Ist das neue Auto gekauft, muss es mit der Aufregung rund um dieses Ereignis nicht vorbei sein. Denn nicht immer rollt das gute Stück auf Anhieb klaglos und zur vollsten Zufriedenheit seines Besitzers.
Fahrschüler haben es nicht leicht. Neben der allgemeinen Aufgeregtheit müssen sie das Fahrzeug lenken, die Straße im Blick behalten, Verkehrsregeln beachten und die Anweisungen des Fahrlehrers umsetzen. Nicht immer bleiben da Fehler aus.
Kommt ein Pkw bei der Wäsche in einer automatischen Waschanlage zu Schaden und dieser ist zweifelsfrei darauf zurückzuführen, haftet in der Regel deren Betreiber.
Wer wollte nicht sparen? Noch dazu, wenn es um größere Anschaffungen geht wie beispielsweise die eines Autos. Verlockende Angebote finden sich viele und gehen oftmals weit über die vom ansässigen Händler gewährten Rabatte hinaus. Mehrere Tausend Euro sind bei Re-Importen drin.
Obwohl das Telefonieren am Lenkrad mit dem Handy in der Hand schon seit Langem geahndet wird, mehren sich die Verstöße gegen das in der Straßenverkehrsordnung (§ 23 Abs. 1 a StVO) verankerte Verbot. Danach dürfen Autofahrer ein Handy nur zur Benutzung in die Hand nehmen, wenn das Fahrzeug steht und der Motor nicht läuft.
Auf über 3.100 Kilometern sind dynamische Verkehrszeichen, auch bekannt als elektronische Verkehrsbeeinflussungsanlage, auf deutschen Autobahnen bereits im Einsatz.
Immer wieder kommt es vor, dass das neu angeschaffte Auto nicht so funktioniert wie erwartet. Dann ist guter Rat meist teuer, will man angesichts einer komplexen Rechtslage nicht das Nachsehen haben. Ein vom ACE herausgegebener Ratgeber über Verbraucherrechte beim Neuwagenkauf soll Licht in den Gesetzesdschungel bringen.
Am Abend des 5. Juli 2013 ist der Industriemeister Karl Seidl aus Lam in der Oberpfalz (Landkreis Cham) zur rechten Zeit am rechten Ort: Kurz vor dem Tanneneck auf der Staatsstraße 2154 entdeckt der 27-Jährige ein brennendes Auto im Wald. Der Motorradfahrer zögert keinen Moment, läuft die Böschung hinab und rettet die beiden Insassen vor dem Feuertod.