Nebelschlussleuchte


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  • | 16.05.2008 12:55

Hey,
habe an meinen Corsa C (Bj '04) eine neue Heckschürze angebracht.
Nun ist meine Nebelschlußleuchte aber 30mm zu tief(trotz hochgeschraubten Fahrwerk) und der TÜV will die Schürze nicht abnehmen.

Die Straßenverkehrsordnung schreibt folgendes vor :

§53d Nebelschlußleuchten
...
(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm under der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.
...


Man sagt doch immer je tiefer desto besser , oder ???
Unsere TÜV'ler hier im Norden sind sowie so etwas strenger , aber gibt es da keine Möglichkeit was zu machen ?

Bild:
Name: Nebelschluleuchte.JPG Größe: 1600x1200 Dateigröße: 319788 Bytes

MfG Dako


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  • | 16.05.2008 13:01

ist das dein Ersnt das du da dich wunderst ???

normal gehören da unten die Katzenaugen ran, die als Ersatz für die reflektoren in den Orig. Rücklampen dienen ....


das wird das nächste sein, was bemängelt wird ;)


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  • | 16.05.2008 16:24

Hey,
hat sich erledigt ... Bilder vom Wagen werden noch aktualisiert.

MfG Dako

..::CLOSED::..

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