Kfz-Saisonkennzeichen: Kein Frühstart bitte

| 25.03.2015


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Wie im Sport gilt auch bei der Verwendung von Saisonkennzeichen für Kraftfahrzeuge: Ein Frühstart wird bestraft. 50 Euro Bußgeld drohen, wenn Nutzer das damit bestückte Fahrzeug vor dem Start des Gültigkeitszeitraums im Straßenverkehr bewegen. Selbst das Parken auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen wird mit 40 Euro bestraft. Und kommt es zu einem Unfall, kann es richtig teuer werden, warnt der ADAC. Denn Kfz-Versicherungen können die Halter für entstandene Sach- oder Personenschäden unbegrenzt in Regress nehmen.Die meisten der 2,1 Millionen in Deutschland registrierten Nummernschildern für zwei bis elf Monate auf Zeit gelten ab 1. April. Die Zahl oberhalb des Strichs am rechten oberen Rand des Schildes zeigt den Monat des Beginns an und die Zahl unterhalb des Strichs den End-Monat. Praktisch sind die Teilzeit-Kennzeichen vor allem für Cabrio-, Wohnmobil- und Motorradfahrer, die dadurch Geld bei der Steuer und der Versicherung sparen.Wer sich zeitlich nicht derart einschränken möchte, der sollte besser ein Wechselkennzeichen nutzen. Damit dürfen zwei Fahrzeuge wechselweise mit nur einem Nummernschild genutzt werden. Allerdings gilt das nur dann, wenn sie der selben EU-Fahrzeugklasse angehören. Die wichtigsten Wechselkombinationen sind Pkw-Pkw, Pkw-Oldtimer, Pkw-Wohnmobil sowie Motorrad-Motorrad und Motorrad-Quad/Trike.




Quelle: auto.de

Recht + Verkehr + Versicherung News von campino89
Autor: Yannik Maier