"tuning-fakes" frage


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    Pagen-Freak


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  • | 15.04.2006 17:19

hi

ich habe soeben ein fake von mir in der 2ten ausgabe von der autotuning tuningfakes gesehen.
1. dürfen die den einfach so drucken, ohne erlaubnis bzw. ohne nachzufragen? nicht das es mich stört aber wollts mal wissen.
2. wiso schreiben die den namen falsch ^^
3. wiso nehmen die soen schlechten wenn sie schon nicht fragen :( :D


hoffe mir kann jemand die fragen bzw. die erste frage beantworten
:D


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    Gulliausweicher


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  • | 15.04.2006 17:26

also ganz streng genommen dürfen die es nicht.
du bist der ersteller des bildes und hast somit auch das copyright.
Aber wenn man so argumentiert, müsstest du auch jedesmal, wenn du ein bild von desktopmachine oder so faken willst, ne email hinschreiben ob du darfst.
macht natürlich keiner.
zu den andern beiden fragen sag ich jetz ma nix=)


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  • | 15.04.2006 17:26

du hast ja keine rechte auf die fakes weil du nichmal rechte auf das originalbild hast


ich habe dieses heft immer noch nicht das regt mich voll auf der scheiß laden hier kanns nich besorgen


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    Pagen-Freak


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  • | 15.04.2006 19:02

ok danke:)

ich blätter die zeitung durch, aufeinma seh ich en fake der mir doch so bekannt vor kam, der faker "virekk". da hab ich mich halt nur was gewundert :D


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  • | 15.04.2006 19:54

Zeig doch mal wieder ein paar deiner neuen Chops=)


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  • | 15.04.2006 20:30

Zitat:
Zitat von c0rtez
du hast ja keine rechte auf die fakes weil du nichmal rechte auf das originalbild hast
das stimmt so nicht ganz!!!

die originalbilder sind als wallpaper zum download freigegeben. und somit ohne irgendwelche rechte frei nutzbar. ich glaube auch nicht, das desktopmachine oder dieselstation etc. irgendwelche rechte an den pics haben. das sind sicherlich pressefotos der hersteller bzw. tuner wo die einfach ihr logo in die ecke klatschen ;)

anders sieht das imo bei einem chop aus. da der chop von der betreffenden person gemacht wurde, welche dort IHRE EIGENEN ideen verwirklicht hat und creativ tätig war! natürlich hat der faker das copyright auf seine werke! die chops sind sein geistiges eigentum!!!


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  • | 15.04.2006 21:25

Auch net richtig. Nur weil die Bilder zum Download freigegeben sind und damit kostenfrei genutzt werden dürfen, unterliegen sie immer noch dem Urheberrecht.

Nachdem es immer wieder Unklarheiten bezüglich der Rechtslage der Fakes gibt, habe ich ein bißchen Gesetze geblättert.

Zitat:
Wikipedia
Im Wesentlichen wird hier zwischen lizenzpflichtigem (auch als "rights managed" oder mit dem Akronym "RM" bezeichnetem) sowie im Deutschen irrtümlicherweise als "lizenzfreiem" (im Englischen "royalty free" oder "RF") Bildmaterial unterschieden.
Während bei lizenzpflichtigem Bildmaterial pro Verwendung eine von Art und Umfang sowie Verwendungszweck abhängige Nutzungs- oder Lizenzgebühr erhoben wird, werden "lizenzfreie" Bilder einmalig erworben (oder "lizenziert") und können im Normalfall unbegrenzt oft, zeitlich unbegrenzt und in verschiedenen Medien/Branchen verwendet werden.
In der Regel sind sowohl bei lizenzpflichtigem als auch bei "lizenzfreiem" Bildmaterial sämtliche Rechte geklärt, so dass die Bilder in jedem Kontext und zu jedem Zweck (insbesondere Werbung) verwendet werden können.
Zitat:
UrHG§ 12 Veröffentlichungsrecht
(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.

§ 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.

§ 72 Lichtbilder
(1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt.
(2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.
Bis hierher haben wir eine klare Feststellung, nämlich daß die Rechte an den Bildern an den Urhebern liegen und dieser bestimmen (und verbieten) darf, wo sein Bild veröffentlicht wird. Der Urheber ist übrigens auch keinesfalls die Wallpaperseite, wo wir die Bilder saugen, sondern in den allermeisten Fällen die Presseabteilungen der Hersteller oder freie Fotografen.

Zitat:
§ 62 Änderungsverbot
(1) Soweit nach den Bestimmungen dieses Abschnitts die Benutzung eines Werkes zulässig ist, dürfen Änderungen an dem Werk nicht vorgenommen werden. § 39 gilt entsprechend.
(3) Bei Werken der bildenden Künste und Lichtbildwerken sind Übertragungen des Werkes in eine andere Größe und solche Änderungen zulässig, die das für die Vervielfältigung angewendete Verfahren mit sich bringt.

§ 14 Entstellung des Werkes
Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden.

§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers.

