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hi ich denk zwar mal das es dieses thema shcon öfters gab aber ich hab nichts konkretes in der sufu gefunden..
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rotlicht ist rotlicht. da kannste nicht verhandeln. die folgen werden sein das du zu einem Aufbauseminar für fahranfänger gebeten wirst. dieses kostet in der regel um die 400 euro da musst du dran teilnehmen. zudem wird deine probezeit um weitere 2 jahre verlängert. die punkte wirst du behalten werden aber nach zwei jahren (sofern du nicht nochmal auffällig wirst) gelöscht |
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von der schnellstraße richtung wersener straße oder wo war das wenn man fragen darf? |
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Frage wenn man schon aus der Probezeit raus ist, muß man denn nur ein Aufbauseminar machen??die Fleppen behält man aufjedenfall oder !?! |
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Ich glaube bei Rot gibst du die karte für einen Monat ab. |
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Unter einer Sekunde Rot oder drüber? Macht einen gewaltigen Unterschied, was das Strafmaß betrifft.
Zitat:
Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt
(auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 50,- EUR; 3 Punkte mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot Daraus ergibt sich meines Wissens nach auch, ob man nun nen A-Verstoss oder doch noch "nur" nen B-Verstoss begangen hat. Zuletzt geändert 28.03.2008 20:18 von KingofBohmte. Insgesamt 1 mal. |
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Servus!
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Durch Nutzung des Aussageverweigerungsrechts hat hier der Halter praktisch schon auf den richtigen Fahrer gezeigt.
Zitat: Das stimmt nicht, diese Punkte bleiben 5 (fünf) Jahre stehen.
Zitat von Momo rotlicht ist rotlicht. da kannste nicht verhandeln. die folgen werden sein das du zu einem Aufbauseminar für fahranfänger gebeten wirst.
... die punkte wirst du behalten werden aber nach zwei jahren (sofern du nicht nochmal auffällig wirst) gelöscht Normalerweise für Punkte aus Ordnungswidrigkeiten zwar 2 Jahre mit eventueller Verlängerung bei neuen Einträgen, aber Punkte, die zu einem Aufbauseminar führen, bleiben immer 5 Jahre. www.kba.de -> Punktsystem (ganz links oben) -> Punkte und ihre Haltbarkeit was dort steht, ist nur die Kurzfassung, in der Mitte oben auf "Gesetzestext" klicken, dann kommt der vollständige Gesetzestext mit der unangenehmen Überraschung: § 29 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (1) Die im Register gespeicherten Eintragungen werden nach Ablauf der in Satz 2 bestimmten Fristen getilgt. Die Tilgungsfristen betragen 1. zwei Jahre bei Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit, 2. fünf Jahre a) bei Entscheidungen wegen Straftaten ... b) bei von der Fahrerlaubnisbehörde verhängten Verboten ... c) bei der Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung, 3. zehn Jahre in allen übrigen Fällen. Zuletzt geändert 29.03.2008 07:52 von Jasper. Insgesamt 1 mal. |
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diese 1 sekunde "regel" gibts doch garnicht mehr!? rot is rot! gelb bedeutet bremsen und nicht nochmal gas geben um es vielleicht doch nochmal zu schaffen! |
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mit
Zitat: meint er wohl eher, dass seine Mutter "Ich möchte mich nicht äußern" angekreuzt hat.
meine mutter hat aussageverweigerungsrecht gemacht |
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ich denke auch, dass die 1sekunde regel noch gilt, bei der fahrschule lernt man ja auch, bei gelb nochmal zu beschleunigen, wenn man nur noch 20 meter bei gelb vor der ampel ist, aber noch 50 kmh fährt
Zuletzt geändert 29.03.2008 12:31 von realViper. Insgesamt 1 mal. |
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Ähm, im Beitrag 6 steht doch alles, sogar mit Auszug aus der Verordnung.
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Also. Du bist bist bei rot gefahren und wurdest von einem fest installierten Kasten geblitzt. Dann gibts garkeine Rede von 1 Sekunde rot oder nicht. Sowas kannst höchstens noch vorbringen wenn die direkt hinter dir herfahren und dich anschließend anhalten.
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@walpurgis also bei dem brief stand "aussageverweigerungsrecht", ist vll auch von bundesland zu bundesland verschieden?
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