Ist der Dekra immer so streng??? - Seite 3

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  • | 23.09.2004 18:34

Hmmm, ich hör immer wieder, dass dies oder jenes Auto serienmäßig zu tief sein soll. Untergekommen ist mir bisher noch keines. Ich hatte letztens einen Ferrari auf der Grube, der hatte keine Probleme mit der Bodenfreiheit am Grubenrand.

Würde mich mal interessieren das aus einer richtigen Quelle (z.B. technisches Datenblatt des Herstellers, Genehmigungsbogen etc.) nachzulesen.


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  • | 23.09.2004 18:35

deutscher bauart wird es so etwas nicht geben.
mein schweller hat übrigens mal mein ganzes auto gehalten, als ich mit ihm aufgesetzt bin auf einer baumhalterung und war danach nur leicht eingerissen. unterschätz die festigkeit von gfk besser nicht.


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  • | 23.09.2004 18:57

Ich hatte mit meiner GFK-Schürze mit 4cm Bodenfreiheit auch keine Probleme am Grubenrand bei der Dekra Osnabrück... Hat nur dummerweise den Prüfer nicht interessiert...

Aber gut, gehen wir davon aus, das jeder Ferrari, Lambo, Vektor und Porsche GT2 ab Werk 8cm Bodenfreiheit mitbringt. Der Lambo Diablo z.b. hat bestimmt keine 50cm bis zum Scheinwerfer. Wie ist das zu erklären?


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  • | 23.09.2004 19:32

Hmmm, ich habs noch nicht nachgemessen, ich hab auch noch keinen in Natura gesehen, aber wenn ich mir Bilder anschaue, passt es doch. Es geht schließlich nur um die Abblenscheinwerfer unter den Klappen.

>Bild<

Und hier sieht man, dass er ausreichend Bodenfreiheit hat:

>Bild<


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  • | 30.10.2004 14:48

*ThemaWiederAufgreif*

Guckt mal, was ich letztens gefunden habe:
Dekra über die Mindesbodenfreiheit

Achtet insbesondere auf das fett geschriebene. Die machen einfach aus einem "sollte" ein "muss" und rechtfertigen damit im Notfall Stilllegungen...
Denn im Original steht:

"mit einem Fahrer besetztes Fahrzeug ein Hindernis von 80 cm Breite und 11 cm Höhe berührungslos überfahren werden sollte"

Damit fehlt Stilllegungen wegen geringer Bodenfreiheit trotz vernünftig eingetragenem Fahrwerk und Felgen jegliche rechtliche Grundlage! Denn wenn Dekra das Original ändern (um nicht zu sagen fälschen) muss, um Stilllegungen zu rechtfertigen, dann kanns nicht rechtens sein...

Gruß, Dima


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  • | 30.10.2004 15:07

@walpurgis
Ok, du hast noch kein serienmäßiges Auto mit weniger wie 8 cm Bodenfreit gesehn? Dann hoffe mal das du einen Ferrari Enzo abbekommst :D

Also bei dem Enzo der auf der IAA stand, hab ich gerade so die Hand zwischen Boden und Unterboden des Enzo bekommen.

Oder auch ein Porsche GT1 wird die 8 cm nicht erfüllen!

Hier mal ein Bild vom Porsche GT1:

Name: 23285-307.jpg Größe: 486x318 Dateigröße: 28194 Bytes

Das sind jetzt zwar keine Alltagsautos, aber es sollte ja für alle der gleiche Maßstab gelten ;)

MFG

HAIDUK


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  • | 30.10.2004 17:54

@ UIIII
Zunächst einmal fälscht da niemand irgendwas, es wurde schlimmstenfalls unkorrekt zitiert. Ich kann mich aber nicht erinnern je in einem Gutachten einen Hinweis auf die URL der DEKRA gelesen zu haben, so dass das erstmal völlig bedeutungslos ist.

Darüberhinaus - wenn du schon so genau liest - ist dort die Rede von 11 cm. Ein Erlöschen der Betriebserlaubnis liegt regelmäßig erst unterhalb von 8 cm Bodenfreiheit vor =)

Wenn der VdTüv der Meinung ist, dass 11 cm problemlos möglich sein sollten, dann bedeutet das im Umkehrschluss, dass man unterhalb von 11 cm schon mal genauer hinschauen muss.

Es liegt im Ermessen eines a.a.S.o.P. wie er eine Bodenfreiheit unterhalb von 11 cm bewertet. In der Regel sollte ;) es bis 8 cm keine Probleme geben.

Die DEKRA legt die Fahrzeuge nicht still. Das ist Aufgabe und Zuständigkeit der entsprechenden Verwaltungsbehörden. Rechtsgrundlage ist übrigens der § 17 StVZO.

Ein Gutachten kann der Behörde als Entscheidungshilfe oder -grundlage dienen. Der Gutachter bewertet die Bodenfreiheit auf der (Rechts-)Grundlage des § 30 StVZO. Als (sicherlich im rechtlichen Sinne verbindliche) Orientierungshilfe dient das Merkblatt 751. Der Sache mit der "Orientierung" steht übrigens oberhalb des Fettgedruckten auf der Dekra Seite.

