!!!Hilfe!!! Autoverkauf mit Folgen???? Bitte um Hilfe!!!


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    Radler


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    Radler


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  • | 30.09.2006 00:17

Hallo an alle...
habe heute umständehalber mein geliebtes BMW E30 Cabrio verkauf und es war ein absolutes Liebhaberfahrzeug. Es wurde jeden Tag bis heute täglich 80KM bewegt. Habe den Wagen vor ca.5 Monaten gekauft musste ihn jet wegen Nachwuchs verkaufen. Der Käufer war heute da hat den Wagen sich genau angesehen (ca.2Stunden) und eine ausgibige Probefahrt gemacht (ca.6KM). Nach 2 Stunden gucken,schauen,handeln hat er den Wagen gekauft und ist los richtung Heimat. Ca.2 Stunden später rief er mich an das er auf der Autobahn liegen geblieben ist und der Wagen dampft und Kühlwasser verliert. Ich habe Ihn gleich gefragt wie er das gemacht hat da ich nicht einen Mängel in der Zeit wo ich den Wagen hatte feststellen konnte. Naja es wurden auch in den letzten Jahren ca. 5000Euro an Teilen rein gesteckt vom Vorbesitzer von dem ich den Wagen hatte und ich habe in der kurzen Zeit lediglich einen Oilwechsel gemacht bzw.machen müssen.Ich fragte Ihn wie schnell er unterwegs war da der Wagen bei mir im durchschnitt nicht schneller als 100KM/H gefahren wurde er meinte nur er ist mal "KURZ" 200 oder so gefahren aber daran kann es wohl nicht liegen. Seine Meinung. Er konnte aber nichts mehr sehen hat dann erst mal den ADAC gerufen und der sagte Kopfdichtung im Arsch ca. 800Euro + 300 Euro abschleppen. Er rief mich an und will jetz Geld sehen... Muß ich dafür aufkommen??? Ich kann doch nicht in den Motor rein sehen und wie er gefahren ist kann ich auch nicht wissen?? Habe einen ADAC Kaufvertrag genommen wo jaschon drinn steht das das Fahrzeug unter Ausschuss der Sachmangelhaftung verkauft wird habe aber zusätzlich noch rein geschrieben das das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug ohne Garantie und Gewährleistung verkauft wird. Muss ich jetz zahlen oder kann ich sagen is nicht??? Er kommt bestimmt noch mit Anwalt etc. Also wer kann mir helfen bzw. die Frage beantworten??? Ich Danke jeden der mir Helfen kann und hoffe auf schnelle Antworten...


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  • | 30.09.2006 00:20

du bist fein raus aus der sache dank der besagten klausel, der kann dir rein gar nichts mehr. egal was er sagt oder womit er droht, was im vertrag steht ist bindend. einfach gepflegt ignorieren, da kann niemand was ausrichten. ist zwar sehr ärgerlich für den käufer, aber das ist das risiko bei so alten autos, und dann noch von privat.


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  • | 30.09.2006 00:28

Die Masche habe Ich schonmal gehört:nur halt mit Benzingeld:ein Käufer kommt von angeblich vielzuweit her und will dein Auto kaufen.Es kommt aber net zum Verkauf und nun will er auch Geld sehen für deine Einladung der Probefahrt usw.

Solche Typen werden dann echt lästig.

Aber soweit Ich das jetzt beurteilen kann bist du mit dem ADAC Kaufvertrag auf der sicheren Seite.Zumal es als Bastelfahrzeug UND unter Ausschluß jeglicher Gewähleistung verkauft wurde.Damit hat er sich einverstanden erklärt ein solches Risiko einzugehen.

Es hört sich alles etwas unglaubwürdig an.Beim nächsten Anruf bei Ihm wird er dir erzählen das die Reparatur schon vollzogen wurde weil er schnell nach Hause mußte.


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  • | 30.09.2006 00:40

haha, da hat der typ wohl richtig pech gehabt :D

erstens bist du schonmal raus aus der nummer weil du ja geschrieben hast das es ein bastlerauto is und zweitens bezieht sich die "privat garantie" die man ja eigentlich beim autoverkauf geben muß ( wenn man den nicht als bastlerfahrzeug verkauft ) nicht auf den motor, denn wie du schon selbst geschrieben hast, du kannst da ja nicht reinschauen!

anders wäre es wenn es sich um einen mangel halten würde der dir bekannt war, dies nachzuweisen dürfte allerdings sehr schwer sein, wohl nur möglich wenn sich spuren davon finden lassen würden das du daran geschraubt hast. aber all das is hier ja eh nicht der fall.

also mach dir mal keine sorgen, sag ihm er is selber schuld und fertig!

wenn du den wirklich nie schneller als 100 gefahren bist kann der schonmal die kopfdichtung nach wenigen km durchschießen wenn er aufmal getreten wird.


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  • | 30.09.2006 02:15

Selbst wenn du nicht geschrieben hättest,dass es sich um ein BAstlerfahrzeug handelt wärst du raus aus der Sache.

Wen in dem ADAC Vertrag der Ausschluß der Sachmängelhaftung festgehalten ist(was da IMMER drin steht,habe ja auch schon einen Wagen damit verkauft) bist du nicht für einen Mangel haftbar zu machen den du NICHT KANNTEST!!

Wenn du allerdings ein Gewerbe angemeldet haben solltest,egal was .Ob Autohändler,Kuhverkäufer oder Bäcker,Bauunternehmer,Heizungsbauer etc,kannst du die Sachmängelhaftung in keinem Fall ausschliessen.Dann wäre auch der Vertrag ungültig!

Also ,mach dir keinen Kopf.
Pass aber auf,dass der Käufer dir nicht mit vielen Freunden auf den Hof gefahren kommt ,um sein Geld "einzuklagen" .Wenn soetweas passiert ,sofort die Polizei rufen!

Gruß

Daniel :cool:


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  • | 30.09.2006 08:54

Ausserdem würd ich dem das nichtmal unbedingt glauben... man kann ja mal versuchen noch Geld rauszuschlagen... lässt sich von nem Bekannten der ne Werkstatt hat noch ne Rechnung schreiben usw....

Da du aber sowieso ausm Schneider bist, schreib ihm einfach: Shit Happens. :D

Da bist du raus. Man könnte dir höchstens was, wenn man beweisen könnte, dass du von diesem verborgenen Mangel gewusst hast. Dann könnte man dich der arglistigen Täuschung überführen. Aber da du absolut nichts davon wusstest (davon gehe ich aus) und ihn immer gut gewartet hast, können die dir gar nichts.

Hatte mal ziemlich genau das selbe. Hab nen Fiat Bravo verkauft und 2 Wochen später Motorschaden. Hab aber "Gekauft wie gesehen" in den Vertrag geschrieben. Da kam dann noch ein Brief vom Anwalt, ich hab dem das Passende zurückgeschrieben und nie wieder was gehört. Ist mittlerweile fast 2 Jahre her. Also bald wärs dann auch verjährt dann kann ich die Sache endgültig abhaken ;)

Mach dir keine Sorgen.

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