Selbstleuchtendes Kennzeichen: Was für die Benutzung spricht

| 24.01.2014


Das selbstleuchtende Kennzeichen ist ein modernes Nummernschild, das sehr flach ist und dank der neuesten LED-Technik und einer speziellen Folie gleichmäßig beleuchtet wird. Diese Neuentwicklung macht die äußere Kennzeichenbeleuchtung laut der allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG Nr. K555) überflüssig – das selbstleuchtende Kennzeichen darf somit ohne die serienmäßige Kennzeichenbeleuchtung betrieben werden.

Name: kennzeichen3.jpg Größe: 424x283 Dateigröße: 70345 Bytes

Besonderheiten des neuen Kennzeichens

Ein selbstleuchtendes Nummernschild bringt einige Vorteile mit. Die gesamte Fläche ist hell erleuchtet und sogar bei Dunkelheit oder bei schlechten Wetterverhältnissen sind die Schriftzeichen gut lesbar.

Die LED-Technik verbraucht viel weniger Energie als die alte Kennzeichenbeleuchtung. Das flache Design macht das neue Kennzeichen platzsparender. Der einzige Wermutstropfen ist der vergleichsweise hoher Anschaffungspreis: Die neuen Schilder kosten rund 100 Euro und sind somit um Einiges teurer als die herkömmlichen Nummernschilder.

Das Material des neuen Kennzeichens ist sehr empfindlich. Man darf zum Beispiel die Schilder nicht durchbohren, weil das einen Kurzschluss zwischen den beiden Elektroden – auf der Front- und Rückseite – verursachen würde. Außerdem würde dadurch Feuchtigkeit in das Systeminnere eindringen, was zu einem totalen Funktionsausfall führen würde. Das Kennzeichen darf auch nicht scharf geknickt werden – das würde nämlich zu einer Überdehnung der Folie führen und sie beschädigen. Das Kennzeichen würde somit unbrauchbar. Das empfindliche Material des Kennzeichens erlaubt nur kleine Biegungen, die nur in einem leichten Radius ausgeführt werden, um zum Beispiel das Kennzeichen an das Fahrzeug anzubringen.

Passende selbstleuchtende Kennzeichen sind auch im Internet auf kroschke.de erhältlich.

Plaketten auf dem selbstleuchtenden Kennzeichen

Auf das neue Kennzeichen darf man einen Plakettenhalter anbringen, allerdings nur mit einem speziell dafür vorgesehenen Kleber. Die Montage mit Nieten, wie es bei den alten Kennzeichen der Fall war, ist nicht möglich und würde zu einer Beschädigung des Schildes führen.

Die TÜV-Klebeplaketten dürfen auch nicht abgekratzt werden, weil dadurch die unterliegende Spezialfolie beschädigt und unbrauchbar wäre. Die Plaketten werden am besten mittels eines Haartrockners von der Folie abgelöst. Für die Kennzeichenreinigung dürfen keine aggressiven Lösungsmittel verwendet werden, weil damit die schwarze Einfärbung (Buchstaben und Zahlen) entfernt werden könnte. Der beste Weg ist die Benutzung einer einfachen Seifenlauge.




Was gibt es bei der Montage zu berücksichtigen?

Laut der allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG Nr. K555) darf das selbstleuchtende Kennzeichen derzeit nicht vorne am Fahrzeug montiert werden.
Man darf es nur am Heck des Autos befestigen. Die Anbringung des Kennzeichens am Fahrzeug erfolgt mit einem passenden Kennzeichenträger, der zusammen mit dem Schild erworben werden kann.
Ein Kennzeichenträger aus Aluminium oder Kunststoff ist außerdem dafür notwendig, um das Kennzeichen von der Fahrzeugkarosserie zu isolieren. Ein direkter Massekontakt des Kennzeichens mit der Karosserie könnte zu elektrischen Fehlkontakten und damit schlimmstenfalls eine Zerstörung des Kennzeichens herbeiführen. Das selbstleuchtende Kennzeichen benötigt einen Inverter, um zu funktionieren.

Der beiliegende Inverter wandelt die 12V/24V Gleichstrom-Bordspannung in 85V Wechselspannung um und ermöglicht deswegen eine konstante und gleichbleibende Helligkeit des Schildes. Der Inverter muss unbedingt an einer dafür vorgesehenen Stelle eingebaut werden, weil er nicht wasserdicht ist und bei eindringender Feuchtigkeit beschädigt werden kann. Die geeignete Stelle wäre zum Beispiel die Heckklappe des Kofferraums. Es ist empfehlenswert, das selbstleuchtende Kennzeichensystem von einem qualifizierten Autoelektriker montieren zu lassen.

Die Lebensdauer von einem selbstleuchtenden Nummernschild beträgt mindestens 7.000 Betriebsstunden. Wenn es zu einem zweistündigen Einsatz am Tag kommt, halten die Kennzeichen etwa 9 bis 10 Jahre durch. Die neuen Schilder müssen nicht im Kraftfahrzeugbrief eingetragen werden, weil jedem ausgelieferten Kennzeichensystem eine spezielle ABG, also eine Allgemeine Bauartgenehmigung, beiliegt, die mit Fahrzeugpapieren immer mitgeführt werden muss.

Bildquelle: (c) Marius Graf - Fotolia.com

Tuning + Auto Zubehör News von dp303
Autor: Helge Blischke