=)


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  • | 30.10.2004 18:48

Wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass wenn Dekra und andere im Gutachten "BE erloschen" schreiben, die entsprechende Verwaltungsbehörde von einer Stilllegung absieht? Ich würde sagen, sie tendiert gegen 0.
Im weiteren wird das auch irgendwo schriftlich geben, was da auf der Homepage veröffentlicht wird.
In meinen Augen legt die Dekra sich dieses Merkblatt einfach mal so zurecht, dass es passt, denn eine rechtliche Grundlage in schwarz auf weiss, die eine Stilllegung eines KFZs aufgrund von geringer Bodenfreiheit habe ich immernoch nicht gesehen. Nur dieses Merkblatt, welches auch noch falsch ausgelegt/zitiert wird.
Aber diese Diskussion wird wahrscheinlich kein Ende finden, deswegen beteilige ich mich nicht mehr dadran, allein schon aus dem Grund, weil ich die 8 cm Bodenfreiheit habe! :D

Gruß, Dima


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  • | 30.10.2004 18:59

Hab ich das richtig gelesen? Die Dekra meckert bei 11 cm schon? Die Dekra hat bei uns in Berlin auch so eine Grubenkante... wollen die damit die nicht vorgeschriebene Tiefe der STvZO erziehen, sonen Leuten den Weg zu Tüv und Eintragung unterbinden? Find das ne ziemliche Sauerei. Wenn ein Wagen zu tief ist wissen wir alle daß das nicht gut ist.

Das ist jetzt nichts direkt gegen den netten Mann den wir hier haben von der Dekra ;)

Aber diese Art ist Scheisse. Hat aber ein gutes: Man fährt dann erst gar nicht zur Dekra :) wo die Ingenieure nicht mal wissen was sie tun.

Wollt mal einen Blick fürn Kadett aus GFK ( gekürzt ) eintragen lassen, hat der Ingenieur mir auch, 1 Jahr später wollt ich am selben Autotyp den Blick von dem Auto in dem ich das hab eintragen lassen lassen, Der wollt davon nix wissen daß er das mal so eingetragen hat :) zu lang meint der. Man geht auf Nummer sicher und dann das. Da zweifel ich echt.

Ob das mit dem Alter zusammenhängt? Bei meiner Mutter hat er den eingetragen, bei mir war er zu lang.


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  • | 30.10.2004 20:19

Nein, die meckern bei 11 cm noch nicht. Das Merkblatt spricht aber von 11 cm.
Walpurgis möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege :)


Es gibt Verwaltungsbehörden, die trotz positiven Gutachtens nicht stillgelegt haben - der spezielle Einzelfall hat das aus deren Sicht nicht hergegeben.

Wenn hier Fahrzeuge zum TÜV geschleppt werden (wegen geringer Bodenfreiheit), entscheidet der interessanter Weise genauso wie die DEKRA ;)

Nochmal die Rechtsgrundlage für die Stillegung (§ 17 StVZO), für das Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 18,19 StVZO), für den vorschriftsmäßigen Zustand von Fahrzeugen (Spezialregelungen, sonst § 30 StVZO - z.B. bei Bodenfreiheit).

Wenn jemand der Auffassung ist, dass die DEKRA mogelt, weil sie auf ihrer Website ein Wort vertauscht hat, .... der Rechtsweg steht jedem offen.... =)

@UIIII
Entscheidend ist nicht was auf der Website steht, sondern was im Gutachten geschrieben wurde.


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  • | 30.10.2004 20:29

Zitat:
Wenn jemand der Auffassung ist, dass die DEKRA mogelt, weil sie auf ihrer Website ein Wort vertauscht hat, .... der Rechtsweg steht jedem offen....
Cheater :staunen:

ich hatte das "vergnügen" zum Glück noch nicht.
Allerdings muss ich sagen, dass ich da auch nicht gerade wild drauf bin/war, bei dem was man hier alles so SIEHT und HÖRT

@walpurgis du solltest dir nächsten carfreitag definitiv mal frei nehmen und vorbeischauen und deine Kollegen begrüßen :D
dann kannste dir ja mal ein Bild machen, ob das hier in Osna nun wirklich so schlimm ist oder wir das nur als schlimm und schikane emfinden.
wäre mal interessant eine Meinung von einem aussenstehenden kompetenten Menschen zu hören


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  • | 30.10.2004 22:06

Um es nocheinmal klar zu formulieren:

Das VDTÜV-Merkblatt ist keine Rechtsgrundlage, weil es weder Gesetz noch Verordnung ist.

