Häufige Fehler nach dem Unfall

| 27.08.2023


Dabei müssen Fahrer allerdings einige Dinge beachten:

Das Absichern der Unfallstelle ist unbedingt notwendig. Ein Warndreieck ist vorgeschrieben, um die Unfallstelle ordnungsgemäß abzusichern. Innerhalb geschlossener Ortschaften sollte es 50 Meter, auf Landstraßen 100 Meter und auf Autobahnen 200 Meter vor der Unfallstelle platziert werden. Tipp: Beim Aufstellen Warnweste nicht vergessen!

Fahren Unfallverursacher das Auto nach einem Unfall zu schnell beiseite, kann sich die Beweissituation rasch zum Nachteil für den in den Unfall verwickelten Fahrer oder die Fahrerin verschieben.

Die gegnerische Versicherung interessiert sich vor allem dafür, den Kontakt mit dem oder der Geschädigten möglichst schnell herzustellen. Ihr Ziel ist es, den Schaden in einer Partnerwerkstatt der Versicherung beheben zu lassen. Zudem wollen sie aus Kostengründen Sachverständige sowie Rechtsanwälte aus der Angelegenheit heraushalten, was oft zum Nachteil des Geschädigten ist.

"Hierbei werden schnell geltende Ansprüche vergessen. Um auf Nummer sicher zu gehen und alle Schadensersatzansprüche im Haftpflichtfall geltend machen zu können, sollten Fahrer die Korrespondenz mit der Versicherung einem Experten überlassen", klärt der ATU Fachmann Christopher Lang auf.

Geben Unfallverursacher gegenüber der Versicherung falsche Schadensmeldungen ab, kann diese die Leistung verweigern oder kürzen. Ebenso kann die Versicherung einen Teil der Leistungen zurückfordern, die sie an die Versicherung des Geschädigten gezahlt hat.

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Bei der Unfallabwicklung begehen Fahrer häufig leicht zu vermeidende Fehler.

Wer selbstständig mit der gegnerischen Versicherung verhandelt, läuft Gefahr, Ansprüche zu vergessen, die dem Geschädigten zustehen. "Im Falle eines unverschuldeten Unfalls empfiehlt sich, dass ein Anwalt die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung übernimmt", fügt Christopher Lang an.

Nach einem Unfall sollten die Beteiligten alle relevanten Daten austauschen oder am besten die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuziehen. Fehlen benötigte Informationen, verzögert sich die Abwicklung. Als Faustregel gilt: Geld zahlt die Versicherung erst, wenn alle Daten vorliegen und die Haftung geklärt ist.

Wer schneller als die Versicherung handelt, läuft Gefahr, im Nachgang die teure Quittung zu bekommen. "Im Haftpflichtfall empfiehlt es sich, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen, um den genauen Schadensumfang begutachten zu lassen und auf Grundlage des erstellten Schadensgutachtens die Reparaturfreigabe bei der Versicherung einzuholen", sagt Lang.

Um die Abwicklung eines Unfalls für den Endverbraucher noch einfacher zu gestalten, haben ATU und TÜV SÜD nun gemeinsam den ATU Schadenmanager ins Leben gerufen. Kunden können so die Abwicklung nach dem Unfall an ATU abgeben. Im Falle eines Haftpflichtschadens entstehen für den Endverbraucher bei der Inanspruchnahme des Services keine Kosten. mid/jub Bildquelle: ATU






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