Fußraumbeleuchtung


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  • | 21.04.2008 17:21

Einen wunderschönen guten Tag zusammen :hut:

Ich habe mich schon bestimmt auf 100 seiten im Netzt durchgelesen, aber so richtig finde ich keine ANtwort auf meine Frage.
Die da wäre folgende.
Ich hatte bis vor 3 Tagen in meinem Fußraum neonröhren (kaltlichtkathoden) für dei beleuchtung eingebaut. Diese waren so verbaut, das sie weder abfallen, man mt dem FUß dagegen, oder sie eine direkte Leuchteinwirkung (blenden nicht) auf einen hatten.
Nur wurde ich von 2 Zivilen-Polizisten kontrolliert und sie sprachen mich auf diese an (ich stand und war am essen). Ich musste diese vor Ort udn stelle abmontieren.
Nun meine Frage: "ist es war, das sie nicht erlaubt sind, hatte bis jetzt immer gehört und gedacht sie dürften nur dann nicht verbaut werden wenn diese den Fahrer blenden oder aus dem Auto eine Fahrende leuchtkugel machen (sehr hell).
oder liege ich falsch und sie sind allgemein verboten.
Der polizist meinte es liegt an der verletzungsgefahr und sonst nichts (stimmt das). wenn ja könnte ich mir LEDs reinsetzten (hab ich ihn gefragt) darauf wusste er keine ANtwort.
Vielleicht könnt ihr mir da was genaues zu sagen.

Danke euch. :applaus:

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  • | 21.04.2008 17:43

Verletzungsgefahr? Naja ich weiß ja nicht so recht. In meinem Auto ist das Serie das da ne Fußraumbeleuchtung ist und selbst jeder neue Benz hat sowas. Man sieht es ja auf jedem Treffen diese Neoengeschichten in den Fußräumen. Vielleicht hatten die Cops ja auch schlechte Laune an dem Tag. Naja die Tüvmenschen hier werden dir das sicher sagen können.


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  • | 22.04.2008 12:51

dann werde ich da wohl mal hinfahren müssen.
also momentan siehts so als, das ich 25 euro zahlen muss und einen punkt bekomme. außerdem musste ich die neonröhren zerbrechen weil ich sie so gut festgemacht hatte das ich sie ohne zerstörung nicht hätte demontieren können, das hab ich dem polizisten auch gesagt aber er bestand darauf das ich sie entferne sonst hätte ich zufuß gehen müssen.und das alles obwohl ich mit meinem Auto noch nicht einmal gefahren bin sondern einfach nur auf dem parkplatz stand um zu essen. so ein mist


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  • | 22.04.2008 13:20

Ich hatte mal eine Unterbodenbeleuchtung und sogenannte pace-car-lights in meinem alten Golf...

Das gesetz sagt glaube das jegliche art an zusatzbeleuchtung eine ABE benötigt...alles andere führt zum erlöschen der Betriebserlaubnis...ich musste damals die Sicherungen raus nehmen die er dann beschlagnahmt hat....musste die röhren ausbauen (zu hause) und nach einer frist von 14 tagen vorzeigen das sie nicht mehr da ist....dann habe ich meine Sicherung wiederbekommen....

Zerstören hättest du sie nicht müssen....blöd nur das du wahrscheinlich nie geld dafür sehen wirst...obwohls Sachbeschädigung auf anweisung ist....

Grundsätzlich ist der Anbau solcher teile verboten....ob eingeschaltet oder aus...ob stehend oder fahrend...ist dabei egal...soviel also zu den LEDs...

Aber mal abwarten was unsere DEKRA-User sagen


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  • | 23.04.2008 17:50

jo wäre mal sehr interessant was unsre DEKRALute hier sagen.
Wenn es wirklich kein möglichkeit gibt das legal zuhaben dann muss das halt raus bleiben.
auch wenn mir der Polizei-Beamter gesagt hat es wäre "angeblich" nur wegen der Bruchgefahr bin ich mir da nicht sicher weil er selber glaube ich kein plan davon hatte.
Wenns wirklcih nur an der Bruchgefahr liegt, dann kann ich mir einzelne LEDS von unten fest verbauen.
ABer wie gesagt, mal abwarten ob da jemand von der DEKRA hier abhilfe leistne kann. in der STVZO hab ich shcon geguckt, finde aber nichts.

Danke euch


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  • | 23.04.2008 18:01

Da gibts einen ausführlichen Thread zu dem Thema -> Suchfunktion.

Ob von den Dingern eine mögliche Gefährdung ausgeht, kann ich natürlich nicht sagen, ohne es gesehen zu haben.

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