Alkohol an Bord "keine Erfrischung"

| 08.05.2023


Doch unter dem Wort "Erfrischung" versteht unser Recht keine alkoholhaltigen Getränke, wie ein Gerichtsurteil zeigt.

Hintergrund: Nach den Vorschriften der Fluggastrechteverordnung hat ein Luftfahrtunternehmen den Fluggästen im Fall der Annullierung oder großen Verspätung eines Fluges "Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit" anzubieten. Experten des Versicherers ARAG weisen darauf hin, dass laut einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover alkoholische Getränke keine solchen "Erfrischungen" darstellen. Ein Kunde musste daher zwei Aperol Spritz selber zahlen. mid/wal Bildquelle: Markus Spiske / pixabay.com

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Erfrischend, aber rechtlich betrachtet keine "Erfrischung": ein Aperol Spritz.






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