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Hab mal ne Frage an die TÜV und Paragraphen Profis! Zitat: Quelle: heckleuchten-tuning.deEs gibt eine " Kopie " einer TÜV - Bestätigung v. TÜV Bayern Sachsen / Institut für Fahrzeugtechnik mit dazu!!!! Diese besagt, das es erlaubt ist vom Serienzustand abweichende Leuchten an Kraftfahrzeugen anzubringen auch ohne das sie eingetragen sein müssen!!! bin ja kein Profi in der StVo, aber ist das nicht völliger Schwachsinn?? Dann könnte sich ja jeder seine Rückleuchten "selbst bauen" Es ist doch schon verboten Rückleuchten mit Lack rot oder schwarz zu lackieren... warum sollte das denn erlaubt sein?? Aber gut aussehen tuts schon! mfG |
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also irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen...das würde ja bedeuten das du dir auch irgendwelche lampem aussem baumarkt da ran klemmen kannst! |
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sieht so aus als ob da nur ne schablone aufgeklebt wurde und dann halt lasiert so wie jede andere rückleuchte bei e bay ... kann mir nicht vorstellen das sowas erlaubt ist.... |
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sieht zwar ganz gut aus. aba erlaubt sein kanns auf keinen fall. wie campino scho sagt könnte man sich dann ja einfach irgendwelche da rein bauen. und das kann ja net sein. mit nem pentagramm würden die bestimmt gut aussehn... |
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Zitat: Genau das war meine Idee! Zitat von el-loco mit nem pentagramm würden die bestimmt gut aussehn... |
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<< auch kein Profi is. Aber kann mich nur anschliessen, denn dann kann ja jeder seine Rückleuchten verbasteln wie man will!! |
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Es gibt so ein "Gutachten" wirklich. Wie es entstanden ist, weiß ich nicht, aber es hat keinerlei Bedeutung. Ist also nicht erlaubt. Die Chance, mit solchen Rückleuchten von der Polizei angehalten zu werden steigt natürlich ungemein. |
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Zitat: Dann haben die das aber schlau gelöst...Zitat von walpurgis Im Übrigen ist der Vekauf von bauartgenehmigungspflichtigen Fahrzeugteilen ohne Bauartgenehmigung (und diese haben die Leuchten nicht mehr) strafbar. Die verkaufen nämlich nur die Lackierung nicht die Scheinwerfer also machen die sich nicht strafbar... Finde solche Irreführungen gehören verboten!!! Da sollte klar stehen das sowas im Bereich der StVo verboten ist! Wie das auch D&W und Co machen... |
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Zitat: das war auch mein erster gedanke,kann mir aber beim besten willen vorstellen daß die erlaubt sind.
Zitat von SaschaHB sieht so aus als ob da nur ne schablone aufgeklebt wurde und dann halt lasiert so wie jede andere rückleuchte bei e bay |
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Diese TÜV-Bestätigung ist ein völlig allgemein gehaltenes Schriftstück über die Möglichkeit, eingefärbte Leuchte zu verwenden. Das Dokument ist so allgemein gehalten, dass es an sich nichts Falsches aussagt, aber gleichzeitig dem Laien vorgaukelt, er dürfe nachträglich eingefärbte Leuchten verwenden, obwohl das Gegenteil der Fall ist. Teile mit dieser Bestätigung anzubieten grenzt an Betrug. |
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@ Walpurgis : |
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das hatten wir mal bei uns im peugeotforum, da hat ein däne (bei denen ist eh alles erlaubt) die standardrückleuchten ausgebaut, ein musster draufgeklebt, alles mit tönungssray geschwärzt und den aufkleber abgezogen, sah genauso aus..................aber leider nicht legal hier in good old germany |
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Wenn es so einfach wäre jede Rückleuchte ans Auto zu bauen hätte ich Petroliumlampen drin ;-) |
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Zitat: Ich hatte welche (sprich beide Versionen), in weiß und in rot. Zitat von Nightwish Diese TÜV-Bestätigung - die übgrigens auch bei Ebay rumgeistert - habe ich leider im Original nie in den Händen gehalten. Wenn jemand soetwas hat, wäre ich sehr daran interessiert. Gerüchteweise soll es sich dabei sogar um eine Fälschung handeln. Das würde ich gerne mal prüfen! Die Dinger hängen an irgendeinem Vorgang, leider habe ich keinen Zugriff darauf. Es sah so aus, als ob irgendein Prüfer in einem Anfall von Wahnsin tatsächlich mal so ein Ding geschrieben hätte. Das muß dann unendlich oft vervielfältigt worden sein. Ist so wie mit diesem angeblichen "COATING" oder Flutscheiben-Gutachten. Das ist ebenfalls das Paier nicht wert, auf dem es steht. |
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