Meinen Leon hats erwischt... - Seite 5

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  • | 07.09.2006 19:14

hier steht ja schon wieder ne ganze menge müll.

kupplung is ein verschleißteil und somit hast du da auch keine gewährleistungsansprüche!

hast du denn mal von seat eine antwort bekommen ob die einen teil übernehmen!? doch wohl nicht, oder!?

es is eh mehr als unüblich das der kunde selbst bei seat anfragt, normaler weise erledigt das die werkstatt für ihn.

ich an deiner stelle hätte den händler gefragt wie ihr euch einig werden könnt, quasi ob er nicht aus kulanz zumindest einen teil übernimmt. meistens machen die das dann auch wohl, sprich kunde zahlt die e-teile und der händler die arbeitszeit.


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  • | 07.09.2006 20:49

Das Problem ist der Händler hat gesagt die Seat Garantie übernimmt das! Und nun auf einmal nicht?? :heul:


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  • | 07.09.2006 22:07

hallo,

so einfach ist das nicht.

@candyred:
müll würde ich meine ausführungen nun nicht nennen ;).

@all + nightfly:
erstmal ist es wichtig zwischen garantie und gewährleistung zu unterscheiden.
garantie ist ein eigenständiger vertrag den der händler und der kunde freiwillig eingegangen sind. die gewährleistung hingegen ist eine gesetzliche regelung bei sachmängeln.

Zitat:
kupplung is ein verschleißteil und somit hast du da auch keine gewährleistungsansprüche!
so pauschal kann man das nicht sagen. beispiel: kauf einer kupplung beim ersatzteilehändler. fachgerechter einbau, nach 1000km isse platt. da soll keine gewährleistung greifen? natürlich kann man dann eine neue verlangen und unter umständen auch die anfallenden doppelkosten für den lohn der einbauarbeiten. bei bremsscheiben ist es übrigens auch nicht anders ;)
es kommt also vielmehr darauf an, wieviele km dein wagen runter hatte beim kauf. bei 80000km kann man schon mal davon ausgehen, dass eine kupplung bald einen schaden erleidet. sinds aber beispielsweise erst 20000km und der wagen ist ein jahreswagen, ist ein schaden atypisch.
dort konnte der käufer nicht von einem solchen mangel ausgehen und die gesetzliche gewährleistung würde die kosten für den tausch auf den händler abwälzen.

also, nicht immer alles gleich als 'mist' betiteln, es hängt immer vom einzelfall ab.

max


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  • | 07.09.2006 23:05

Max, das klingt logisch, aber leider hatte der Wagen zum Schadenszeitpunkt 100.000 km runter.. :|


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  • | 07.09.2006 23:11

ei.
naja, ob ne kupplung 100.000 halten muss ist eine diskussionsfrage. meine schaffts :D aber das dürfte dann wohl nicht unter materialermüdung durchzuknallen sein.
vielleicht findest du aber auch einen autovernarrten richter.

max

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  • | 08.09.2006 01:27

:) Wenn Du sowas angehst würd ich aber erst schauen ob Du Rechtschutz hast. Den ich denke Du hast keine Chance.


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  • | 08.09.2006 04:58

Wegen einem Schaden von 1300 Euro an einem Verschleissteil in einem chipgetunten, 100.000km alten Gebrauchtwagen zu klagen finde etwas arg uebertrieben. Der Aufwand waere mir jedenfalls angesichts der Erfolgschancen zu hoch.
Ich wuerde versuchen, mich mit dem Autohaus auf ein Entgegenkommen zu einigen. Dabei sparst du locker ein paar hundert Euro und ne Menge Aerger. Und ehrlichgesagt finde ich, wenn man ein etwas aelteres Auto faehrt sollte man immer 1000 oder 2000 Euro fuer Reparaturen oder im schlimmsten Fall wenigstens ne neue Rostlaube auf der hohen Kante haben, sonst steht man schlimmstenfalls mit fahruntuechtigem Auto oder ganz ohne da. Denn bei einem Unfall bekommt man nur den viel zu niedrigen Zeitwert und kaputt gehen kann eigentlich jederzeit etwas.


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  • | 08.09.2006 11:32

Zitat:
vielleicht findest du aber auch einen autovernarrten richter.
dass das eher ironisch zu verstehen sein soll und nicht zur klage aufrufen soll, sollte sich von selbst verstehen.


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  • | 08.09.2006 13:22

@ maxv40:

:? hab ich dich irgendwo namentlich genannt!?

bei nem fahrzeug mit 100tkm ne defekte kupplung is doch nichts seltenes und ganz sicher kein fall für ne garantie! wie bereits von mir geschrieben hätte ich versucht mich mit dem händler zu einigen, allerdings im vorfeld und dann auch schriftlich ;) , da du den wagen ja kurz vorher erst dort gekauft hast.


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  • | 08.09.2006 14:00

neee, haste nicht. aber kam ja irgendwie direkt nach meinen postings. aber ist ja auch nicht schlimm. meinungsaustausch ist ja eine errungenschaft der freien welt :D.
um alle klarheiten zu beseitigen: nach dem input, dass der leon 100tkm drauf hatte beim kauf ist eine regulierung über gewährleistung wohl nicht möglich.
für eine abwicklung mittels der garantie kommts auf den garantievertrag an. vielleicht zeigt sich der händler ja auch kulant? nun, alles reden hilft nix. nightfly muss das selbst in angriff nehmen.

max


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  • | 08.09.2006 14:37

Ja ich muss meinen Charme spielen lassen =)

nee spass beiseite, das traurige ist das der Händler mir im april am telefon gesagt hat "jo wir übernehmen das" und ich hab leider keine beweise :(


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  • | 08.09.2006 15:01

Zitat:
Zitat von Nightfly

nee spass beiseite, das traurige ist das der Händler mir im april am telefon gesagt hat "jo wir übernehmen das" und ich hab leider keine beweise :(
Da sollte man immer persönlich hin fahren und einen Zeugen mitnehmen oder besser zwei! Dann hat man solche Probleme nicht mehr!:D


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  • | 08.09.2006 15:12

Ja hinterher ist man immer schlauer... 1300€ sind schliesslich viel Geld für mich..


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  • | 10.09.2006 17:28

Also ich würde mir das immer schriftlich aufschreiben lassen mit Unterschrift und so.

Dann kannste nämlich am Ende kommen und sagen ihr habt das zu dem Zeitpunkt anders gesagt und so..


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  • | 12.09.2006 22:00

puuh! nach langer diskussion mit dem AH wird es die rechnung nun doch bezahlen!!! das war ein akt. aber man soll den tag nicht vor dem abend loben^^

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