|
Hmm.. blöd... |
|
|
|
Zitat: Zur Beurteilung der Zulässigkeit einer Maßnahme dürfen auch Erfahrungswerte herangezogen werden. Zum Beispiel der Erfahrungswert, dass Gutachter bei einer Bodenfreiheit von unter 8 cm regelmäßig die Betriebserlaubnis als erloschen ansehen.Polizeiliche Maßnahmen können nur auf Grund gesetzlicher Rechtsvorschriften und Ermächtigungen getroffen werden. Und ich habe noch keinen Gutachter erlebt, der da anders entschieden hätte. |
|
|
|
Ich fahre immer zur KÜS in Neuenkirchen bei Rheine. |
|
|
|
Naja, ist wohl wirklich Auslegungssache! |
|
|
|
Kurze Frage: Seit wann sind Richtlinien einer nicht gesetzgebungsberechtigten Organisation als § eines deutschen Gesetzes anzusehen?? |
|
|
|
KÜS kann ich auch nur empfehlen! Die begutachten auch im Sinne des Kunden, sind voll nett drauf und es gibt Kaffee und Süßigkeiten umsonst hehe. DEKRA naja also ich hab da meinen offenen luftfilter eintragen lassen von k&n mit teilegutachten, was eigentlich ne angelegenheit von 10 minuten ist. der kerl hat mir mein ganzes auto durchgeleuchtet und alle möglichen eingetragenen teile nach seriennummer kontrolliert bevor er den filter eingetragen hat. das war wohl etwas nervig aber naja war ja alles ok |
|
|
|
Erstens @Dr. Nos: die Stoßstange wird AFAIK als bewegliches Teil gesehen, von daher ist die Bodenfreiheit da nicht sooo relevant. Bei mir wurde damals am Dreieckslenker unter dem Auto gemessen, da dieses der tiefste Punkt ist, der auch nicht mal so einfach eben nachgibt bei Berührung... |
|
|
|
Zitat: Weil der Staat die Überwachungsorganisationen mit diesen Dingen betraut hat. Der Prüfingenieur oder Gutachter, der entscheidet, führt eine hoheitliche Tätigkeit aus, sprich eine Amtshandlung. Kurze Frage: Seit wann sind Richtlinien einer nicht gesetzgebungsberechtigten Organisation als § eines deutschen Gesetzes anzusehen?? Diese Befugnisse werden im Straßenverkehrsgesetz StVG geregelt. Im Übrigen gibt es keine gesetzgebungsberechtigten Organisationen. |
|
|
|
@walpurgis: |
|
|
|
Nutz mal die Suche - ich glaub zu den 8cm gabs schon genug Threads |
|
|
|
Richtlinien mit extrem vielen Ausnahmen! |
|
|
|
Mann argumentiert mit dem § 30 STVZO das von dem Fahrzeug keine Gefährdund für Fahrer sowie dritter!! Mit der mangelden Bodenfreiheit ist von einer Gefährdung auszugehen!! Deshalb hat mann sich auf eine Boden Freiheit von 10 bis 11 festgelegt!! |
|
|
|
Zitat: 8 cm und nicht 10-11. Zitat von Gstar Mann argumentiert mit dem § 30 STVZO das von dem Fahrzeug keine Gefährdund für Fahrer sowie dritter!! Mit der mangelden Bodenfreiheit ist von einer Gefährdung auszugehen!! Deshalb hat mann sich auf eine Boden Freiheit von 10 bis 11 festgelegt!!Die Frage ist nur, ob GfK-Seitenschweller zu "festen" Anbauteilen gehören. In meinen Augen nicht, denn schlimmmstenfalls brechen die ein Stück ab. Bei festen Teilen ist es was anderes, man kann die Ölwanne aufreissen, man kann hängen bleiben und sich auf einmal drehen, usw. Daher würde ich gerne die Meinung von Walpurgis hören, denn er ist ja der Fachmann. Also sind Gfk-Seitenschweller "feste" Anbauteile? Gruß, Dima |
|
|
|
11 cm ist schon richtig. Unter besonderen Umständen kann man darunter gehen, aber mit Sicherheit nicht unter 8 cm. Es geht ja nicht nur um das Beschädigen von Fahrzeugteilen durch das Aufsitzen, sondern um den Verlust an Bodenhaftung. So ein Gfk-Schweller kann, auf die gesamt Länge belastet, durchaus Kräfte aufnehmen, die dann an Radlast fehlen. Asgenommen und auf eine absolute Mindesthöhe von 7 cm sind lediglich gummielastische Teile. |
|
|
|
Aber mal ehrlich, was ist mit Autos die schon serienmässig nicht durchgehend 8cm Bodenfreiheit haben? Oder bei denen die Scheinwerfer serienmässig schon zu tief sind? |
|
|