So funktioniert eine Rückrufaktion

| 18.04.2017


Davon sind Millionen Fahrzeuge und deren Halter betroffen. Doch was muss man bei einer solchen Rückrufaktion beachten?

So gibt es zum Beispiel freiwillige oder vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verordnete Rückrufaktionen zur Beseitigung von Produktmängeln, die ein deutlich erhöhtes Schadenrisiko verursachen. Und die "stillen" Rückrufe wegen weniger schwerwiegender, nicht sicherheitsrelevanter Mängel. Schönfärbend werden sie oft auch als "Serviceaktion" oder "Produktoptimierung" bezeichnet. "Diese Leistungen erfolgen ausschließlich in den von den Herstellern autorisierten Markenwerkstätten", erklärt Marion Nikolic, Rechtsexpertin beim Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe in Bonn.

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Rückrufaktionen mehren sich in den vergangenen Jahren aufgrund der steigenden Komplexität der Fahrzeuge.

Die Fahrzeughalter werden vom Hersteller, in besonderen Fällen auch vom KBA angeschrieben. "Drohen ernsthafte Gefahren, kann das KBA dem Hersteller auch die Nutzung der Halterdaten auferlegen und die Rückrufaktion überwachen", so Nikolic. Autofahrer müssten der Aufforderung zum Rückruf wegen des Unfallrisikos auf jeden Fall Folge leisten, sonst kann ihr Fahrzeug schlimmstenfalls vom KBA stillgelegt werden.

Die Aktionen sind für den Halter kostenlos. Auch nach Ablauf der Herstellergarantie übernehmen die Autobauer in der Regel die Kosten aus Imagegründen und um das Vertrauen der Kunden nicht zu verlieren. Einen Anspruch auf einen Mietwagen oder auf Nutzungsausfall haben die Kunden während der Überprüfung nicht, das gilt auch für Unternehmer, die Umsatz- und Gewinneinbußen hinnehmen müssen. Die Teilnahme an einer Rückrufaktion wird im Serviceheft und in der Datenbank des Herstellers festgehalten, oft auch per Hinweisaufkleber etwa in der Reserveradmulde. mid/rhu
Bildquelle: ProMotor/Volz






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