Hab da mal 2 Fragen...


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  • | 14.05.2005 20:55

Moin...
Hab da mal 2 Fragen:
1: Hab irgendwo gelesen das es bei Fahrzeugen die vor 1988 gebaut wurden nicht auf die Mindestscheinwerferhöhe ankommt und man so prinzipiell so tief schrauben kann wie man will. Stimmt das? Weil mein 2er is ja Bj. 86...
2: Wie verhält sich das mit dem 07er (Youngtimer) Kennzeichen? Was muss man da beachten? Muss das Fahrzeug da weitesgehend original (oder mit original Teilen) bestückt sein und was gibts da für Richtlinien?

Hoffe mir kann weitergeholfen werden...

Greeetz Heppo

---EDIT: Ups... Bitte mal in Recht&Ordnung verschieben!---


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  • | 16.05.2005 23:55

zur ersten: hab ich leider keine ahnung von

zur zweiten: ich glaub das auto muss dem originalen serienzustand entsprechen.es darf nichts verändert sein.


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  • | 17.05.2005 00:02

Ja, es stimmt, dass die Scheinwerferhöhe für diese Fahrzeuge unter 50 cm liegen darf.

Nein, es stimmt nicht, dass du diese Fahrzeuge so tief schrauben darfst, wie du willst. Eine Mindestbodenfreiheit muss gegeben sein. 8 cm sind zwingend nötig.

Außerdem: Sollte dein vorderes Kennzeichen sich je lösen, muss es mindestens 20 cm tief fallen können ;)


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  • | 17.05.2005 00:07

moin
zu 1.
mein guter bekannter hat auch nen 2er und der hat das ding einfach zu tief gehabt war auch bj so 87-88 glaub ich und er hat in bad rothenfelde seine karre vorm restaurant abgestellt und kkommt raus . ist die karre wech
er sofort polizei angerufen und die sagten tja mein jung dat ding entsprach einfach nicht mehr den richtlinien (zu tief)(scheinwerferhöhe und mindestabstand von der strasse zur karosserie) und damit ist die karre nicht entsprechend der stvo also haben sie ihn sofort abschleppen lassen.
und da steht er heut noch
das ganze war vor ca. 10 tagen.


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  • | 17.05.2005 16:05

zu 1.
hatte damals in meinem 2er golf die standlichter in die lippe unter der stoßstange gesezt. hab mich darauf hin auch bei der "rennleitung" erkundigt.
nach stvo hieß es damals das wie oben schon angesprochen ne mindesthöhe der beleuchtung von 8cm gegen sein muß. wie es allerdings heute aussieht.. puh...

zu 2.
das auto muss min 25 jahre alt sein und im serien nahem zustand sein, des weitern darf ein 07er nur zu probefahrten, überführungsfahrten, werkstattfahrten, fahrten zu treffen etc genuzt werden. was das führen eines fahrtenbuches erfordert.
zum beantragen des ganzen, darf man meines wissen nach, auch noch keine punkte bei den jungs in flesburg haben.

aber wenn man dann mal so ein schönes teilchen hat, kann man daraf bis zu 3 fahrzeuge führen.


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  • | 18.05.2005 00:13

für 07er zulassung seriennaher zustand? darf dann nicht einmal nen grill ohne emblem dran sein?


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  • | 18.05.2005 00:24

Seriennah heißt, dass du z.B. andere Felgen draufmachen darfst

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