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Zitat: Also ich les da nur heraus, dass der Verwerter das Fahrzeug, wenn er es verwertet nur nach Vorschrift verwerten darf und das der letzte Besitzer durch den Verwertungsnachweis eine Bestägigung darüber hat, dass das Fahrzeug nur nach den Vorschriften entsorgt wird und nicht etwa einfach im Wald verschachert wird.Mit Ausstellung oder Aushändigung des Verwertungsnachweises dürfen Altfahrzeuge nur einer ordnungsgemäßen Verwertung nach den Vorschriften dieser Verordnung zugeführt werden. 6Dieses wird mit der Ausstellung oder Aushändigung des Verwertungsnachweises versichert. Da steht nichts dazu drin, ob das Fahrzeug dann nicht doch wieder zugelassen werden kann... Von dem Verwertungsnachweis kriegen die Behörden ja auch erstmal garnix mit, den muss man ja nur aufbewahren falls sich mal wer dafür interessiert wo das Fahrzeug schliesslich hingekommen ist. |
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Wenn ein Fz nur einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden darf, darf es nicht zugelassen werden.
Zuletzt geändert 21.11.2007 20:30 von gringo. Insgesamt 1 mal. |
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