die zu einem Aufbauseminar führen, bleiben immer 5 Jahre.

www.kba.de -> Punktsystem (ganz links oben) -> Punkte und ihre Haltbarkeit

was dort steht, ist nur die Kurzfassung, in der Mitte oben auf "Gesetzestext" klicken, dann kommt der vollständige Gesetzestext mit der unangenehmen Überraschung:

§ 29 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
(1) Die im Register gespeicherten Eintragungen werden nach Ablauf der in Satz 2 bestimmten Fristen getilgt. Die Tilgungsfristen betragen

1. zwei Jahre
bei Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit,

2. fünf Jahre
a) bei Entscheidungen wegen Straftaten ...
b) bei von der Fahrerlaubnisbehörde verhängten Verboten ...
c) bei der Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung,

3. zehn Jahre
in allen übrigen Fällen.


Zuletzt geändert 29.03.2008 07:52 von Jasper. Insgesamt 1 mal.


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  • | 29.03.2008 08:26

diese 1 sekunde "regel" gibts doch garnicht mehr!? rot is rot! gelb bedeutet bremsen und nicht nochmal gas geben um es vielleicht doch nochmal zu schaffen!


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  • | 29.03.2008 10:46

mit

Zitat:
meine mutter hat aussageverweigerungsrecht gemacht
meint er wohl eher, dass seine Mutter "Ich möchte mich nicht äußern" angekreuzt hat.


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  • | 29.03.2008 12:30

ich denke auch, dass die 1sekunde regel noch gilt, bei der fahrschule lernt man ja auch, bei gelb nochmal zu beschleunigen, wenn man nur noch 20 meter bei gelb vor der ampel ist, aber noch 50 kmh fährt
dann würde der hintern ja fast immer geblitzt, auch wenn der kopf noch bei gelb drübergefahren wäre, falls es achsauslöseschleifen gibt oder so

vielleicht hast du aber auch die zeit unterschätzt und es war schon mehr als ne sekunde um, bei deinem foto


Zuletzt geändert 29.03.2008 12:31 von realViper. Insgesamt 1 mal.


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  • | 29.03.2008 15:03

Ähm, im Beitrag 6 steht doch alles, sogar mit Auszug aus der Verordnung.

Man darf freilich nicht bei Rotlicht über die Kreuzung. Nur der Bußgeldkatalog sieht ab einer Rotlichtdauer von 1 Sekunde ein höheres Bußgeld samt Fahrverbot vor.

Aus dem Bußgeldbescheid muss hervorgehen, WAS man dir vorwirft.

  • gericom-ford
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  • gericom-ford
    Gast
  • | 29.03.2008 15:59

Das kosten Verkehrsverstöße

Das sollten Sie wissen
Für Verkehrsordnungswidrigkeiten gibt es den Verwarnungs- und Bußgeldkatalog, der bundesweit gilt und eine einheitliche Ahndung gleicher Verstöße sicherstellen soll. Dort sind die Folgen für einen Regelfall festgeschrieben, also wenn keine Besonderheiten vorliegen. Blieb der Verkehrsverstoß allerdings nicht ohne Folgen oder liegen bereits einschlägige Voreintragungen vor, so wirkt sich das verschärfend aus. Umstände, die den Verstoß unterdurchschnittlich erscheinen lassen, erlauben eine Abweichung zugunsten des Betroffenen. Weniger schwerwiegende Verfehlungen sind im Verwarnungsgeldkatalog geregelt. Sie sind mit einem Verwarnungsgeld von EUR 5,-- bis EUR 35,-- belegt. In der Regel wird bei diesen Verstößen ein schriftliches Verwarnungsgeldangebot (sog. Knöllchen) gemacht und eine Zahlungsfrist von einer Woche gesetzt. Erfolgt keine Zahlung und stellt die Behörde das Verfahren auch aus sonstigen Gründen nicht ein, so wird ein förmliches Bußgeldverfahren eingeleitet.

Bei gewichtigeren Verkehrsverstößen beträgt der Regelsatz EUR 40,-- bis EUR 750,--. Die rechtskräftige Ahndung wird im Flensburger Verkehrszentralregister eingetragen und mit Punkten bewertet. Für einige besonders gravierende Zuwiderhandlungen ist ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten Dauer als Regelfolge vorgesehen. Sofern die Umstände der Tat oder die Auswirkungen des Fahrverbotes erheblich vom Durchschnittsfall abweichen, kann ausnahmsweise von dessen Verhängung - gegen Erhöhung der Geldbuße - abgesehen werden.

Im Bußgeldverfahren erhält der Betroffene zunächst Gelegenheit zur Anhörung. Die Angaben zur Sache sind dabei freiwillig. Werden hierzu Ausführungen gemacht, so prüft die Behörde, ob der Tatvorwurf fallengelassen oder geändert wird; andernfalls ergeht ein gebührenpflichtiger Bußgeldbescheid.

Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden. Dadurch wird eine richterliche Überprüfung des Tatvorwurfes in einer Hauptverhandlung erreicht. Der Betroffene ist hier grundsätzlich zum Erscheinen im Termin verpflichtet und kann davon nur unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag entbunden werden. Das Gericht entscheidet darüber, ob das Verfahren zur Einstellung gelangt oder der Betroffene freigesprochen oder verurteilt wird. Nur unter sehr engen Voraussetzungen ist die Überprüfung des Urteils auf Verfahrensfehler oder Gesetzesverstöße im Rahmen einer Rechtsbeschwerde möglich.

Mitglieder des ADAC erhalten eine kostenlose Beratung durch einen ADAC-Vertragsanwalt. Für diese Beratung entstehen Ihnen keine Kosten. Name und Anschrift des in Ihrer Nähe tätigen ADAC-Vertragsanwaltes erfahren Sie bei Ihrer ADAC-Geschäftsstelle, unter der Telefonnummer 0 180 5 10 11 12 (0,12 EUR/Min.) oder hier Exklusiv für Mitglieder. Bitte loggen Sie sich ein..
Sofern eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht und diese eintrittspflichtig ist, werden sowohl die Gebühren (nicht das Bußgeld an sich) des Bußgeldbescheides als auch Anwalts- und Gerichtskosten sowie Auslagen für Zeugen und Sachverständige übernommen. Der ADAC bietet exklusiv für seine Mitglieder für diese Fälle die ADAC-Verkehrsrechtsschutzversicherung an.


Halten


Geldbuße
(in EUR)


Punkte


Fahrverbot
(Monate)

Halteverbot missachtet


10


in zweiter Reihe gehalten


15


unzulässig auf Autobahn gehalten


30


Parken


Geldbuße
(in EUR)


Punkte


Fahrverbot
(Monate)

nicht platzsparend geparkt


10


Parkverbot missachtet


15


- länger als eine Stunde


25


in "zweiter Reihe" geparkt


20

an enger oder unübersichtlicher Straßenstelle oder im Bereich scharfer Kurven geparkt 15
- mit Behinderung 25
länger als 1 Stunde 25
- mit Behinderung 35
wenn ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert worden ist 40 1

Anhänger ohne Kfz länger als 2 Wochen geparkt


20

in Feuerwehrzufahrt geparkt 35

in Feuerwehrzufahrt geparkt und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert


50
1

unberechtigt auf Behindertenparkplatz geparkt


35


unzulässig auf Autobahn geparkt


40


Höchstparkdauer überschritten:


- bis 30 Minuten


5


- bis 1 Stunde


10


- bis 2 Stunden


15


- bis 3 Stunden


20


- länger als 3 Stunden


25


Personen-
sicherung


Geldbuße
(in EUR)


Punkte


Fahrverbot
(Monate)

Schutzhelm auf Kraftrad nicht getragen


15


Kind auf Kraftrad ohne Schutzhelm befördert


40


1


Sicherheitsgurt nicht angelegt


30


Kind nicht ordnungsgemäß gesichert


30


Kind ohne Sicherung befördert


40


1


Abgas-
untersuchung


Geldbuße
(in EUR)


Punkte


Fahrverbot
(Monate)

Frist um mehr als 2-8 Monate überschritten


15


Frist um mehr als 8 Monate überschritten


40


1


Haupt-
untersuchung 1)


Geldbuße
(in EUR)


Punkte


Fahrverbot
(Monate)

Frist um mehr als 2-4 Monate überschritten


15


Frist um mehr als 4-8 Monate überschritten


25


Frist um mehr als 8 Monate überschritten


40


2


Überholen


Geldbuße
(in EUR)


Punkte


Fahrverbot
(Monate)

innerorts rechts überholt


30


ohne ausreichend Seitenabstand


30


beim Überholt werden Tempo erhöht


30


unter Missachtung von Verkehrszeichen


40


1


außerorts rechts überholt


50


3

mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt 40 3

bei möglicher Behinderung des Gegenverkehrs oder
unklarer Verkehrslage


50


3


- unter Missachtung von Verkehrszeichen oder Fahrstreifenbegrenzung


75


4


- mit Gefährdung


125


4


1

Tempoüber-
schreitung
mit PKW / Kraftrad


Geldbuße
(in EUR)


Punkte


Fahrverbot
(Monate)

bis 10 km/h innerorts


15


bis 10 km/h außerorts


10


11 - 15 km/h innerorts


25


11 - 15 km/h außerorts


20


16 - 20 km/h innerorts


35


16 - 20 km/h außerorts


30


21 - 25 km/h innerorts


50


1


21 - 25 km/h außerorts


40


1


26 - 30 km/h innerorts


60


3


(1*)

26 - 30 km/h außerorts


50


3


(1*)

31 - 40 km/h innerorts


100


3


1

31 - 40 km/h außerorts


75


3


(1*)

41 - 50 km/h innerorts


125


4


1

41 - 50 km/h außerorts


100


3


1

51 - 60 km/h innerorts


175


4


2

51 - 60 km/h außerorts


150


4


1

61 - 70 km/h innerorts


300


4


3

61 - 70 km/h außerorts


275


4


2

über 70 km/h innerorts


425


4


3

über 70 km/h außerorts


375


4


3
* Wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird.

