Darf ich die Seitenblinker entfernen


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  • | 12.03.2005 12:51

Hallo,

ich wollte mal fragen, ob ich bei einem Kombi Baujahr 2002 die Seitenblinker komplett entfernen darf.

Weis jemand, wie es rechtlich damit ausschaut?
Was sagt der TÜV und die Polizei dazu?

Danke für Eure Antworten.


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  • | 12.03.2005 13:37

Ich kann dir das auch nicht genau sagen aber ich meine gehört zu haben dass man das darf wenn man z.B. dann Außenspiegel mit integrierten blinkern verbaut. Aber frag lieber mal die Leute vom TüV oder DEKRA. oder warte bis einer der Experten hier im forum was dazu reinschreibt.


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  • | 12.03.2005 13:42

Die Seitenblinker sollen komplett weg.

Keine im Kotflügel und keine im Spiegel.
Ist das erlaubt?

Danke für Deine Antwort Wobber.


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  • | 12.03.2005 14:07

erlaubt ist es bestimmt, denn ich habe ja in meinem Polo auch keine drin :)

bloß ob man die weg machen darf, weiß nicht musste den TÜV mensch fragen oder mal "walpurgis" fragen...

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  • | 12.03.2005 14:31

Nö, ist nicht erlaubt (bei älteren Autos schon wenn die vom Werk keine hatten).

Hier wurde darüber schon geschrieben :Polo ohne Seitenblinker ab dem Post 46.


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  • | 12.03.2005 14:34

Zitat:
Zitat von Wadim
Nö, ist nicht erlaubt (bei älteren Autos schon wenn die vom Werk keine hatten).

Hier wurde darüber schon geschrieben :Polo ohne Seitenblinker ab dem Post 46.
Dem möchte ich widersprechen. ich lasse mich gern eines besseren belehren aber meines Wissens nach kannst du die entfernen, wenn vorne in der Stossstange welche sind. habe meine ja auch weg und kein Tüvmensch hat je was gesagt!
ich gebe ab an ......... Walpurgis bitte...... :D

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  • | 12.03.2005 14:40

Ich bin auch nicht 100%ig sicher :( Den Polo von meinem Bruder haben die blau-silbernen mehrmals auf Herz und Niere kontrolliert (hatten aber nie was zu beanstanden ausser 5,5cm Bodenfreiheit von Dreieckslenker :D) und die haben ihn/mich nie wegen den nichtvorhandenen Blinkern angesprochen :)

@ Walpurgis: Was sagst du dazu? ;)

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  • | 12.03.2005 16:06

ist nicht erlaubt soweit ich weiß!

wenns ie einmal verbaut waren gehören sie auch dran nur den meisten prüfern fällt es wohl nicht auf ;)


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  • | 12.03.2005 18:05

Soweit ich weiss hängt das vom BJ ab. Bis EZ 1992 ist es nicht nötig Seitenblinker zu haben, dann Pflicht, glaube ich.

Also mein Astra BJ 92 hat von Natur aus keine Blinker, mein Golf BJ 92 hat auch keine, dies aber nachträglich und gestört hat das bisher niemanden.


:hut:


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  • | 12.03.2005 18:17

also mein corsa (EZ 11.95) hat keine, standartmäßig...

aber ich habe auch gehört, dass sie pflicht sind


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  • | 12.03.2005 23:04

Zitat:
Nö, ist nicht erlaubt (bei älteren Autos schon wenn die vom Werk keine hatten).
Wadim hat vollkommen Recht.

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