Fahrverbote: Ausnahmeregelungen für Werkstatt-Kunden
| 28.08.2018Allerdings sind die Hürden hoch, meldet das Fachblatt "kfz-betrieb".
Für Stuttgarter Werkstatt-Kunden mit Euro-4- oder noch älteren Dieseln habe das Verkehrsministerium von Baden-Württemberg eine Härtefallregelung in Aussicht gestellt. Die Kfz-Betriebe müssten dafür nachweisen, dass sie durch die Fahrverbote in ihrer Existenz bedroht sind, was von einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigt werden muss. Liegt eine solche Bestätigung vor, können Kunden mit einer Terminbestätigung zur Werkstatt fahren, so "kfz-betrieb". mid/Mst
Bildquelle: ProMotor
Wer ab 1. Januar 2019 in Stuttgart mit einem alten Diesel - Euro-4 oder darunter - zur Werkstatt muss, kann eine Ausnahmegenehmigung bekommen.
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