Nicht auf 34 PS gedrossellt...
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Hi, weiß jemand, womit man rechnen muss, wenn man von der Polizei erwischt wird wenn man statt mit den erlaubten 34PS mit offner Leistung (ca. 50PS) erwischt wird, ohne Unfall? Würd mich einfach nur intressieren |
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Ich bin kein Fachmann in solchen Fragen, da gibts hier im Forum leute die "kümmern" sich jeden Tag um solche Sachen. |
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Auf jeden Fall wäre das Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn sie es nachweisen. Wenn die Leistung dann noch ohne Umtragen im Fahrzeugschein erhöht wurde, wäre das zudem Fahren ohne Betriebserlaubnis und ohne Versicherungsschutz. |
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ich denke mal eher das das moped ne betriebserlaubnus hat nur das du einen nicht gültigen lappen dann besitzt der dich berechtigt damit zu fahren . |
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Wen dein Moppet Gedrosselt war und es stand so in den Papieren und hast die Drosselung ausgebaut wird das Versicherungsbetrug |
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Zitat: und nicht zu vergessen...fahren ohne versicherungsschutz ist das auch noch.Zitat von Dad-mit-dem-E34 die Betriebserlaubniss ist erloschen und Fahren ohne Führerschein ist das auch nochalso könnte `ne menge ärger geben,ob`s dir die sache wert ist??? würd ich mir an deiner stelle nochmal überlegen. |
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Hi, Danke mich hätte eher die effektive Strafe intressiert. Ich machs wahrscheinlich eh ned. |
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Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat. Da gibt es keine pauschalen Aussagen, die man auch im Bußgeldkatalog raussuchen kann. |
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also ich sprech aus erfahrung, bin schon en paar mal mit roller angehalten worden, hatte nur 50 er führerschein und das ging ist 110 gelaufen. hab beim ersten mal ne nachschulung bekommen und verfahren wurde eingestellt, beim 2. mal 10 arbeitsstunden, dann bin ich mit ner 125er mit 130 sachen vom videowagen verfolgt worden, moped wurde beschlagnahmt, musste ca. 400€ zahlen weil die das sing auf den prüfstand gestellt und auseinander genommen hatten, hab dann noch 50 arbeitsstunden und 6 monate bewährung bekommen, hatte aber noch andere vorstrafen, aber hab zum glück keine führerschein sperre bekommen. |
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Der Hauptvorwurf dürfte tatsächlich im Fahren ohne Fahrerlaubnis liegen- § 21 StVG. Das ist eine Straftat, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden kann. Sollte Jugendrecht greifen, wären Sozialstunden oder auch mal Jugendarrest eine Alternative. |
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