Dichtes Auffahren


Geldbuße
(in EUR)


Punkte


Fahrverbot
(Monate)

bei bis zu 80 km/h


25


bei mehr als 80 km/h betrug Abstand weniger als:


- halber Tachowert


35


- 5/10 des halben Tachowerts


40


1


- 4/10 des halben Tachowerts


60


2


- 3/10 des halben Tachowerts


100


3
(1**)

- 2/10 des halben Tachowerts


150


4


(2**)

- 1/10 des halben Tachowerts


200


4


(3**)


** bei mehr als 100 km/h

bei mehr als 130 km/h betrug Abstand weniger als:


- 5/10 des halben Tachowerts


60


2


- 4/10 des halben Tachowerts


100


3


- 3/10 des halben Tachowerts


150


4
1

- 2/10 des halben Tachowerts


200


4


2

- 1/10 des halben Tachowerts


250


4


3

Stopp-Zeichen


Geldbuße
(in EUR)


Punkte


Fahrverbot
(Monate)

nicht befolgt


10


- mit Gefährdung


50


3


Vorfahrtsverstoß


Geldbuße
(in EUR)


Punkte


Fahrverbot
(Monate)

- mit Behinderung


25


- mit Gefährdung


50


3


Rote Ampel


Geldbuße
(in EUR)


Punkte


Fahrverbot
(Monate)

bei Rot über die Ampel gefahren


50


3


- mit Gefährdung


125


4


1

Rotphase länger als 1 Sekunde


125


4


1

- mit Gefährdung


200


4


1

Rechtsabbiegen mit Grünpfeil


Geldbuße
(in EUR)


Punkte


Fahrverbot
(Monate)

Querverkehr behindert


35


Querverkehr gefährdet


60


3


vor Abbiegen nicht angehalten


50


3



Autobahn / Kraftfahrstraße


Geldbuße
(in EUR)


Punkte


Fahrverbot
(Monate)

außerhalb der Anschlussstellen ausgefahren


25


außerhalb der Anschlussstellen eingefahren


25


- mit Gefährdung anderer


50


3


beim Einfahren Vorfahrt nicht beachtet


50


3


gegen Rechtsfahrgebot verstoßen mit Behinderung


40


1


Seitenstreifen für schnelleres Vorankommen benutzt


50


2


gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren:


- in Ein- und Ausfahrt


50


4


- auf Nebenfahrbahnen oder Seitenstreifen


100


4


- auf der durchgehenden Fahrbahn


150


4


1

Alkohol / Drogen 2)


Geldbuße
(in EUR)


Punkte


Fahrverbot
(Monate)

Kfz geführt mit:


- 0,5 - 1,09 Promille Blutalkohol


250


4


1

- 0,25 - 0,54 mg/l Atemalkohol
nachgewiesenem Drogenkonsum


250


4


1

- 0,25 - 0,54 mg/l Atemalkohol
nachgewiesenem Drogenkonsum


250


4


1
1) bei Pkw, Krafträdern, sowie bei sonstigen Kfz, die nicht nach Nummer 2.1 der Anlage VIII zu § 29 StVZO einer Sicherheitsprüfung unterliegen

2) bei auffälliger Fahrweise (Fahren in Schlangenlinien oder alkoholbedingter Unfall) sowie ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor (Geldstrafe, 7 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis)


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  • | 29.03.2008 18:34

Also. Du bist bist bei rot gefahren und wurdest von einem fest installierten Kasten geblitzt. Dann gibts garkeine Rede von 1 Sekunde rot oder nicht. Sowas kannst höchstens noch vorbringen wenn die direkt hinter dir herfahren und dich anschließend anhalten.
Aber bei nem fest installierten Kasten kannst das absolut vergessen.
Also.....Post 6 lesen........Folgen akzeptieren und............beim nächsten mal lieber früher bremsen. :D


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  • | 29.03.2008 19:11

@walpurgis also bei dem brief stand "aussageverweigerungsrecht", ist vll auch von bundesland zu bundesland verschieden?

@realViper da haste recht mein fahrlehrer hat auch immer gesagt "gib gas junge" .... der depp xD


naja ich werd jetz mal schaun mein vater fragt mal noch bei nem kollegen nach, der anwalt ist vll kann der mir noch was sagen wenn nich kann ich halt in so nem aufbauseminar mit irgendwelchen die betrunken gefahrn sind und so mein fahrverhalten analysieren ^^ schon lächerlich ...

danke nochma für eure antworten ;)

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