Allgemeine Frage zu Eintragungen...


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  • | 04.04.2007 22:28

Hallo

mein Kumpel hat sich jetzt ein neues Auto zugelegt. An dem war schon vom vorbesitzer ein wenig gemacht ( Fahrwerk, Felgen... ) Es ist auch alles ordnungsgemäß eingetragen und abgenommen. Allerdings steht das alles in dem alten Fahrzeugbrief vom vorbesitzer, den er auch dazu bekommen hat. Als er sein Auto angemeldet hat haben die vom Verkehrsamt aber nicht alle Eintragungen übernommen mit der Aussage : " Es reicht wenn sie den alten Fahrzeugschein mitführen. " ist das so richtig ? Erkennen das die grün-weissen bzw der TÜV an ?

MFG Stefan


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  • | 04.04.2007 22:32

Nein, das ist nicht richtig. Das Straßenverkehrsamt hat seine Arbeit zu tun und das zu übernehmen. Das alte Schein dürfte ungültig gestempelt worden sein. Das sagt eigentlich alles.

Polizei und TÜV können das akzeptieren, werden es meistens vermutlich auch, aber sie müssen nicht.


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  • | 04.04.2007 22:46

Da hab ich auch mal eine Frage:

Der Typ vom Straßenverkehramt hat bei mir ein falsches Erstzulassungsdatum reingeschrieben.

Im Fahrzeugbrief stand 1992 er hat in den Fahrzeugschein 1990 eingetragen.

Ich hab mich da nie drum gekümmert, da mir das relativ egal ist.

Ist das in irgend einer Weise wichtig, dass dort die Angabe richtig sein muss?

Wenn ja, kann ich dann dort so hinfahren und die müssen mir das kostenfrei berichtigen, da die ja selbst den Fehler reingemacht haben?


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  • | 04.04.2007 23:10

@scorpion ich würde mal sagen probieren geht über studieren. ansonsten kost es dich 11€ .... hättest mal sofort hingehen können....

aber ich glaube das wird nciht so schlimm sein solange die anderen angaben alle stimmen..


@Golffreak_88 dein Kumpel hat doch bestimmt den neuen fahrzeugschein bekommen?!?!?!? da steht doch eh so gut wie nichts mehr drin. hat er den die Prüfbescheinigungen vom tüv auch bekommen??? Weil die dürften dann reichen


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  • | 04.04.2007 23:20

Er hat eine Achsvermessungsbescheinigung ;-) mit dem neuem Fahrwerk bekommen , ABE´s für Spoiler aber nix weiter zu den Felgen. Ich mein es steht ja alles in dem alten Fahrzeugschein drin und ist auch nicht weggestrichen ! Es steht alles Haargenau drin im alten Schein. In dem neuen Schein ( ja ist der neue Schein ) stehen nur Stichwörter zu einigen Eintragungen .
MFG


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  • | 04.04.2007 23:27

Wenn es richtig gelaufen wäre, wären alle "Freitext"-Eintragungen aus der Ziffer 33 des alten Scheins 1 zu 1 in die neuen Papiere übernommen worden. Normalerweise erkennen Polizei und Prüfstellen den Eintrag in den alten Papieren an (wie Nightwish schon geschrieben hat) aber auf der sicheren Seite wäre dein Kumpel, wenn er die Zulassungsstelle dazu brächte, unter Vorlage der alten Papiere die Schlamperei zu korrigieren.

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