Eintragungspflicht Böser Blick


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  • | 26.07.2005 17:06

n´abend...

hab da mal ne kurze Frage:
und zwar ab wann ist ein böser blick überhaupt eintragungspflichtig??
meine nämlich mal gehört zu haben, dass er erst eingetragen werden muss, sobald er teile des hauptscheinwerfers verdeckt.
stimmt das nun oder nicht??

danke schonmal

nova


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  • | 26.07.2005 17:09

Kommt drauf an....


ich muss meine Mattig Motorhauben verlängerung nicht eintragen lassen habe da ein ABE bei gehabt


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  • | 26.07.2005 17:39

Wenn du einen anschweißen läßt musst du den auf jedenfall eintragen lassen da sonst die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt!
Bei einige "GFK" Bösen-Blicken ist nur ein Teile-Gutachten dabei und die musst du auch eintragen lassen!


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  • | 26.07.2005 17:47

wenn du dir einen bösen blick aus z.b. gfk kaufst wird da ne abe oder ähnliches dabei sein, wenn ein tüv stempel drin is und dort auch nicht irgendwo drin steht das du damit noch zum tüv mußt reicht das.

wenn du keine papiere dabei hast ab zum tüv und eintragen lassen.

kannst auch um auf nummer sicher zu gehen mit den beigelegten papieren einfach mal zum tüv fahren oder einen beamten in grüner uniform fragen ob das ausreichend ist oder ob du es extra noch vom tüv abnehmen lassen mußt, denn fragen kostet nichts!


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  • | 26.07.2005 17:52

Also meinen musste ich auch nicht eintragen lassen, bis ich die Klarglasscheinwerfer bekam, dann mussten sie eingetragen werden :rolleyes:

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