Rechtsgrundlage sind:

- Der § 30 StVZO
- Der Sachverstand eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieurs (klingt doof, ist aber so)
- Die anerkannten Regeln der Technik (diese werden durch entscheidend durch das VDTÜV-Merkblatt definiert, weshalb die cm-Angaben entscheidend sind und nicht, wie in Gesetzen und Verordnungen, Details in der Formulierung wie " sollt" oder "muss")

Nochmal zu den Ferraris & Co. :

Ein Enzo Ferrari erhält seine EG-Typgenehmigung so:

[img]http://moraira.free.fr/SF/Ferrari%20Enzo.jpg[/img]

Was danach damit passiert, also bevor er für Ausstellungen, Pressefotoshootings oder Fernsehsendungen vorbereitet wird und wer sich traut, bei so einem Auto die mangelnde Bodenfreiheit zu bemängeln. steht auf einem anderen Blatt.


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  • | 31.10.2004 02:19

@UIIII
es hört sich gradezu so an, als wirfst du dem tüv oder der dekra vor, dass sie spaß daran haben unsere fahrwerke nicht einzutragen. meinst du die leute haben diesen beruf ergriffen, weil sie keinen spaß an autos haben? ziemlich undwahrscheinlich. ich denke mal jeder von denen wird in irgendeiner form etwas mit autos zu tun haben / sie mögen. die nicht eintragung erfolgt lediglich auf der grundlage, dass keiner von diesen menschen lust hat, falls etwas wegen der durchaus gegebenen gefährlichkeit bei den besagten 8cm hindernissen und dessen überfahren passiert das verantworten zu müssen und sein leben lang im hinterkopf zu haben, dass wenn er es nicht eingetragen hätte, das fahrzeug nicht so tief gewesen wäre, nichts passiert wäre. das musst du immer bedenken. ich denke nicht walpurgis schreibt einfach mal aus lust und laune be erloschen unter eingutachten. es hat alles schon immer seinen sinn, auch wenn man sich manchmal drüber ärgert, weil man ein bestimmtes teil so gerne am auto hätte. es sind nunmal keine spielzeuge.


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  • | 31.10.2004 11:01

Also ich bin gerade beim Tüv (GTÜ) gewesen und habe ein Gewinde Fahrwerk und 18" eintragen lassen.Den Prüfer habe ich auch noch mal gefragt wonach die denn jetzt Offiziell gehen ,wenn es umd die Bodenfreiheit eines Fahrzeuges geht.Und der hat mir gesagt:

1.Die Sache mit dem Kennzeichen.
2.Die Sache mit den Scheinwerfern.

3.Was eigentlich keiner macht,aber Regulär richtig wäre um die Tiefe (Höhe)
festzustellen.Und zwar wird eine Rampe mit einer festgelegten Höhe und
einer festgelgten Neigung (Steigung) vor das Fahrzeug gelget,die muss
sollte ohne Berührung überfahren werden.Die genauen Maße konnte er mir
jetzt nicht sagen da er selber soetwas noch nicht gemacht hat.

Bei mir war es so das er mir sagte ich muss mit meinem Wagen auf die Hebebühne drauf fahren können.Ich konnte es nicht,hatte aber noch selbst gebaute Rampen dabei und konnte mit ihrer Hilfe den Bühne bezwingen.Darauf hin hat er mir die Geschichte auch eingetragen.Ich muss dazu sagen die Bühne war sehr Heftig und es fehlte gerade mal gut ein 1cm.
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  • | 31.10.2004 11:26

Zitat:
Zitat von ephiance
@UIIII
es hört sich gradezu so an, als wirfst du dem tüv oder der dekra vor, dass sie spaß daran haben unsere fahrwerke nicht einzutragen. meinst du die leute haben diesen beruf ergriffen, weil sie keinen spaß an autos haben? ziemlich undwahrscheinlich. ich denke mal jeder von denen wird in irgendeiner form etwas mit autos zu tun haben / sie mögen. die nicht eintragung erfolgt lediglich auf der grundlage, dass keiner von diesen menschen lust hat, falls etwas wegen der durchaus gegebenen gefährlichkeit bei den besagten 8cm hindernissen und dessen überfahren passiert das verantworten zu müssen und sein leben lang im hinterkopf zu haben, dass wenn er es nicht eingetragen hätte, das fahrzeug nicht so tief gewesen wäre, nichts passiert wäre. das musst du immer bedenken. ich denke nicht walpurgis schreibt einfach mal aus lust und laune be erloschen unter eingutachten. es hat alles schon immer seinen sinn, auch wenn man sich manchmal drüber ärgert, weil man ein bestimmtes teil so gerne am auto hätte. es sind nunmal keine spielzeuge.
Bitte erst genau lesen, was ich geschrieben habe und dann posten ;)
Ich sagte, dass es in meinen Augen nicht OK ist, Fahrzeuge still zu legen, trotz vernünftig eingetragenem Fahrwerk und Felgen mit explizit angegebenen Radmitte-Bördelkanten-Abständen. Denn falls das Fahrwerk schon vernünftig eingetragen ist mit den Maßen, die auch im Fahrwerkgutachten angegeben sind und man dann am GFK-Schweller doch mal nur 7,5 cm hat, dann hat das Bestand, denn diese 8 cm sind nur eine Richtlinie. Wollte mich eigentlich nicht mehr an der Diskussion beteiligen, s.o. aber wollte doch mal eben meine Sicht klarstellen ;)

Gruß, Dima

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