Eintragungs Kosten!


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  • | 08.04.2004 12:04

Hi zusammen,

ich habe gestern beim TüV in Neumarkt (i.d. Oberpfalz) angerufen und gefragt, was ne Eintragung von Fahrwerk und Felgen (mit Reifen) kostet. Da sagt die mir 81€. Die spinnen doch......ich hatte ja schon über ein jahr keine Eintragung mehr, aber ich dachte nicht, dass das so teuer war :-(

Und dann kommt ja noch die Achsvermessung 47€......und den Bremskraftregler einstellen lassen 35€ (in ner VW-Werkstatt)

Ich bin echt erschrocken. Ist das denn normal?


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  • | 08.04.2004 12:20

Ja leider ist das normal, habe für Gewinde-Fahrwerk, Felgen und Motorhaube vor kurzem 150,- Euro bezahlt und für Vermessung 70,- Euro..Ist halt leider so, musst dann noch das eingetragene ins Fahrzeugschein übertragen lassen, kostet nochmal 10,- Euro ;)


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  • | 08.04.2004 12:44

Ist leider so!
Ich weiß das noch, habe vor ca. 4 Jahren mal was in meinem Winterauto eintragen lassen. Das war GTI-Motor,Gew.-Fahrwerk,Sportlenkrad und Alufelgen. Da habe ich 70 DM für bezahlt.
Das ist echt erschreckend wie schnell die Preise steigen.:oah:


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  • | 08.04.2004 13:03

Zitat:
Zitat von BMW-COUPE
Ja leider ist das normal, habe für Gewinde-Fahrwerk, Felgen und Motorhaube vor kurzem 150,- Euro bezahlt und für Vermessung 70,- Euro..Ist halt leider so, musst dann noch das eingetragene ins Fahrzeugschein übertragen lassen, kostet nochmal 10,- Euro ;)
Ich dachte immer es reicht wenn man eine Kopie vom Breifeintrag mit sich rum fährt? Hat zumindest bei mir bisher immer gereicht.

Weiß da einer was? Evtl Walpurgis?

Gruss

HeartBeat


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  • | 08.04.2004 13:13

Nen Kumpel fährt nächste woche zum Tüv um Motor, Achsen, Fahrwerk, Felgen, Sitze,... eintragen zu lassen! kostenpunkt 500 Euro!


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  • | 08.04.2004 13:19

@HeartBeat
Das reicht, wenn man nur den Zettel von der Eintragung mit sich führt!


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  • | 08.04.2004 14:37

Kommt immer darauf an was in der eintragung steht!
bei einigen steh drin, dass es innerhalb von 2 wochen in den brief übertragen werden muss!


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  • | 08.04.2004 16:12

Jede Eintragung muss in den Fahrzeugschein, vielleicht nicht sofort aber ist Pflicht.. Bei mir hat der Bearbeiter schon gemeckert, weil ich das erst nach 4 Wochen ins Fahrzeugschein eintragen lassen habe, Fahrzeugbrief muss man übrigens auch mitnehmen..;)


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  • | 08.04.2004 16:47

Es gibt 3 verschiedene Arten. Unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere (bei Änderung der Fahrzeugart, der Motorleistung/Höchstgeschwindigkeit oder der Emissionsklasse, also Abgas). Der häufigste Fall ist Berichtigung bei der nächsten Befassung. Das heißt, dass die Papiere geändert werden wenn sie das nächste mal bei der Zulassungsstelle sind, z.B. bei vorübergehender Stillegung oder Halterwechsel. Das betrifft alle Änderungen der Nummern 1-32 im Fahrzeugschein außer den vorher genannten. Bei Ziffer 33 (Bemerkungen) gilt im Allgemeinen: Berichtigung möglich aber nicht notwendig.

Das steht aber auch immer in der Bestätigung drin.

Bei diesem Thema kommt man schnell ins Schleudern, wenn man die Begriffe Änderungsabnahme, Begutachtung nach § 21 und Eintragung (den Begriff gibt´s eigentlich sowieso nicht) durcheinanderwürfelt. Eintragen tut nämlich weder TÜV, DEKRA oder GTÜ sondern nur die Zulassungsstelle.


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  • | 08.04.2004 21:34

nun ja, sie nehmen viel geld für die eintragung.und man bezahlt nochmal viel geld wenn irgendwelchen schnittlauchs die eintragung nicht paßt. Irgendwie muß der staat doch die kassen voll kriegen:boese:


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  • | 01.05.2004 21:55

Zitat:
Zitat von HeartBeat
Zitat:
Zitat von BMW-COUPE
Ja leider ist das normal, habe für Gewinde-Fahrwerk, Felgen und Motorhaube vor kurzem 150,- Euro bezahlt und für Vermessung 70,- Euro..Ist halt leider so, musst dann noch das eingetragene ins Fahrzeugschein übertragen lassen, kostet nochmal 10,- Euro ;)
Ich dachte immer es reicht wenn man eine Kopie vom Breifeintrag mit sich rum fährt? Hat zumindest bei mir bisher immer gereicht.

Weiß da einer was? Evtl Walpurgis?

Gruss

HeartBeat
dein Schein ist die Betriebserlaubnis deines Autos. Also auch wenn technischnachgewiesen ist, daß es passt ( Briefeintrag) hast du immer nich keine Betriebserlaubnis für dein Auto ( Schein)
C


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  • | 02.05.2004 08:21

Zitat:
Zitat von jango
dein Schein ist die Betriebserlaubnis deines Autos. Also auch wenn technischnachgewiesen ist, daß es passt ( Briefeintrag) hast du immer nich keine Betriebserlaubnis für dein Auto ( Schein)
C
Also bei uns hier sind ist die Polizei nicht so verrückt drauf einem ans Bein zu pissen! Ich wurde mit meinem 2er trotz tieferlegung und deutlich nicht serienmäßigen Reifen in 3 Jahren nur einmal angehalten. Und da haben se sich auch nicht weiter für das Fahrwerk und Reifen interessiert, sondern ich musste zahlen, weil ich blaue Silikonkappen über den Standlichtern hatte (<- JA....ich war jung und dumm und ohne geschmack)

Gruss

HeartBeat


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  • | 06.05.2004 22:54

Ich hätte auch mal ne Frage zu dem Thema .
Und zwar werde ich eine Einzelabnahme für meine Spurverbreiterung brauchen,
weiß jemand was das kostet ?
Problem ist folgendes : habe 9x16" Felgen mit 215 40 r 16 Bereifung
und dazu 15mm Platten pro Seite an der Hinterachse . Es ist genügend Platz vorhanden, aber in der ABE stehen bloß 7x16" Felgen und bei H&R haben die kein Gutachten . Vieleicht bekomme ich eine unbedenklichkeits Bescheinigung von denen dafür .
Besten Dank im vorraus

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