§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Bis hierher sehe ich nach der Gesetzeslage ein grundsätzliches Problem damit, irgendwelche heruntergeladenen Vorlagen als Ramp zu verwenden. Es ist schlichtweg verboten.
Auch wenn wir in der Regel davon ausgehen können, daß die Autohersteller nichts dagegen habe, wenn wir ihre Wagen aufpeppen, soll es schon Fälle gegeben haben, wo dagegen eingeschritten wurde. In der Regel wird es da zwar nicht zu Freiheitsstrafen kommen, aber eine Art "Schadenersatz" ist da schnell fällig.
Um problemlos faken zu können, sollte man daher prinzipiell nur selbstgeschossene Fotos als Vorlage verwenden.

Zitat:
§ 3 Bearbeitungen
Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt. Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbständiges Werk geschützt.
Das ist der Absatz, der uns Faker wiederum schützt. Im Klartext heißt das, an einem Fake habt ihr selbst die gleichen Rechte wie der ursprüngliche Fotograf an der Vorlage. Allerdings hebt das die obengenannte Problematik noch lange nicht auf!

Um auf die eingangs gestellte Frage zurückzukommen - die in der Zeitung veröffentlichten Fakes hätten ohne dein Einverständnis nicht gedruckt werden dürfen. Da kannst du sehr wohl dagegen angehen.
Auch eine Honorarforderung in angemessener Höhe dürfte vor Gericht einklagbar sein. Wobei die meisten Fakes wohl kostenlos eingeschickt wurden, von daher wird dir kein Gericht dieser Welt ein Honorar in astronomischer Höhe zugestehen.

Allerdings würde ich da nicht unbedingt einen großen Wind drum machen, da ja der Urheber der Vorlage die gleichen Rechte besitzt und wiederum von dir geltend machen könnte. Und bei einer Presseabteilung eines Autoherstellers sehen Dinge wie Honorar und Schadenersatz unter Umständen schon wieder ganz anders aus als bei uns kleinen Lichtern.


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  • | 15.04.2006 22:12

nun ja... es ist schon spät und ein paar bier später :D, aber wenn ich das jetzt richtig gelesen und verstanden habe, brauchen wir nicht auf selbstgeschossene pics als base zurückgreifen, da die wallpaper LIZENZFREI sind ;) und die umgestaltung, entstellung etc. geht dann ja wohl in die richtung das man z.b. nicht den kopf der mona lisa in ein pornopic kopiert :D....


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  • | 15.04.2006 22:45

Nee, lizenzfrei heißt ja nur, daß du nichts dafür bezahlen brauchst, das bedeutet aber noch lange nicht, daß du auch mit dem Material machen kannst, was du willst. Zumindest die Erlaubnis des Rechteinhabers müßte eingeholt werden.

Allerdings habe ich bei einigen Projekten aus dem Printbereich die Erfahrung gemacht, daß für die Verwendung eines Bildmotivs meist eine telefonische Anfrage ausreicht, die Veränderung allerdings generell nicht gern gesehen wird. Sei es, weil zB die Farbe nicht in das CI der aktuellen Werbung paßt etc...

In der Praxis muss das aber wohl nicht immer so eng gesehen werden. Ich glaube kaum, daß zum Beispiel VW recht viel dagegen hat, wenn wir ihre Autos faken. Wahrscheinlich sind die heilfroh, daß es keine Opels sind und umgekehrt. Außerdem nutzen wir die Pics ja auch in den wenigsten Fällen kommerziell.
Von daher wird wohl keiner von uns wegen einer Base in den Knast wandern, auch wenn das rein rechtlich so gesehen werden müßte.


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  • | 15.04.2006 22:53

Ülx da blick ich nichmehr durch aba egal !

Ich wollte kein extra Thread aufamachen, denn ich wollte fragen:
Wer weis denn wan eine neue Ausgabe kommt?


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  • | 15.04.2006 22:57

Hab gehört im Herbst 2007 soll die nächste Ausgabe kommen. Weiß aber nicht ob diese Quelle auch verlässlich ist und welche Sicherheit dahinter steckt.


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  • | 15.04.2006 23:05

Lol naja dann kann man ja warten
Also ich denke nicht das es so lange dauerd denn es gibt soviele Fakes und vile kaufen die Zeitung (aufjedenfall fast alle Faker)
Naja ich kann ja mal Fragen!


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  • | 15.04.2006 23:11

Von der ersten Ausgabe zur zweiten hat es auch mehr als ein Jahr gedauert und letztes Jahr gab es genauso viele gute Fakes, wie jetzt auch. Damit hat das auch nichts zu tun.


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  • | 16.04.2006 00:42

danke hghildeb für diese zusammenfassung
urheberrechte sind eigentlich, was uns betrifft, eine grauzone

bei den meisten fakes bleibt genug vom orginal übrig um da noch in nen konflikt mit dem fotografen oder lizensinhaber zu kommen
nur wenige fakes sind nach der fertigstellung keine fakes im eigentlichen sinn mehr
wenn wirklich nichts vom org mehr übrig ist, ist es kein fake mehr, sondern ein neues kunstwerk (vorausgesetzt sie werden als solche anerkannt)
dann ist das urheberrecht wieder klar auf seitens des künstlers
voraussetzung wäre dann aber, alles muß entweder selbstgezeichnet oder fotografiert sein
auch meine besten, wie capri und golf, fallen dort nicht drunter, da ich wegen felgen und bg bei anderen bedient habe

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